WAZ: Privatfirma übernimmt Krankentransport in Herne

  • unbezahlte überstunden sind nur oberhalb gewisser einkommensgrenzen möglich. Man könnte das pauschal ansetzen (zulage 100€, dafür sind 10 überstunden abgegolten, grundsätzlich gilt im arbeitsrecht jedoch, dass leistung und gegenleistung bei vertragsschluss klar erkennbar sein müssen. andere regelungen werden von den gerichten recht schnell als unwirksam betrachtet.

  • Solange Kollegen mit dicker Brieftasche mit dem Finger lachend auf solche Kollegen richten die zu schwach sind für ihre Rechte einzustehen wird sich, in der Solidargemeinschaft die ein Tarifwerk als Verhandlungsgrundlage benötigt, nichts ändern.
    Da hilft auch das gequarke über irgendwelche Rechtsgrundlagen in alle möglichen Richtungen, auch, in diesem Forum nichts.

  • Die besagte Firma dürfte groß genug für einen Betriebsrat sein. Darüber kann man so etwas leicht ansprechen und versuchen zu lösen. Es ist auch nicht so, dass man reich und mächtig sein müsste, um in unserem System Recht zu bekommen. Es gibt auch Prozesskostenhilfe und diverse andere Möglichkeiten. Unter anderem ist der Arbeitsmarkt durchaus nicht so schlecht, dass man derartiges überhaupt erst unterschreiben müsste.


    Und Harun, gerade du solltest dich vielleicht mit dem Neologismus "gequarke" etwas zurück halten.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Sollte ich? Nö aber schön das du meinen Beitrag , den ist zustand, nur bestätigst. Wenn die Starken den Schwachen nicht unter die Arme greifen wird es eine einflussreiche Arbeitnehmervertretung sehr sehr schwer haben. Viele hier unterschätzen glaube ich wie gross der Druck und Angst auf gerade wenig Qualifizierte wirkt, wenn es um den existentiellen Job erhalt geht. Nicht alle Menschen sind alpha Tiere, welche sich einfach abwenden und das Glück wo anders suchen und immer mit den Füssen auf dem Boden landen.

  • Ich bin weder stark, denn ich mochte als Kind keinen Spinat, noch arbeite ich entfernt im Umfeld von Herne. Daher wüsste ich nicht, was ich der Personalvertretung dort schaden könnte. Wenn es dich interessiert, ich habe mich seiner Zeit sogar mal in dem Bereich engagiert. Inzwischen bin ich halt Teilzeitkraft und im Studium ausreichend ausgelastet. Aber in einem Punkt hat du recht, ich habe keinerlei Mitleid mit wenig qualifizierten Kollegen. Rettungsdienst ist nicht so kompliziert, dass ein hohes Niveau nicht erreichbar wäre und Weiterbildungskurse sind verglichen mit anderen Bereichen leicht verfügbar und günstig. Wer erwartet, dass ihm alles auf goldenem Tablett serviert wird und bloß nicht selbst aktiv wird, hat meiner Meinung nach in einem so sensiblen Arbeitsfeld keine Gnade verdient. Er erhält sie trotzdem, weil Leute wie ich halt nichts zu sagen haben...

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    Einmal editiert, zuletzt von Johannes D. ()

  • Egal wie sehr sich ein RetSan Fort- und Weiterbildet, er wird eine angelehrnte Hilfskraft bleiben und gerade diesen "minder Qualifizierten" fällte es sehr schwer sich aus eigener Kraft zu organisieren weil gerade hier die Pistole auf der Brust besonders drückt. Es gibt einen haufen Arbeitsmarktstudien die belegen warum der Organisationsgrad in hochqulifizierten Arbeitnehmergruppen erschreckend höher liegt als bei den gerinqulifizierten Angestellten. Aber gerne könne wir weiter so tun das im Rettungsdienst alles anders ist und alleine der einzelne Angestelte für alles tun verantwortlich ist sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite.

  • magst du mir so ne Studie mal raussuchen? die These passt nämlich nicht so ganz zur Klage der Gewerkschaften, dass Hochschulabsolventen selten Mitglied werden

  • Grundsätzlich hat ein Rettungssanitäter die gleichen Möglichkeiten sich zu organisieren wie ein Assistent. Ich sehe nicht wo mehr Druck aufgebaut werden kann. Allerdings befürworte ich fast jede Argumentation mit der man für seinen Job im Rettungsdienst eine richtige Ausbildung macht. Und nein der Rettungssanitäter hat durchaus die Möglichkeit sich aus dem Stand als ungelernte Hilfskraft zu erheben: er kann bis Ende 2014 eine Weiterbildung zum Rettungsassistenten machen.

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