Praktisches Jahr Unterbrechen

  • Hallo,


    hab da mal eine frage ich müsste mein Pratisches Jahr unterbrechen aus pivaten gründen, geht das denn so einfach??


    Danke
    Liebe grüsse


    Daniel

  • Im Einvernehmen mit deiner zuständigen Behörde sollte das kein Problem sein.
    Entscheident ist, daß 1600 praktische Ausbildungsstunden erbracht werden; in welchem Zeitraum dies geschieht, ist weder im Rettungsassistentengesetz, noch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung genauer geregelt.
    Allerdings wird durch die zuständigen Behörden (z.B. Regierungspräsidium) oft ein eigener, zeitlicher Rahmen (im Regelfall 2 Jahre) vorgegeben.


    Also - ein kurzer Anruf bei der Behörde mit der Bitte um schriftliche Bestätigung der Erlaubnis zur Unterbrechung. Dann ist das Thema wasserdicht.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein


    Also - ein kurzer Anruf bei der Behörde mit der Bitte um schriftliche Bestätigung der Erlaubnis zur Unterbrechung. Dann ist das Thema wasserdicht.


    Bestätige Daniels Aussage, würde aber anraten den Antrag in schriftlicher Form beim RP einzureichen.
    Sieht zum einen besser aus und macht es für Dich auch nachvollziehbarer (Kopie behalten!)