Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutscher Caritasverband (ak.mas) hat sich auf eine finanzielle Aufwertung für Notfallsanitäter, Rettungsassistenten unsd RD Leitungen entschieden. Mittelfristig soll der RD beim MHD in den TVÖD-VKA übergeführt werden.
"...Die Mitarbeiter im Rettungsdienst sind künftig in der neu geschaffenen Anlage 2e zu den AVR eingruppiert. Die Bundeskommission (BK) der Arbeitsrechtlichen Kommission hat am 12. Oktober in Erfurt hierzu eine befristete Übergangslösung beschlossen, gültig bis zur Überleitung in die neue Entgeltordnung nach TVöD (VKA).
Die Eingruppierung des neuen Berufsbildes des Notfallsanitäters ist ebenso Bestandteil der Lösung wie eine automatische Höhergruppierung der Rettungsassistenten und Rettungssanitäter sowie verschiedene Funktionszulagen.
Eingruppierung der Notfallsanitäter in Vergütungsgruppe (VG) 5c, mind. Stufe 3
Höhergruppierung von Rettungsassistenten und Rettungssanitätern
Rettungsassistenten, die bereits in der VG 5c eingruppiert sind und die eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter erfolgreich absolviert haben, erhalten eine Zulage
Höhergruppierung von Rettungswachenleitern sowie Zulage je nach VG
Zulagen für freigestellte Praxisanleiter als Ausgleich für entgangene Dienste
Funktionszulagen etwa für Hygienebeauftragte u.v.m....."