Wer darf fortbilden?

  • Eine eigentlich ganz einfache Frage, aber die Antworten waren nie wirklich eindeutig.


    Wer darf Rettungsdienstpersonal fortbilden? Also die 30-stündige Pflichtfortbildung.
    Ist das Ermessenssache, Ländergesetz, Bundesgesetz?


    Vielleicht find ich ja trotzdem in der Zwischenzeit noch etwas Brauchbares...

  • In den fortbildungsrichtlinien der JUH steht genau aufgeschlüsselt, wer als Referent für welches Thema in Frage kommt. In den meisten Fällen sind dies bei uns die LRA, Notärzte, Fachärzte oder Behörden wie Pol oder FW.

  • Bei uns scheint es Ermessenssache zu sein, aber das ist eine gute Möglichkeit nachzufragen.
    Habe schon von so ziemlich jedem, der mit RD in Kontakt ist eine Fortbildung bei uns gesehen
    vom RS bis zum LRA / NA...

  • Mir fällt spontan keine Rechtsgrundlage ein, in der geregelt wäre wer RD-Personal fortbilden darf.


    Ich halte eine Rechtsgrundlage auch nur für zweitrangig, solange der Fortbildende und dessen erstellte Fortbildung (wer andere fort-/ausbildet, der bildet sich dabei selbst auch fort/aus) den qualitativen Ansprüchen des Fort-/Ausbildungsthemas und dem Wissensstand seines Publikums (SH, RH, RS, RA) gerecht wird.