Mit einem eigenen Reform-Tarifvertrag schafft sich das Deutsche Rote Kreuz als erster Wohlfahrtsverband in Deutschland neue Möglichkeiten der Tarifgestaltung. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am Freitag zwischen DRK und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterzeichnet. Das DRK muss dadurch die Tariferhöhungen, die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorsieht, nicht mehr automatisch übernehmen ? und wird damit den speziellen Anforderungen eines Wohlfahrtsverbandes besser gerecht.
DRK-Verhandlungsführer Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil: "Im verschärften Wettbewerb und bei zunehmendem Kostendruck im Gesundheitswesen können wir durch das neue Tarifwerk die Qualität und die Konkurrenzfähigkeit der DRK-Leistungen sichern."
Vertragsdetails
Der neue Tarifvertrag gilt vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 zunächst für rund 20.000 hauptamtliche DRK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverbände Badisches Rotes Kreuz, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen sowie im Berliner DRK-Generalsekretariat. Der Tarifvertrag sieht neben Besitzstandsregelungen eine Einmalzahlung von 450 Euro vor, die im Februar 2007 ausgezahlt wird. Die Vergütungsregelungen entsprechen ansonsten dem TVöD Bund.