Polizist flüchtet nach Unfall

  • Polizist flüchtet nach Unfall


    Ermittlungen: Blaulichtfahrt in Zivilfahrzeug.


    Rätselhafter Unfall eines Hamburger Polizisten in Schönberg (Kreis Herzogtum Lauenburg): Der Beamte, der offenbar in einem Zivilfahrzeug der Hamburger Polizei und mit Blaulicht unterwegs war, soll so unachtsam überholt haben, dass durch sein Manöver drei Autos zusammenstießen. An zwei Fahrzeugen entstand Totalschaden. Der Beamte fuhr nach dem Unfall weiter. Warum der Hamburger LKA-Mann in der Nähe von Ratzeburg mit Blaulicht unterwegs war und warum er nicht anhielt, blieb gestern schleierhaft. Die Polizei in Ratzeburg gibt zur Zeit noch keine Auskünfte zu dem Vorfall, bei der Hamburger Polizei will man mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Kollegen in Ratzeburg nichts zu dem Unfall und seinen Hintergründen sagen.


    Der Beamte hatte nach ersten Erkenntnissen zwischen Sandesneben und Schönberg auf der L 92 in seinem roten Ford ein Wohnmobil überholt. Laut der Polizei Ratzeburg berichteten Zeugen, dass der Mann ausgeschert sei, ohne auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten. Ein 46 Jahre alter Golf-Fahrer aus Trittau konnte dem Wagen gerade noch ausweichen. Ein Fiat-Fahrer (20) kollidierte daraufhin mit dem Golf, schleuderte dann gegen das Wohnmobil, in dem eine französische Urlauberfamilie unterwegs war. Fiat und Wohnmobil haben nur noch Schrottwert.


    Zeugen gaben der Polizei Hinweise auf den roten Ford. Dessen Fahrer wurde ermittelt und gestern zu dem Vorfall vernommen. Ob er den Unfall gar nicht bemerkt hatte oder ob er Fahrerflucht beging, blieb unklar. Sonja Kurz, Sprecherin der Polizeidirektion Ratzeburg: "Wir können noch gar nichts zu dem Vorfall sagen, weil die Ermittlungen gerade angelaufen sind." So blieb gestern auch unklar, ob der Hamburger Polizist sich auf einer Einsatzfahrt befand. Nur dann dürfte er sein Blaulicht einschalten. Laut der Ratzeburger Polizei war in der Leitstelle kein Einsatz der Hamburger Polizei im fraglichen Bereich angemeldet worden. Das wäre aber dienstrechtlich vorgeschrieben. Auch zu dieser Frage gab es gestern keine weiteren Auskünfte bei der Kripo. Bei Privatfahrten dürfen Polizisten ihr Blaulicht nicht einschalten, die sogenannten "Sonderrechte" nicht in Anspruch nehmen.


    Verletzt wurde bei dem Unfall auf der Landstraße niemand, der Sachschaden ist aber beträchtlich. Der mutmaßliche Unfallverursacher wird sich schriftlich zum Geschehen äußern. Sollte er das Blaulicht widerrechtlich eingeschaltet haben, droht ihm ein Disziplinarverfahren.


    cob, jel
    erschienen am 4. August 2006

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    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw: