erweiterte Maßnahmen für den RettAss? konträre Vorstellungen (Ursprung:Nitro-Spray bei Nierenkolik?)

  • Mit großem Interesse habe, nach einem ruhigen Frühdienst den Werdegang dieses Threads verfolgt. Zum Teil habe ich mich recht köstlich amüsiert, bin hoch erfreut das die BAB 99 nun endlich mit der BAB 5 gleichziehen konnte.


    Allerdings bin ich leiter wieder teilweise bestätigt worden, das viele Kollegen hier im Forum eigentlich gar keine Kompetenzerweiterung für den RA wollen. Ein Grund dafür ist zum einen, das von diesen Kollegen nach wie vor mit den alltäglichen Basics, das regelrechte Handwerkszeug des RA gekämpft wird. Nach meinem Berufsverständnis sollte eigentlich jeder RA in der gesamten Republik diese doch eigentlich beherrschen. Scheinbar ist es aber nicht so, zumindest wenn ich die Kommentare aus Mannheim und Umgebung richtig verstanden habe.


    Zum "mowlschen Beitrag" stellen sich mir dann doch folgende Fragen:


    1. "Schmerzen" sind ein Bestandteil der Arbeit des RA, warum kann dann eine schnellstmögliche Bekämpfung dieser, ein schlechtes Argument sein?
    2. Wo wurde in diesem Thread meinerseits aus dem Zusammenhang zitiert?
    3. Ja, wie verhalte ich mich denn in Einsätzen?


    Aber höchstwahrscheinlich werde ich darauf nie eine Antwort bekommen. Sofern hier von Kritikresistenz und unflätigem Verhalten die Rede ist, frage ich mich doch glatt, ob hier dieser Post nicht leicht über das Ziel hinausschießt? Sich der Verfasser überhaupt die Mühe gemacht hat, sich wirklich die Posts durchzulesen. Vielleicht sollten einige beifallklatschende Kollegen aus Mannheim sich doch mal die Frage stellen, ob ihre Beiträge nicht personen anstatt thematisch bezogen waren?


    Zurück zur Thematik:


    Von den Analgesiekritikern werden ständig die mangelnde Ausbildung des RA und die unvorhersehbaren Komplikationen aufgeführt. Conträr dazu fällt mir ein, das die BÄK im Ü-MANV-Falle wiederum den RA dann zu einer Analgesie befähigt. Natürlich kann jetzt hier angemerkt werden, das dies eine Ausnahmesituation ist. Allerdings würde in so einem Falle, auch korrekter Weise, nicht die Durchführungsverantwortung und die Garantenstellung des RA erlöschen.


    Wie aber soll eine derartige Vorgabe der BÄK vom RA durchgeführt werden, wenn ihm grundsätzlich die Befähigung abgesprochen wird?


    Grüße Mütom


    PS: Lieber Ani, bei dem Lesen Deiner Posts stellt sich mir die Frage, wer nun in der Kreisklasse spielt? 1. FC Legden - Champions League 1 : 1.

  • Zitat

    Original von Mütom
    Mit großem Interesse habe, nach einem ruhigen Frühdienst den Werdegang dieses Threads verfolgt. Zum Teil habe ich mich recht köstlich amüsiert, bin hoch erfreut das die BAB 99 nun endlich mit der BAB 5 gleichziehen konnte.


    Allerdings bin ich leiter wieder teilweise bestätigt worden, das viele Kollegen hier im Forum eigentlich gar keine Kompetenzerweiterung für den RA wollen. Ein Grund dafür ist zum einen, das von diesen Kollegen nach wie vor mit den alltäglichen Basics, das regelrechte Handwerkszeug des RA gekämpft wird.


    cool
    4 Sätze Einleitung, kein einziger davon fehlerfrei :love:

  • Zitat

    Original von Mütom


    Allerdings bin ich leiter wieder teilweise bestätigt worden, das viele Kollegen hier im Forum eigentlich gar keine Kompetenzerweiterung für den RA wollen.


    Das wäre doch mal ein Grund, dieses Forum zu meiden. Oder was meinst Du, Mütom...? :)



    Gruß,


    Ani

  • Ich denke mal schon, daß einige Kollegen hier eine Kompetenzerweiterung begrüßen würden.....aber wie es Medic5754 schon treffend gesagt hat, vor die "Advanced"-Maßnahmen hat nicht nur der liebe Gott die "Basics"-Maßnahmen gesetzt.....
    z. B. würdest du ja, so wie du schreibst (wenn man das jetzt gedanklich weiterspinnt) eine nicht fehlgestellte Extremitätenfraktur nicht erstmal schienen, sondern gleich mit Nubain die Schmerzen bekämpfen......


    Ich hoff mal nicht, daß alle RettAss in München so drauf sind, wie du.....


    Ich kenne hier aus meinem Kreis ein Fall, bei dem ein RettAss eigenverantwortlich ne Narkose eingeleitet und diese dann auch fortgeführt hat, und dummerweise (soweit ich weiß) erst dann den NA nachgefordert hat....der gute Mensch ist m. W. n. mittlerweile beim großen A beschäftigt....

  • ich verfolge diesen thread nun schon ein weilchen, bisher als "stiller leser". ich halte eine erweiterung der kompetenzen auch für dringend erforderlich. es kann echt nicht sein, das sinnvolle maßnahmen erst verspätet (vom ggf. sogar nachgeforderten na) duchgeführt werden. es geht ja gar nicht darum, den patienten maximal zu analgesieren, das nef abzubestellen und dann mit dem inzwischen durch die vielen opiate ateminsuffizienten patienten das nächste kh anzufahren, natürlich nach erfolgter narkoseeinleitung und intubation. :ironie:



    nee, mal im ernst. ich kann mich noch gut an zeiten erinnern, als die defibrillation durch ra/rs absolut undenkbar war. zugang legen ? nenene, das war absolut den akademikern vorbehalten. also, warten wir mal die nächsten jahre ab.


    auf jeden fall kann eine erweiterung der kompetenzen nur in enger zusammenarbeit von engagierten rettern und engagierten medizinern funktionieren. im hochsauerlandkreis gestattet der älrd den ra´s eine analgesie mit ketamin. vielleicht ist ein kollege aus dem bereich hier im forum und kann berichten.

  • Zitat

    Original von Oliver
    cool
    4 Sätze Einleitung, kein einziger davon fehlerfrei :love:


    Das ist Scheisse, Oliver... X(

  • Zitat

    Original von Daniel
    im hochsauerlandkreis gestattet der älrd den ra´s eine analgesie mit ketamin. vielleicht ist ein kollege aus dem bereich hier im forum und kann berichten.


    Das habe ich auch schon gehört. Hoffentlich gestattet er auch, ein Benzodiazepin zu geben :D


    Wenn kein Unfug damit betrieben wird, ist das ja auch wirklich sinnvoll!

  • Zitat

    Original von Smart


    Das habe ich auch schon gehört. Hoffentlich gestattet er auch, ein Benzodiazepin zu geben :D


    Wenn kein Unfug damit betrieben wird, ist das ja auch wirklich sinnvoll!


    Oh, HSK. Mein Stichwort :D


    Ich hatte irgendwo mal darüber gesprochen... Finde den Link grad nicht.
    Der ÄLRD gestattet den ZERTIFIZIERTEN RettAss die Gabe von Ketanest S in der Dosierung 0,25mg/kg KG mit Zugabe von IMMER 2 mg Dormicum. (Die erste Hürde ist hier bei manchen Kollegen schon die Rechnung LOL). Diese Gabe ist gestattet, wenn ein Patient traumabedingte starke Schmerzen angibt, ein NEF alarmiert ist und eine Gabe vom Patienten bewilligt wird. Es gibt auch einige Kontraindikationen, die ich aber mangels Liste nicht alle im Kopf habe. (Muss ich auch nicht, da ich schon mehr als ein Jahr nicht mehr in dem Bereich arbeite und hier alles anders ist...)


    Dazu genehmigt man dort die Gabe von Medikamenten im Zuge einer Reanimation, nämlich Atropin, Adrenalin und die Verwendung von halbautomatischen Defibrillatoren. Ferner noch Cortison rectal, sowie Diazepam rectal beim Krampfanfall. Und natürlich Sauerstoff.


    Insgesamt ist diese Erweiterung der Kompetenzen sehr gut aufgenommen worden und trotz Einwänden einiger Ärzte und Co weder missdosiert, noch übereilig verteilt worden. Bis heute ist mir kein Missbrauch oder starke Nebenwirkung bekannt. Dieses Zertifikat muss jedes Jahr erneuert werden. Die Schulung besteht aus Theorie (EKG-Kunde, Medikamentenkunde und anderen aktuellen und in diesem Bereich relevanten Dingen) und Megacodetraining. Ach ja, Im Rahmen der Reanimation darf der RettAss ebenfalls ohne Relaxantien intubieren. Selbiges wird ebenfalls jährlich und individuell auf den Rettungswachen trainiert.

