LRA = Welche Ausbildung / Voraussetzung

  • Für die Bezeichnung LRA, was ist notwendig?


    - RA sein
    - Berufspraxis
    - Ausbildungsbefähigungsnachweis (Ausbilderschein)


    Ist es das, oder wie funzt das?
    Diesbezüglich hatten wir bei uns gerade eine heftige Diskussion

  • Mindestalter: 24 J.
    Berufspraxis RA: 2 J.
    bestandene LRA-Ausbildung an einer RD-Schule.


    Aber bis dahin hast Du doch noch Zeit... ;)


    Gruss,
    Medic5754

  • Hallo Axel,


    diese Info hatte ich zuerst auch, aber dann meinte ein anderer LRA, er hätte bei der IHK seinen Ausbilderschein gemacht und der wäre gleichwertig und er ist offiziell LRA.....

  • Nun ja, es kommt drauf an, was man mit dem Teil anfangen will...


    Laut RettAssG wird der Auszubildende lediglich von einem erfahrenen Rettungsassistenten angeleitet. Der LRA ist eine Erfindung der HiOrgs.


    Auch beinhaltet der LRA zu großen Teilen Themen der ADA nach IHK.


    Anerkennungen müssen über die jeweilige Behörde laufen.


    Gruß, Nils

  • Aber Hallo Klaus *freu* :D :D :D
    Das ist ja meine Schule *schwärm*
    Da siehste mal...
    Gruß Andreas


    PS: Wie bist auf die Seite gekommen?

  • Also bei unserem LRA-Lehrgang geht es (fast) auschließlich um die pädagogisch richtige Vermittlung von Wissen!

  • Zitat

    Original von Klaus
    http://www.mtb-bayern.de/wDeut…ngsassistent.php?navid=20


    Endlich gefunden, da stehts ja. IHK-Ausbilderschein ist gleichwertig :prost:


    aha? ich lese dort nur:


    Zitat

    Diese Ausbildung kann, im Rahmen der Gleichwertigkeit, als Ausbildereignung der IHK* anerkannt werden, soweit sie an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder staatlich anerkannten Institutionen durchgeführt wird.


    LRA kann als Ausbildereignung IHK anerkannt werden. Von umgekehrter Anerkennung sehe ich nichts...

  • Leider habe ich gerade keinen passenden Link, allerdings ist es richtig, daß die Ausbilderbefähigung der IHK gleichwertig zu einer LehrRettAss-Schulung ist.
    Wie Ranger schon richtig schrieb, geht es bei dem Lehrgang lediglich um methodisch-didaktische und pädagogische Inhalte.
    Es gibt durchaus "IHK-Lehrrettungsassistenten".

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Mir ist bislang nur bekannt, daß bestimmte Schulen ZUSÄTZLICH die Prüfung zum IHK-Schein anbieten


    Die IHK kennt in ihren Regelungen zur ADA Anerkennungsmöglichkeiten von Tätigkeit oder Ausbildungen. Eine solche ist mit dem Besuch eines LRA-Kurses offensichtlich gegeben.


    Inwiefern die jeweiligen Behörden den IHK-Schein als regulären LRA anerkennen, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Gruß, Nils

  • Ich meine, wer sagt, das ich mich LRA schimpfen darf, wenn ich das Prüfungszeugnmis habe. Ist es automatisch oder muss ich das Amt nerven?

  • Nun, wenn man es auf die Spitze treiben würde, kannst Du Dich LRA nennen sobald Du RA bist.
    Denn meines Wissens existieren zwar LRA-Ausbildungen, aber die Bezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt.


    Also dann...


    Gruss,
    Medic5754.

  • Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, der überwiegend angebotene Anteil an LehrRettAss-Lehrgängen ist sein Geld nicht wert, da die zusätzlich vermittelten Inhalte nicht wirklich für eine Ausbilderbefähigung qualifizieren. Aber auch das wird sich hoffentlich mit einer Novellierung ändern.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Soweit ich weiss ist es so das man um LRA zu werden zu können nur die RettAss urkunde braucht und dann eben diesen IHK kUrs machen muss. Alle anderen Beschränkungen(Alter, Berufspraxis, usw.) sind Beschränkungen die von der Schule aufgestellt werden.
    Ich kenne eine Schule da brauch man wirklich ebn nur den RettAss Schein und kann dann den LRA machen..

  • Zitat

    Original von Maverick83
    Ich kenne eine Schule da brauch man wirklich ebn nur den RettAss Schein und kann dann den LRA machen..


    @ Maverick


    Welche Schule ist das?? Habe ich noch nie gehört. Klingt aber interessant.

  • Interessant ? Das zeigt doch nur einmal mehr als deutlich, was man von vielen LehrRettAss-Lehrgängen halten kann - nichts.
    Was soll der Quatsch, einen gerade fertig ausgebildeten Rettungsassistenten, womöglich noch ohne jegliche Berufserfahrung, gleich zum Lehrrettungsassistenten auszubilden ? Was soll dieser "seinen Schülern" beibringen ?
    Tut mir leid, aber ich muss immer wieder lächeln, wenn sich 21-jährige mit der Bezeichnung "Lehrrettungsassistent" schmücken. Selbst keine bis kaum Berufserfahrung, aber schon andere ausbilden wollen. Da wundert man sich dann, woher die Defizite und seltsamen Denk- und Arbeitsweisen herkommen...

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.