Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/9651 – Drucksache 20/9959 02.01.2024

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    Vorbemerkung der Fragesteller

    Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Kranken- hausversorgung hat Anfang September 2023 mit ihrer neunten Stellungnahme einen Ansatz zur zukünftigen Rettungsdienstfinanzierung aufgezeigt (vgl. https://www.bundesgesundheitsm…leadmin/Dateien/3_Downloa ds/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_9_Rettungsdienst_bf.pdf). Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, hat bereits angekün- digt, die Überlegungen in seine „Reformpläne einfließen“ zu lassen (vgl. https://www.bundesgesundheitsm…e/pressemitteilungen/regi erungskommission-legt-rettungsdienst-konzept-vor-pm-07-09-23.html).

    Inhaltlich zielt die Stellungnahme nach Einschätzung der Fragesteller darauf ab, die gewachsenen Finanzierungsstrukturen auf Länderebene durch eine bundesweit einheitliche „Entgeltlösung“ zu ersetzen. Gleichzeitig sollen durch die Neuregelung auf Bundesebene Probleme durch sogenannte Fehlanreizsys- teme beendet werden. Daneben werden nach Auffassung der Regierungskom- mission die Probleme um „Querfinanzierungen“ zulasten der Krankenkassen beseitigt. Träger des Rettungsdienstes als kommunaler Pflichtaufgabe sind durch jeweiliges Landesrecht die Landkreise und kreisfreien Städte.


    Vorbemerkung der Bundesregierung

    Die bestmögliche Versorgung von Menschen in medizinischen Notfällen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines gut funktionierenden Gesundheitssystems. Deutschland verfügt grundsätzlich über ein umfassend ausgebautes und fähiges System der Akut- und Notfallversorgung einschließlich des Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche müssen aber stärker aufeinander abgestimmt und vernetzt werden, um eine bedarfsgerechte Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgung sicherzustellen. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht daher die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung vor.

    Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer 4. und 9. Stellungnahme Empfehlungen für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes vorgelegt. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit die Inhalte für eine Reform der Notfallversorgung.


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    Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/099/2009959.pdf