Die Zivilklage eines Berufsfeuerwehrmannes auf Schmerzensgeld und Schadenersatz hat keine Aussicht auf Erfolg, so der Vorsitzende Richter: "Bei Ihnen ging es um ein typisches Berufsrisiko."
Als Feuerwehrmann könne man keinen Schadenersatz geltend machen, wenn man durch einen Einsatz mitansehen müsse, wie andere zu Tode kommen oder körperlich verletzt werden.
Quelle und ausführlicher Text: http://www1.wdr.de/themen/aktu…e-zivilverfahren-100.html