Als RAiP versuche ich gerade folgende Fragen zu klären. Die RettAssAPrV schreibt u.a. das Führen eines Berichtsheftes in Form eines Ausbildungsnachweises vor(§2,Absatz 2).
1. Wie muss dieses Berichtsheft gegliedert sein?
2. Muss ein täglicher Nachweis geführt werden oder reicht ein monatlicher oder wie?
3. Für wen ist dieses Berichtheft? Für den LRA, den LNA oder gar die anerkennende Landesregierung?
Da RettAssG und RettAssAPrV bundesweit gültig sind. müsste es ja auch eine einheitliche Regelung geben.
Einen Nachweis für 50 Unterrichtsstunden zu verschiedenen Themen habe ich bereits. Ebenso Vordrucke für 50 Einsatzberichte. Aber damit scheint das Heft an sich nicht gemeint zu sein.
Wäre nett wenn sich dazu mal ein paar LRA´s, Schulleiter etc. äußern könnten.
Vielen Dank
Alex