Nachrichten aus Frankreich

  • Eine Ambulance wurde wegen Überschreitung der Geschwindigkeit angehalten über 20 Minuten, um ein Knöllchen zu geben. Er fuhr 133 in einer 90er Zone von Ste.Roche.
    Die Ambulance fuhr mit Sirene ein kleines Mädchen mit einer schweren Blutung ins Krankenhaus.


    Die Gendarmen meinten, das der Fahrer ihnen zwar einen Transportschein gezeigt häte, aber nicht ausdrücklich auf die schwere der Verletzung hingewiesen hätte. Um die verlkorenen 20 Minuten aufzuholen, hätten sie der Besatzung angeboten, die Strasse freizublasen, was diese allerdingst abgelehnt hätten.


    Der Chef der Gendarmen, der Capitaine sowieso bescheinigte seinen Leuten allerdingst ein professionelles und korrektes Verhalten.....






    http://www.ambulancesaramis.com/lmimginv.gif
    Une ambulance transportant en urgence une enfant devant subir une opération a été arr?tée et verbalisée pour exc?s de vitesse par des gendarmes de Tours.


    Les faits remontent au 26 janvier, mais n'ont été évoqués que mardi devant le tribunal de police de Tours.
    Ce jour l?, sur le territoire de la commune de Saint-Roch, l'ambulance privée roule, gyrophare en action, ? 133 km/h sur une portion de route limitée ? 90 km/heure.


    A son bord une fillette, victime d'une hémorragie, transportée allongée pour admission ? la clinique Saint-Gatien de Tours.
    Deux motards de l'escadron départemental de sécurité routi?re de la gendarmerie font arr?ter le véhicule pendant vingt minutes, affirme l'ambulancier, et dressent un proc?s verbal.


    Devant le tribunal de police, l'avocat de l'ambulancier, Me Patrick Leloup, a stigmatisé mardi l'attitude des gendarmes.


    Mais, selon le capitaine Stéphane Depassio, commandant l'escadron, interrogé par l'AFP, l'ambulancier de la société Leseve de Vaas (Sarthe) a présenté aux motards un "bon de transport" ne mentionnant aucune urgence particuli?re.


    "Il a été retenu pendant moins de vingt minutes car des gendarmes ne mettent pas autant de temps ? dresser un proc?s-verbal et les motards lui ont m?me proposé de lui ouvrir la route pour qu'il rattrape le temps perdu, ce qu'il a refusé", a indiqué le capitaine.


    "Le mode de transport est une prescription médicale, en fonction de l'urgence: véhicules du SAMU, du SMUR ou des pompiers accompagnés ou non de motards, ou bien ambulances privées", a-t-on expliqué ? la clinique Saint-Gatien.


    Toutefois l'affaire pourrait s'arr?ter l? car le tribunal a prononcé "la nullité de la citation" ? comparaître de l'ambulancier, étant donné que le proc?s-verbal mentionnait la date du 16 janvier.


    Pourtant, a affirmé le commandant de l'escadron, l'erreur ne provient pas des gendarmes.

  • Man möge mich korrigieren, aber gibt es in Frankreich nicht auch eine Straßenverkehrsordnung, die die Benutzung von Sonder- und Wegerechten regelt?
    Prinzipiell spricht ja nichts gegen das Anhalten einer Ambulanz solange sie keinen Patienten an Bord hat, aber mit Patienten finde ich das ziemlich verwunderlich.

  • Da gab es sogar mal den Fall, das die SAMU an einer Autobahnmautstelle festgehalten wurde. Weil die Besatzung kein Geld dabei hatte, wollte man sie nicht auf die Autobahn lassen, worauf die Feuerwehr damals die Schranke der Zahlstelle zerstörte.

  • Zitat

    Original von LiebeGrisumaus
    Man möge mich korrigieren, aber gibt es in Frankreich nicht auch eine Straßenverkehrsordnung, die die Benutzung von Sonder- und Wegerechten regelt?


    Eine "StVO" gibt es eigentlich überall.
    Aber das heisst ja nicht unbedingt etwas.


