LRA = Welche Ausbildung / Voraussetzung

  • Hallo Leute,


    hat jemand ne Ahnung wie das in NRW mit der Zugangsvoraussetzung für den LRA Lehrgang ausssieht?


    Voraussetzung :
    RA ist logisch, und dann hört man Wiedersprüchliches zur Tätigkeit im RD: mal 2 Jahre in der Notfallrettung tätig oder 2 Jahre als RA in der Notfallrettung tätig.


    Gibt es hierzu einen Gesetzestext oä. ?



    Danke



    tillerman112




    .....und immer neugierig bleiben !!!

  • Hi, das steht nicht in den Landesrettungsdienstgesetzen,
    da unterscheiden sich nur (Länderunabhängig) die Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Schulen / Anbieter


    Viel Spaß dabei,
    Jörg