2.) leider zu weit im Norden...
Schwer vorstellbar.
2.) leider zu weit im Norden...
Schwer vorstellbar.
Was wäre denn mit einem Rücktransport in die Klinik, da die "Versorgung" in Wohnung nicht sichergestellt ist. Mit der Hinweis die Patientin so lange im Krankenhaus weiter zu versorgen, bis ein Transport in die Wohnung und die dortige Versorgung sichergestellt ist.
Auch wenn dies bedeutet der Patient muss 2, 3, 4 Wochen im Krankenhaus bleiben.
Ich würde mir mal den Orginaltext durchlesen:
https://anwalt-bischof.de/wp-c…il-vom-28.-April-2017.pdf
ZitatAlles anzeigenDie Parteien streiten um Schmerzensgeldansprüche der Klägerin gegen
den Beklagten aus einem Krankentransport. Die Klägerin erlitt im Februar
2015 bei einem Sturz eine rechtsseitige Patellaquerfraktur
(Kniescheibenbruch), die chirurgisch bei der Streithelferin der Klägerin,
[…] versorgt wurde. Die Klägerin befand sich vom 15. Februar 2015 bis
zum 20. Februar 2015 stationär in der Universitätsmedizin Mainz. Zum
Zeitpunkt ihrer Entlassung am 20. Februar 2015 war sie an
Unterarmgehstützen unter Teilbelastung des operierten Beines mobilisiert.
ZitatAlles anzeigenDabei wurde die Klägerin nicht liegend, sondern sitzend im
Rettungswagen gelagert, wobei die von ihr mitgeführte Reisetasche
stützend unter ihrem Bein stand. Am Wohnort angelangt, stellten die
Zeugen ... und ... fest, dass es nicht möglich war, die Klägerin liegend auf
einer Trage durch das Treppenhaus in den
zweiten Stock zu befördern. Die beiden Rettungssanitäter transportierten
die Klägerin deshalb in dem mitgebrachten Rollstuhl sitzend mit gestrecktem Bein in ihre Wohnung.
Wegen kurz nach dem Transport wieder aufgetretener starker Schmerzen
begab sich die Klägerin noch am gleichen Tag wieder in die
Universitätsmedizin Mainz, wo festgestellt wurde, dass nunmehr eine
sekundäre Dislokation des Bruchs aufgetreten war. Die Klägerin wurde
daher am 25. Februar 2015 erneut operiert, wobei der Bruch diesmal
mittels einer winkelstabilen Ostheosyntheseplatte sowie multiplen
transossären Nähten zur Refixation des distalen Fragments und der
Patellarsehne versorgt wurde. Die Platte befindet sich nach wie vor im Knie
der Klägerin.
--> Postoperativ erfolgte die Freigabe zur Teilbelastung!
Dann soll ein sitzender Transport daran Schuld sein, dass sich das Osteosynthesematerial lockert.
Dann kommt noch ein Sachverständiger, der sagt, dass das "Hochlagern" des Beines Schuld für die Re-Fraktur sei.
Im liegenden Transport wäre nämlich niemand auf die Idee gekommen das Bein hochzulagern.
Im Übrigen hätte der Sachverständige empfohlen, dass die Klägerin einfach selbständig die Treppe hätte hochlaufen sollen. :drinks:
--> Wenn man also aus der Sicht des Sachverständigen von einem Fehler ausgeht, dann nicht in der Frage, ob liegend oder sitzen, sondern in der Tatsache, dass das Bein hochgelagert wurde.
:rolleyes2:
--> Glückwunsch zu der Entscheidung. :hi: :ironie: