URTEIL - Ausbildungsvergütung - JA!

  • Wer eine Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviert (Praktisches Jahr in einer Lehrrettungswache) hat anrecht auf die begehrte Ausbildungsvergütung; so entschied bereits das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht für mehrere Auszubildende die gegen den Kreisverband Dresden e.V. geklagt haben. Die Auszubildenden haben einen Vertrag unterzeichnet welche eine Ausbildungsvergütung nicht vorsieht. Wie dieser Kreisverband mit seinen Azubi´s umgeht ist schon eine Schweinerei. Er strebt eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesarbeitsgericht an welche er sicher auch verlieren wird. Es lohnt sich also zu klagen ! Für eine Arbeit die man ausführt muss man auch entlohnt werden.


    Urteil hier:


    http://www.justiz.sachsen.de/lag/docs/3Sa542-04.pdf

  • Vielen Dank für dieses Urteil, das mir bis dato gänzlich unbekannt war !


    Dieses Thema beschäftigt uns und viele Auszubildende immer wieder, bereits im alten Forum habe ich auf die - aus meiner rechtlichen Sicht als Laie - Sittenwidrigkeit hingewiesen (http://forum.myphorum.de/read.php?f=9223&i=4846&t=4813).


    NACHTRAG: Wurde Revision eingelegt und das Urteil korrigiert oder bestätigt ?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.