RTW geklaut - VU

  • Grade bei westline.de gefunden:


    Zitat


    Mann stiehlt auf Flucht Rettungswagen und landet im Graben


    Elsdorf (dpa/lnw) - Mit einem gestohlenen Rettungswagen hat ein unter Drogeneinfluss stehender Mann am Samstag in Elsdorf (Rhein- Erft-Kreis) versucht, vor der Polizei zu fliehen. Nachdem der 32- Jährige das Fahrzeug in einen Graben gesetzt hatte, wurde er von der Polizei geschnappt. Zuvor war der Rettungsdienst zu seiner Wohnung gerufen worden, da sich der Mann das Leben nehmen wollte. Der zudem alkoholisierte Mann habe die Sanitäter jedoch mit einem Messer bedroht und sei geflüchtet, teilte die Polizei am Sonntag mit. Dabei setzte er sich in den Rettungswagen mit laufendem Motor und eingeschaltetem Blaulicht und gab Gas.
    Stand: Sonntag, 28. Januar 2007 | 10:30 Uhr | Quelle: dpa



    Soviel zum RTW mit laufenden Motor (ohne MWS) stehen lassen 8)


    Gruß,


    Marcus

  • Und hier dazu noch die Polizeimeldung:


    hier der Link:
    http://www.presseportal.de/pol…7&firmaid=10374&keygroup=

  • Zitat

    Original von fliege
    Grade bei westline.de gefunden:




    Soviel zum RTW mit laufenden Motor (ohne MWS) stehen lassen 8)


    Wenn der mich mit dem Messer bedroht, dann gebe ich dem auch den Schlüssen, wenn er das will...


    Gruss


    Stefan


  • Woher willst Du wissen das sie keine MWS hatten ?(
    Jedenfalls möchte ich nicht in deren Haut stecken. Die Besatzung hat wenigstens ein dickes Strafmandat verdient. Bei soviel Fahrlässigkeit muss auch gerichtlich gehandelt werden. Sie können vor alledem froh sein das der Pat unversehrt geblieben ist (Fürsorgepflicht) und das kein Passant verletzt worden ist.

  • Zitat

    Woher willst Du wissen das sie keine MWS hatten
    Jedenfalls möchte ich nicht in deren Haut stecken. Die Besatzung hat wenigstens ein dickes Strafmandat verdient. Bei soviel Fahrlässigkeit muss auch gerichtlich gehandelt werden. Sie können vor alledem froh sein das der Pat unversehrt geblieben ist (Fürsorgepflicht) und das kein Passant verletzt worden ist.


    Blablabla...


    :rolleyes:

  • @ blaulichtengel
    das ist einfach nur dummes Geschwätz! Die Fakten nicht kennen und dann einfach mal den Mund aufmachen ...... X(. Warst Du dabei !?


    Dieser RTW kommt aus unserer Gliederung, nein er hat keine MWS und NEIN es gibt keine Dienstanweisung, dass das Fahrzeug an der Einsatzstelle verschlossen und mit einem Tarnnetz überzogen werden muss.


    Die RA´s haben nicht falsch gehandelt!


    Rückfragen werde ich gerne beantworten, wenn Sie sachlich sind und nicht auf halbwissen (oder vermeindliches Wissen) basieren.


    Gruß Paramedikus

  • Hallo,


    nun zuersteinmal möchte ich sagen das ich nicht bereit bin mich auf dieses Niveau herabzulassen. Man kann ja auch im vernünftigen Ton miteinander sprechen. Selbstverständlich ist es grob fahrlässig ein KFZ mit eingestecktem Schlüssel und sogar laufendem Motorstehen zu lassen. Außerdem sind Dienstanweisungen keine gültigen bzw. überhaupt keine Gesetze. Oder würdet ihr z.B. BTM´s unverschlossen aufbewahren wenn es in einer Dienstanweisung stehen würde? Also bevor man hier aufdreht ersteinmal schlau machen, gelle :D
    Also nichts für Ungut. Aber diese Schnellschussantworten gehören einfach nicht hierher.

  • Zitat

    nun zuersteinmal möchte ich sagen das ich nicht bereit bin mich auf dieses Niveau herabzulassen. Man kann ja auch im vernünftigen Ton miteinander sprechen.


    Und nochmal: Blablabla... :rolleyes:


    Zitat

    Selbstverständlich ist es grob fahrlässig ein KFZ mit eingestecktem Schlüssel und sogar laufendem Motorstehen zu lassen.