  • Zitat

    Original von MütomVielleicht sollten einige beifallklatschende Kollegen aus Mannheim sich doch mal die Frage stellen, ob ihre Beiträge nicht personen anstatt thematisch bezogen waren?r Kreisklasse spielt? 1. FC Legden - Champions League 1 : 1.


    du hast halt alles daran gesetzt, es darauf hinauslaufen zu lassen. ich für meinen teil habe ganz wertfrei meine persönliche meinung dargelegt so wie viele andere auch. es gibt verschiedene meinungen zum thema. und da nützt es auch nichts, wie ein kleinkind mit dem fuß auf dem boden rumzustampfen, wenn dir keiner beipflichten will.



    grüsse
    höppi

  • Zitat

    Original von Smart
    Schön schön, Basti... Was machen die Kollegen bei einem 5jährigen Kind? Auch 2mg Dormicum, oder was?


    Sicher. Und den Beutel immer parat haben. Mitgedacht - Erfolg gebracht ;)


    Oben genanntes gilt für den Erwachsenen. Bei Kindern sieht es mit der Sedierung etwas anders aus. Hierzu suche ich dir mal für morgen den genauen Wortlaut raus.

  • Zitat

    Original von Ranger
    Es gibt ja durchaus schon RD-Bereiche in denen RA's in NK BTM's geben dürfen. Das wird dort von allen NEF-Ärzten unterstützt, die RA's sind demenstprechend ausgebildet. Was gibt es da für Einwände?


    der einwand ist ganz einfach. ich muss mich, wenn's schiefgegangen ist, vor einem staatsanwalt rechtfertigen und nicht vor einem notarzt.


    * verstösse gegen das betäubungsmittelrecht sind straftaten [genauso wie fahrlässige tötungsdelikte]
    * eine verurteilung kann ein berufsverbot nach sich ziehen


    sorry - nicht mit der ausbildung. und nicht für das gehalt

  • Zitat

    Original von Smart
    Schön schön, Basti... Was machen die Kollegen bei einem 5jährigen Kind? Auch 2mg Dormicum, oder was?


    Ich gehe mal davon aus, das die Analgesie bei einem 5jährigen Kind -durch den gemeinen RettAss - schon an der Schaffung eines peripher-venösen Zugang scheitern wird. Oder wer von euch hat schon häufig ein Kind punktiert? Mal von der akademischen Seite abgesehen.

  • Ein Medikament mit einer therapeutischen Breite und einer so großen Wirkungsspanne wie Ketamin nach einem starren Dosierschema zu verabreichen halte ich für wenig sinnvoll und entspricht nicht den modernen Anforderungen an eine Schmerztherapie. Zumal der Notarzt eh auf dem Weg ist, halte ich das für eine unnötige Verlegenheitslösung, dessen Sinn mir nicht einleuchtend ist. Würde dazu gerne mal die Argumentation des ÄLRD hören.


    Aus meiner Erfahrung mit Ketamin kann ich berichten, daß die in der Literatur angegeben, untere Dosisgrenze von 0,5 mg/kg/KG (0,25 mg/kg/KG beim Esketamin) in den meisten Fällen für eine einigermaßen suffizienten Analgesie nicht ausreicht. Erst recht nicht für Lagerungsmaßnahmen oder Immobilisationsmanipulationen.



    Gruß,


    Ani


  • Also ich hab mit dieser Initialdosis in den meisten Fällen sehr gute Erfahrungen gemacht (Analgesie).

  • Zitat

    Original von LiebeGrisumaus



    Ja, den haben wir auch gleich zu Beginn des Fallbeispiels bestellt, aber dann heisst es immer "der NA braucht noch eine Weile und mit dem RR stirbt euch der Patient früher oder später"...


    wenn dieses zitat eine entsprechung in der wirklichen welt hatte [da kann man sich bei dir nicht so sicher sein], dann gebe ich dir einen wohlmeinenden rat:


    WECHSEL DIE SCHULE


    ein ausbilder, der solche sprüche in einem fallbeispiel ablässt, gehört in den sandkasten und nicht auf eine RA-schule


    in einem fallbeispiel ist es aufgabe des ausbilders, die situation realistisch zu gestalten und das handeln des teams kritisch zu bewerten. die bekanntgabe der prognose gehört definitiv nicht dazu