Zi legt Analyse landesrechtlicher Vorgaben zur Vergütung des Rettungsdienstes vor

  • Zum Einen sehr wirr geschrieben, zum Anderen... Trommelwirbel... möchte man Geld dafür bekommen, weil "Übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung etwa anrufende Hilfesuchende von der 112 und erspart durch eine telefonische ärztliche Beratung Einsätze des Rettungsdienstes, fehlt bislang eine Gegenfinanzierung dieser Investitionen."


    Der Gedanke, dass diese ärztliche Beratung womöglich gar nicht Thema für den Rettungsdienst ist (vgl. Rettungsdienstgesetze der Länder), und womöglich einfach schon von jeher durch den KÄ Notdienst abzuarbeiten ist, wird natürlich geflissentlich ausgeblendet.


    Hauptsache, erstmal mehr Geld.


    Würde als Gegenvorschlag jedes Mal gern eine Gegenfinanzierung für "Kassenarzt verweist an RD" haben. Oder bei "Ist Quartalsanfang, da sind die Chipkarten bei den Hausärzten!" im Pflegeheim. Damit dürfte meine Pension gesichert sein.