    Passiert täglich 1000 mal.
    Sicherlich ist das unvorsichtig, aber DU hast damit angefangen, Gerichtsverfahren dagegen einzufordern ("Bei soviel Fahrlässigkeit muss auch gerichtlich gehandelt werden"), da frage ich mich, ob Du dich für die heilige Inquisition hälst.



    Zitat

    Außerdem sind Dienstanweisungen keine gültigen bzw. überhaupt keine Gesetze.


    Und in welchen Gesezu steht, dass ich meinen RTW abschließen muss?


    Zitat

    Oder würdet ihr z.B. BTM´s unverschlossen aufbewahren wenn es in einer Dienstanweisung stehen würde?


    Zusammenhang???


    Zitat

    Also bevor man hier aufdreht ersteinmal schlau machen, gelle
    Also nichts für Ungut.


    Ich habe keine Ahnung, wovon Du sprichst. Du hast doch "aufgedreht", ohne zu wissen, wovon du sprichst.


    Zitat

    Aber diese Schnellschussantworten gehören einfach nicht hierher.


    Lies mal deine letzten 20 Beiträge!


    J. :)



  • ende mit r.c.



    p.s.


    in meinen 15 jahren im rettungsdienst ist mir auch schon einiges verrutscht, und daher weiss ich, dass das schicksal eben manchmal zuschlägt. das ist kein grund, mit pauschalen urteilssprüchen um sich zu werfen. mir tut's einfach nur leid für die jungs.

    2 Mal editiert, zuletzt von res cogitans ()

  • Hallo Zusammen,


    Zitat

    ...ein KFZ mit eingestecktem Schlüssel und sogar laufendem Motorstehen zu lassen


    da drängt sich mir folgende Frage in diesem Zusammenhang auf: Wie wird dann eine Unfallstelle/Einsatzstelle gesichert?
    In der StVO § 38 Abs.2 steht:

    Zitat

    Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen... verwendet werden.


    Warum wird immer dem Rettungsfachpersonal grobe Fahrlässigkeit unterstellt und nicht der Polizei oder auch mal der Feuerwehr ?( Diese stellen regelmäßig ihre Einsatzfahrzeuge enstprechend ab.


    @ Jörg :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus:


    greetz Medic 2 :rtw:

  • @ Jörg
    Du sprichst mir aus der Seele.



    Der RTW wurde durch die Feuerwehr Elsdorf geborgen und konnte aus eigener "Kraft" noch in die Unterkunft gefahren werden.


    Ist wahrscheinlich ein Int. & Chir. Polytrauma. Wir werden ihn morgen mal bis zu Werkstatt bringen und dann mal den KFZ-Doc nachschauen lassen. Was wir bisher feststellen konnten ist, dass das Getriebe und die Luftfederung einen Schaden haben. Aber, dass ist nur eine KFZ-Leihen aussage. Alles weitere sehen wir morgen.


    Grundsätzlich war und ist das wichtigste, dass den RA´s nichts passiert ist! Leben geht vor Sachwerten.


    Wie schon gesagt ich werde gerne weiter berichten wenn interesse besteht.

    Einmal editiert, zuletzt von Paramedikus ()

  • Ähm....


    Warum erfolgt eigentlich eine Diskussion über eine Tatsache, die die Besatzung am wenigsten betrifft ??
    Wenn keine MWS vorhanden ist, dann ist es halt so und die Besatzung kann nichts dafür!
    Wenn man allerdings -aus welchen Gründen auch immer- das Fahrzeug mit eingeschaltetem Licht, Blaulicht, Standheizung oder von mir aus CD-Player stehen lassen muss, ist es normal und durchaus sinnvoll, dass der Motor läuft (aus eigener Erfahrung weiss ich, dass RTW's Anschieben doof ist und doof kommt!).
    Dieser Einsatzbericht ist eher ein Wink an die für die Beschaffung verantwortlichen Mitarbeiter / Entscheider, dass eine MWS Sinn macht... denn dann kann sowas nicht passieren!


    Naja... der Polizeitbericht stimmt dann ja auch nicht... denn offensichtlich (nach Deinen Äußerungen) hat der RTW ja doch Schaden genommen!


    Gruß,


    Marcus

  • Ja, da stimmt der Bericht nicht. Der Wagen hat einen Schaden der aber nur bei List zu sehen war / ist. Beispielsweise hängt der Koffer viel tiefer als zu Dienstbeginn. Genauso gingen zu Dienstbeginn auch die Schaltung noch :D


    Wie gesagt, wir lassen Ihn morgen vom DOC anschaun.

  • Hallo Fliege,


    das ist so nicht ganz richtig:

    Zitat

    Wenn keine MWS vorhanden ist, dann ist es halt so und die Besatzung kann nichts dafür!


    Der Staatsanwalt nennt das: "Verleitung zum Diebstahl". Aus eigener Erfahung kann ich sagen dass dem so ist, weil ich vor Jahren selbst in einer ähnlichen Situation war. Der Staatsanwalt hat daraufhin die weitere Verfolgung meiner Strafanzeige, die ich gestellt hatte, eingestellt.


    greetz Medic 2 :rtw:

  • Zitat

    Original von blaulichtengel


    Woher willst Du wissen das sie keine MWS hatten ?(


    warum blablablablabla?


    Weil bei einer MWS der Motor ausgeht, sobald man versucht den RTW zu klauen... Was ist denn das für eine seltsame Frage, die Du vor Deiner Predigt zu stellen wagst? Das ist doch Sinn und Zweck dieser kleinen Elektronik

  • Ähem.....Blaulichtbengel.....ich werde mich hüten auf deine Texte einzugehen ausser.....Du machst dir Gedanken um eine juristsiche Maßnahme GEGEN die Besatzung? Oh mann, bist du denn in deinen noch jungen Jahren von einem Patienten schon mal angegriffen worden? Wohl kaum sonst wäre deine Wortwahl eine andere.
    Aber habe ich richtig gelesen...?...die mit einem Messer bedrohte Besatzung rennt hinter einem "vermeindlich Lebensmüden " hinterher??? Sorry, aber wo bitte bleibt hier die Eigensicherung? Waren die Jungs mit nem Koffer / Rucksack unterwegs um dieses Leben zu retten? Das fiele mir im Traum nicht ein, andere Maßnahmen sicherlich.Auch ich lasse gerne den Motor, gerade bei Nutzung der Standheizung und Lichtanlage, weiterlaufen, weil ich habe schon so manches RD-Fahrzeug angeschoben weils die Batterie genullt hat!
    Auch uns hat mal ein Betrunkener in seiner Wohnung, ganz unvermittelt mit dem Messer angegriffen.....man soll nicht glauben welche Kräfte in so einer Extremsitu frei werden....ich sag nur, ein Wohnzimmersessel ist in dem Moment gar nicht so schwer und werfen kann man die Dinger auch...gesagt und getan!
    Das Wohl und Wehe meiner Teampartner und mir hat Vorrang und ich werde den Teufel tun um nen Lebensmüden ,der wegrennt ( welcher des Lebens müde rennt eigentlich irgendwohin um sich sein Leben auch zu nehmen...? ) auch noch einzufangen.
    Niemand im RD muß sich einer Gefahr aussetzen um Leben zu retten, niemand darf jemanden gegen seinen Willen festhalten! Wer gehen will soll gehen, wer fangen will sollte Polizist sein! Gruß vom Hans
    Mir isses Wichtig, daß die RTW-Besatzung weder verletzt noch getötet wurde.....der gestohlene RTW....? Ne -M W S- kann auch nachgerüstet werden>>>>>>Gruß an die Geschäftsführer! ;)

  • Danke Nils,


    ich wusste nicht, dass ich hier noch die Funktionsweise der MWS erläutern muss... 8)
    @ Medic 2


    Interessanter Ansatz... da fragt es sich tatsächlich ob die Staatsanwaltschaft eine Güterabwägung in Betracht zieht...
    Kann ich meinen RTW nicht entsprechend sichern, warm halten oder sonst was wird er mir nicht geklaut...
    Fährt mir in das ungesicherte Fahrzeug einer rein oder friert der Patient oder sonst irgendwie sowas bin ich auch der gelackmeierte RettAss...


    Toll 8)


    MWS scheint doch die goldene Lösung zu sein ;)


    Gruß,


    Marcus


  • :applaus: :applaus: :applaus:


  • Ähem..... Schwans.... was sollen denn all diese dämlichen Punkte?
    Kann mir mal einer sagen, warum mich hier jeder blöd anmacht? Ich finde das zum kotzen! Dachte, dass das hier ein gutes sachliches Forum ist, wo man nicht direkt PERSÖNLICH angegriffen wird...


    :motz:

  • Wer ist "Schwans", und wo sind die dämlichen Punkte? Fakt ist, dass geäussert hast, das Rettungspersonal müsste für den Vorfall zur Rechenschaft gezogen werden. Das stellt man hier lediglich in Frage. Wer hat Dich denn persönlich angegriffen? Ich glaube, Du hast Dich nur zu schnell auf den Schlips getreten gefühlt...