http://www.skverlag.de/rettung…ll-gestrichen-werden.html
Eine der meistdiskutierten Passagen des Notfallsanitätergesetzes ist sicherlich die in § 32 Abs. 2 Satz 1 geregelte Übergangsvorschrift, derzufolge Rettungsassistenten eine Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweisen müssen, um direkt zur Ergänzungsprüfung zugelassen zu werden. Der Ausschuss Rettungswesen hat auf seiner 99. Sitzung am 21. und 22. September 2016 in Potsdam beschlossen, dass genau dieser Passus überarbeitet werden soll. Die bisherige Formulierung „bei Inkrafttreten dieses Gesetzes“ soll gestrichen werden. Die umstrittene Stichtagsregelung würde damit komplett entfallen.