    Ich habe in 2000 auch ein Knöllchen über 75 Gulden (heute: ca ? 35) in den Niederlanden erhalten, weil ich mit RTW und Sonderrechten auf dem Weg zu einer Klinik bei Amsterdam auf der Autobahn 1 km/h (EIN!!!) zu schnell war.

  • Zitat

    nicht auch eine Straßenverkehrsordnung, die die Benutzung von Sonder- und Wegerechten regelt


    Die gibt es auch in Deutschland. Allerdings hebt das Benutzen von Blaulicht und Martinshorn nicht die Weisungen von Polizisten auf. Selbst in Deutschland hätte mal also anhalten müssen und nicht weiterfahren dürfen, egal ob das Knöllchen nun berechtigt ist oder nicht.



    Aber was anderes:
    Gibt es in Frankreich nicht zwei unterschiedliche Sirenentypen, die unterschiedliche Sonder- und Wegerechte angeben? Meine so etwas mal irgendwo aufgeschnappt zu haben, kann aber auch völliger Unfug sein.

  • Stimmt, es gibt das öffentliche LaLü und für die Privaten das LaLüLa, auch Ping-Pong genannt.
    Vom Gesetz her haben auch die Privaten Sonderrechte, da sie für das öffentliche Interesse unterwegst sind, aber die Privaten fahren dort keine öffentliche Rettung


    Klassifikationen:
    SAMU= Notarztwagen, NA, RS als Fahrer und Intensivpfleger als Beischläfer
    Feuerwehr= oftmals nur Ersthelfer drauf, offiziell aber mindestens 1 RS
    Private Liegend-Ambulances= Ersthelfer als Fahrer mindestens und Transportführer RS
    Private Sitzend-Abulances= meisst PKW, miundestens ein Ersthelfer


    SMUR= NEF: 1 NA, 1 RS oder Ersthelfer


    SAMU und FW fahren nur öffentliche Rettung, den Rest, auch Intensiv-Verlegungen, die Privaten.



    Edit:
    Die Privaten haben keine Sonderrechte, aber man ist verpflichtet, denen Platz zu machen, also die schnelle Passage zu ermöglichen

    Liebe Dein Leben, denn Du hast nur das eine.

    Einmal editiert, zuletzt von Snoopy ()

  • Beinahe vergessen, auch das Militär, ausser die Feuerwehren von Paris und Marseille, die ebenfalls Militärs sind, haben die Militärs auch das 3Klang-Horn der Privaten

  • Zitat

    Original von Medic5754


    Eine "StVO" gibt es eigentlich überall.
    Aber das heisst ja nicht unbedingt etwas.


    Ich habe in 2000 auch ein Knöllchen über 75 Gulden (heute: ca ? 35) in den Niederlanden erhalten, weil ich mit RTW und Sonderrechten auf dem Weg zu einer Klinik bei Amsterdam auf der Autobahn 1 km/h (EIN!!!) zu schnell war.


    Das ist ein Scherz, oder?
    Hast Du die Strafe gezahlt oder dagegen Klage eingelegt?

  • @ LGM:


    Was sage ich jetzt dazu...?
    Hatte das "Ergebnis" bzgl. dieses Knöllchen - ausgestellt übrigens durch die Staatsanwaltschaft Utrecht/NL - bereits an einer anderen Stelle mal ausführlich gepostet.
    Und Du hast es sicher auch dort gelesen.

  • Wärest du so freundlich, den Link hierzu mal zu posten? Danke!


    Christian

  • Touché. Mist, du hast meine Faulheit durchschaut ;)

  • War aber wohl in dem Thread "Wie schnell seid ihr...", den ich jedoch grad auch nicht wiederfinde.
    Klappt vielleicht morgen - wenn wacher, frei von Kopfschmerzen und Schwindelgefühl - leichter ihn zu fnden.


  • Das ist ja interessant.
    Habe auf der HP dieses privaten Anbieters einen Einsatzbericht gelesen, der nichts besonders war, aber die fahren tatsächlich auch öffentliche Rettung!!!
    Allerdingst müssen die bsw telefonisch den Doc um Genehmigung fragen, wenn die den Sauerstoff hochdrehen wollen.....

  • Der Webmaster der genannten Französischen Seite hat mich nach unserem Forum gefragt und ich habe ihn hierher eingeladen.


    Bin mal gespannt :-)