Rettungswache / Lehrrettungswache ?!

  • Ich stöber grad im Netz nach möglichen Rettungswachen in meiner Nähe, wo ich mein 4-wöchiges Praktikum machen könnte.


    Jetzt bin ich bei einigen auf die Beschreibung "Lehrrettungswache" gestolpert. Darauf muss ich bei meiner Suche nach einem Plätzchen aber nicht unbedingt achten, oder?

  • Zitat

    Original von Nils
    welches vierwöchige Praktikum?


    Das für meine Ausbildung (...160 Std. in der Schule, in einem Krankenhaus und in einer Rettungswache...), oder besser gesagt die erste Hürde namens Sanitäter. ;)

  • Ich habs befürchtet... ;)


    Danke!



    Falls irgendwer irgendeine in HH empfehlen kann/mag... ;) Für Vorschläge bin ich immer offen!

  • Der Begriff "Lehrrettungswache" taucht allerdings nur in der Assistenten Ausbildung auf. Für den RS genügt eine "normale" RW. Aber die sollten einem Praktikanten auch was bieten können !


    Gruss aus Hessen :-)

  • In der Ausbildungs- & Prüfungsverordnung für RettungssanitäterInnen in Hessen steht unter § 1 Nr. 1 Abs. 3:
    Zur Zulassung zur Prüfung sind vorausgesetzt:


    "eine vierwöchige (160-stündige) Rettungswachenausbildung bei einer staatl. dafür anerkannten Rettungswache in einem Rettungsdienstbereich mit Notarztdienst nach Anlage III"


    Was ist denn eine anerkannte RW? Keine Lehrrettungswache?

  • Hä? Das rall ich jetzt nicht....
    Ich wollte lediglich wissen was diese "anerkannte Rettungswache" bedeutet? Ist das eine Lehr-RW, oder wie?

  • Wenn ich das wüsste Nils, dann würde ich nicht fragen...
    Ich habe im Netz nach Anlage III gesucht aber den Text nicht gefunden und mich dann, krampfend vor Scham, hilfesuchend an das Forum gewandt... *g*


    :-)

  • Und hier haben wir die Antwort (inkl. Anlage III):
    http://www.drk-bildungszentrum…pdf/RettSan%20APruefV.pdf


    Demnach ist keine als Lehrrettungswache anerkannte Wache notwendig, allerdings sind die übrigen Voraussetzungen mit der einer Lehrrettungswache gleichzusetzen woraus ich den Schluss ziehen würde, daß eine Bewerbung an einer Lehrrettungswache sinnvoll, aber dennoch nicht zwingend ist, sofern die in Anlage III geforderten Voraussetzungen erfüllt werden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Und hier haben wir die Antwort (inkl. Anlage III):
    http://www.drk-bildungszentrum…pdf/RettSan%20APruefV.pdf


    Demnach ist keine als Lehrrettungswache anerkannte Wache notwendig, allerdings sind die übrigen Voraussetzungen mit der einer Lehrrettungswache gleichzusetzen woraus ich den Schluss ziehen würde, daß eine Bewerbung an einer Lehrrettungswache sinnvoll, aber dennoch nicht zwingend ist, sofern die in Anlage III geforderten Voraussetzungen erfüllt werden.


    Und weil es dem Praktikanten unmöglich sein wird, die Bedingungen zu überprüfen, wird er gut daran tun, sich eine LRW auszusuchen. Dies wird auch ggf. Anerkennungsschwierigkeiten verhindern.


    LG, Nils