ZitatAlles anzeigenWie das Verwaltungsgericht Mainz
mitteilte, ist die DRF Stiftung Luftrettung bezüglich der
Interimsdienstleistungskonzession Luftrettung Westpfalz mit ihrem Antrag
auf eine einstweilige Anordnung gescheitert. Der Antrag wurde durch das
Gericht als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen.
[...]
Innenstaatssekretär Randolf Stich begrüßt, dass das Verfahren zur
Stationierung eines Luftrettungsmittels für die Westpfalz somit
fortgesetzt werden kann.
Quelle: https://mdi.rlp.de/de/service/…pNbrorX9ByzRkVs9NBhQkrIZU