Grober Behandlungsfehler beim Krankentransport durch sitzende statt liegende Lagerung

  • Was wäre denn mit einem Rücktransport in die Klinik, da die "Versorgung" in Wohnung nicht sichergestellt ist. Mit der Hinweis die Patientin so lange im Krankenhaus weiter zu versorgen, bis ein Transport in die Wohnung und die dortige Versorgung sichergestellt ist.
    Auch wenn dies bedeutet der Patient muss 2, 3, 4 Wochen im Krankenhaus bleiben.

  • Ich würde mir mal den Orginaltext durchlesen:


    https://anwalt-bischof.de/wp-c…il-vom-28.-April-2017.pdf




    --> Postoperativ erfolgte die Freigabe zur Teilbelastung!
    Dann soll ein sitzender Transport daran Schuld sein, dass sich das Osteosynthesematerial lockert.


    Dann kommt noch ein Sachverständiger, der sagt, dass das "Hochlagern" des Beines Schuld für die Re-Fraktur sei.
    Im liegenden Transport wäre nämlich niemand auf die Idee gekommen das Bein hochzulagern.
    Im Übrigen hätte der Sachverständige empfohlen, dass die Klägerin einfach selbständig die Treppe hätte hochlaufen sollen. :drinks:



    --> Wenn man also aus der Sicht des Sachverständigen von einem Fehler ausgeht, dann nicht in der Frage, ob liegend oder sitzen, sondern in der Tatsache, dass das Bein hochgelagert wurde.
    :rolleyes2:


    --> Glückwunsch zu der Entscheidung. :hi: :ironie: