Anerkennung von RTW/KTW Stunden

  • Hy Kollegen :hallo:


    Hätte da mal ne frage und zwar fang ich im Oktober meine verkürzte Ausbildung zur RA an, und da wollt ich mal wissen wie des mit der Anerkennung von Stunden ist ob die mir angerechnet werden können ?? :rtw:
    Sprich NAW/RTW/KTW Stunden , wenn ja wieviel Stunden können angerechnet werden??


    Über ein paar antworten wäre ich euch sehr sehr dankbar


    liebe grüsse eure Vanessa :hallo:

  • Hallo Vanessa!
    Nils ist da immer ein bisschen gestresst wenn man nach Themen fragt die gerade aktuell woanders im Gespräch sind *g* ( Nils: :D)
    Schau dich einfach mal auf dem Link vom Nils um.
    Darf man fragen wie du als RS in BaWü NEF Stunden vorweisen kannst?
    Gruß Andreas


    PS: Komme auch aus der Ecke... Ist Biberach bekannt?

  • @ Andreas Reisch


    Vanessa hatte doch nur NAW/RTW/KTW geschrieben? Das geht in Ba-Wü. NEF darf man als RS glaub nur noch in 2 Bundesländern fahren. Im Saarland und in Hessen 8)

  • Kai: Stimmt, danke für den Hinweis... Und ich darf in meinem Anerkennungsjahr als RS auch NEF fahren...Bayern machts möglich...
    @Vanessa: Kommando zurück! Sorry!

  • Bei uns darf mann kein NEF fahren aber habe halt schon bestimmte stunden anzahl NAW/RTW/KTW zusammen ,
    das das thema gestern behandelt worde ist dat wusst ich net :kaffee:
    ja Biberach sagt mir was aber war noch nie da ,
    aber ich fahre vom 16-26.6 nach Weilburg da ist Hessentag und da werde ich wieder RTW fahren :hallo:


    also bis denne :rtw:

    Einmal editiert, zuletzt von rettungssani84 ()

  • Tach auch!


    Um in NRW die Verkürzte Ausbildung zum RA machen zu können muss man vor der
    Ausbildung 1600 Std. gesammelt haben im Verhältnis 60% RTW, 40 % KTW wie viele davon mit NA ist egal. Wenn mehr RTW ist auch nicht schlimm.
    Nach der bestandenen Prüfung musst du noch mal 320 oder 360 Std. sammeln bist zum Abschlussgespräch.


    Gruß der Junior