Hallo Leute,
hat jemand ne Ahnung wie das in NRW mit der Zugangsvoraussetzung für den LRA Lehrgang ausssieht?
Voraussetzung :
RA ist logisch, und dann hört man Wiedersprüchliches zur Tätigkeit im RD: mal 2 Jahre in der Notfallrettung tätig oder 2 Jahre als RA in der Notfallrettung tätig.
Gibt es hierzu einen Gesetzestext oä. ?
Danke
tillerman112
.....und immer neugierig bleiben !!!