Anerkennung des LRA durch IHK

  • Hallo liebe Kollegen aus nah und fern!


    Hab da mal ne Frage an die LRA unter euch. Bei meinem LRA- Lehrgang wurde beiläufig gesagt, dass es evtl. möglich ist durch den LRA die Ausbdilungsberechtigung von der IHK zu erlangen. Hat da jemand von euch Erfahrungen oder Informationen dazu? Vorzugsweise (falls es Bundesland abhängig ist) für RLP oder BW. Nur zur Info: ich habe bereits bei der IHK angerufen aber die Dame hatte keinen Plan und muss sich erstmal schlau machen. Daher habe ich gedacht es wäre nützlich überhaupt zu wissen ob es bei jemand schonmal geklappt hat. Thanks!


    Greets


    Schlumpf

  • Sollte grundsätzlich wohl gehen, wenn der LRA-Lehrgang die entsprechenden Inhalte vermittelt hat (muss nicht sein) und diese dokumentiert sind. Ich selbst habs aber auch (noch) nicht gemacht.
    Du kannst ja mal berichten, ob es geklappt hat.


    Jörg

  • /me hats gemacht


    Zu beachten ist, dass sich die Ausbildungsinshalte der RD-Schulen von den Anforderungen der IHK zum Teil stark unterscheiden. Die IHK Prüfung war echt kein Zuckerschlecken. Man musste sich umfassend mit diversen Gesetzen befassen (Jugendschutz, Mutterschutz uvm.) und ausserdem eine praktische Lehrprobe vor drei Dres, Dipl. Ings. halten. Es hat mich damals einige Haare gekostet. Klarer Vorteil ist natürlich, dass die IHK Anerkennung als Ausbilder für alle Berufe gilt. Wer früher Bäcker war oder später mal Bäcker wird, darf sich immer mit Ausbilderschein bewerben. Das dürfte ein echtes Plus sein.


    Gruß,