Integrationsgesetz - Dolmetcherleistungen nicht mehr in Endfassung enthalten

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    Der AOK-Bundesverband errechnete, dass Dolmetscher für alle Migranten mindestens 120 Millionen Euro Mehrausgaben im Jahr für die Kassen bedeuteten.



    Ich finde das letztendlich okay, dass Dolmetscherleistungen nicht Bestandteil von gesetzlichen Leistungen sind. Auch wenn das erlernen einer Sprache nicht innerhalb von einigen Tagen passiert, so muss ich mich doch aktiv darum bemühen die Landessprache zu erlernen, wenn ich in dem Land wo ich mich befinde Asyl suche oder auch ganz leben möchte. Ich selbst erwarte auch nicht, dass in den USA, Schweden oder Bayern alle Deutsch sprechen, nur weil ich mich dort gerade aufhalte, z.B. für einen Urlaub. Da muss ich mich schon selbst bemühen die Landessprache zu lernen oder zumindestens Englisch sprechen zu können. Ich verstehe auch, dass die Möglichkeit der Fehlbehandlungen zunimmt, auch das Psychotherapie schwierig ist. Allerdings kann es nicht Aufgabe des Beitragszahler (also Krankenkasse; ich sage gezielt nicht Steuerzahler) sein, für alle Sprachprobleme dieser Welt aufzukommen (auch wenn mich dieses aufgrund der Erfahrung der seit Beginn der Flüchtlingskrise automatisch zum Nazi abstempelt). Aufgrund der ungleichen Verteilung der Flüchtlinge in Europa sehe ich eine Verpflichtung aller europäischen Länder bzw. EU-Mitglieder für die Unterbringung und Gesundheitsversorgung aufzukommen. Ich würde dazu lieber EU-Gelder nehmen wollen, also letztendlich die Steuergelder aller EU-Bürger, nicht Beitragszahlungen der deutschen Versicherten. Es ist ein europäisches Problem, auch gibt es bis heute keine Lösung zur gerechten Verteilung der Flüchtlinge. Aber ein Zwang würde wahrscheinlich den nächsten EU-Exit wahrscheinlicher machen...


    Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass ein großer Teil der Flüchtlinge ziemlich gut Englisch spricht. Nur die Akzente sind manchmal ein Problem. Aber ich konnte bisher jedem helfen. Können die Schäfchen unter Montgomery kein Englisch?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Aber letztendlich ist das auch nur ein Verschieben des Problems an die Basis und generiert u.u. durch Fehl- Nichtbehandlung höhere Kosten.


    Bei Akutproblemen (Schmerzen, Fieber, Infekt ect) kommt man sicherlich mit einer schmaleren Anamnese aus als bei chronischen Erkrankungen, die schon mal anbehandelt worden sind, Psychotherapie ist ohne fundierte Sprachgrundlage nicht möglich.

    Zitat

    Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass ein großer Teil der Flüchtlinge ziemlich gut Englisch spricht. Nur die Akzente sind manchmal ein Problem. Aber ich konnte bisher jedem helfen


    Ich auch - um diese Patienten geht es ja auch nicht, wenn eine Kommunikation relativ einfach über Englisch möglich ist, würde ich auch keinen Übersetzer heranziehen. Im übrigen wären die Kosten dann ja auch vmtl. zu gering angesetzt, wenn jegliche Kommunikation mit einem nicht-deutsch Sprechenden über einen Übersetzer laufen müsste.
    Natürlich sollten vorhandene Ressourcen (Familie/Freunde ect) genutzt werden, das wird ja auch gemacht, allerdings gibt es bei dem Konstrukt auch durchaus Probleme (Datenschutz, insbesondere bei psychiatrischen, intimen Problemen das Risiko, dass manche Dinge ausgeschwiegen warden, Haftungsfragen bei Fehlübersetzung ect.).


    Ist die Aussage "ich konnte bisher jedem helfen" aus Sicht des Rettungsdienstes??? - eine Akutversorgung und Transport ins KrHs erfordert sicherlich weniger Kommunikation als Anamnese, Beratung, juristisch haltbare Aufklärung und Instruktion für die kommende Zeit. Vor allem, wenn man seine Standards halten möchte.


    Momentan ist es ja schon wohl so, dass Kosten für Übersetzungen durchaus schon entstehen - und sei es nur, dass Klinikmitarbeiter aus anderen Bereichen hinzugezogen warden, die dann für ihre eigentliche Arbeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Noch schwieriger ist es sicher im niedergelassenen Bereich, wo nicht so viel Personal mit entsprechend Fremdsprachhintergrund hinzuziehbar ist. Von daher ist die Versorgung dieser Patienten langsamer, personalintensiver und verursacht somit dem KrHs/Praxis schon erhöhte Kosten im Vergleich zu einem deutschsprechenden Patienten. Da ist es doch sicherlich legitim, wenn diese erhöhten Kosten in irgendeiner Art honoriert warden - gerade in Zeiten einer grenzwertigen Klinikfinanzierung.


    Dazu kommt natürlich auch die fehlende juristische Absicherung des Arztes, die Aufklärungspflicht endet ja nicht da, wo der Patient sie aufgrund einer Sprachbarriere nicht mehr versteht - der Gesetzgeber (und die bei Problemen folgende Rechtssprechung) fordert nunmal eine detailierte Aufklärung, die den Patienten dort abholt, wo er sich befindet (Sprache, Intelligenz...) - durch eine Nicht-Übernahme von Übersetzungsleistungen steht nunmal dann der Arzt an vorderster Front im Regen. Es passt nicht, auf der Einen Seite zu fordern, dass alle entsprechend aufgeklärt werden müssen, auf der anderen Seite die hierfür notwendigen Bedingungen nicht zu schaffen bzw. die Kosten dafür an den Behandler/Krankenhaus zu verlagern. Das Problem ist in der Notfallversorgung relativ problemlos, da man bei akuten Geschichten, die zügig behandelt warden müssen, oftmals in der Kürze der Zeit nicht anders agieren kann, bei einer Klinikbehandlung sieht es da aber schon wohl anders aus.