DRK löst sich von Tarifautomatik des öffentlichen Dienstes

  • Mit einem eigenen Reform-Tarifvertrag schafft sich das Deutsche Rote Kreuz als erster Wohlfahrtsverband in Deutschland neue Möglichkeiten der Tarifgestaltung. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am Freitag zwischen DRK und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterzeichnet. Das DRK muss dadurch die Tariferhöhungen, die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorsieht, nicht mehr automatisch übernehmen ? und wird damit den speziellen Anforderungen eines Wohlfahrtsverbandes besser gerecht.


    DRK-Verhandlungsführer Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil: "Im verschärften Wettbewerb und bei zunehmendem Kostendruck im Gesundheitswesen können wir durch das neue Tarifwerk die Qualität und die Konkurrenzfähigkeit der DRK-Leistungen sichern."


    Vertragsdetails
    Der neue Tarifvertrag gilt vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 zunächst für rund 20.000 hauptamtliche DRK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverbände Badisches Rotes Kreuz, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen sowie im Berliner DRK-Generalsekretariat. Der Tarifvertrag sieht neben Besitzstandsregelungen eine Einmalzahlung von 450 Euro vor, die im Februar 2007 ausgezahlt wird. Die Vergütungsregelungen entsprechen ansonsten dem TVöD Bund.


    Quelle: http://www.drk.de/presseinfo/index.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • In der Pressemitteilung heisst es:


    Der neue Tarifvertrag soll vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 zunächst für rund 20.000 hauptamtliche DRK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverbände Badisches Rotes Kreuz, Baden-Württemberg, .... sowie im Berliner DRK-Generalsekretariat gelten.


    Für wen das konkret gelten soll, ist Auslegungssache. Die Mitarbeiter im Rettungsdienst in Baden-Württemberg sind nicht beim Landesverband angestellt, sondern bei den Kreisverbänden oder gGmbHs.
    Dort - und nur dort - wird entschieden, nach welchem Tarifvertrag bezahlt wird. Den DRK-Tarifvertrag, um den es hier geht, wenden eh nur relativ wenige Kreisverbände an.
    Bei uns gilt der TVÖD und dies wird nach Aussage unseres Betriebsrates auch so bleiben.

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  • Glücklicherweise gilt der neue TV nur für die Neueinstellungen, Altverträge haben ja Besitzstandswahrung. Und nach den neuen Vergütungsrichtlinien wird wohl sowieso keiner mehr als RettAss oder RS neu anfangen, so dass in einigen Jahren Personalnotstand herrschen wird.

    Mache, ned babble

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