München: Rettungswagenbesatzung von unterlassener Hilfeleistung freigesprochen

  • Die Besatzung eines Rettungswagens wurde vor dem Amtsgericht in München vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen.
    Die Rettungsassistenten wurden im Mai vergangenen Jahres zu einer 91-jährigen Patientin gerufen, die über Übelkeit und Bauchschmerzen geklagt hatte. Nach einer Untersuchung durch die Rettungsassistenten gingen diese von einer Magen-Darm-Infektion aus, die Patientin selbst sprach inzwischen von einer Besserung der Beschwerden. Daraufhin verständigte die RTW-Besatzung einen Bereitschaftsarzt und rückte wieder ab. Beim Eintreffen des Arztes nach 50 Minuten war die Patientin verstorben; als Todesursache stellte er "Herzschwäche" fest. Eine Obduktion der Leiche war später nicht mehr möglich, da diese eingeäschert wurde.
    Aufgrund der Zeugenaussage einer bei der Untersuchung anwesenden Nachbarin, die von einer kurzzeitigen Bewußtlosigkeit und Schmerzschreie während der Untersuchung durch die RTW-Besatzung sprach, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung, den Rettungsassistenten wurde ein Strafbefehl von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro zugeschickt. Der Zustand der Patientin habe sich laufend verschlechtert, das Eintreffen des Arztes hätte daher abgewartet werden müssen.
    Bei der Vernehmung der Nachbarin vor dem Amtsgericht stellte sich die Situation jedoch anders dar, so dass den Angeklagten aus "subjektiver Sicht" kein Verschulden anzulasten war; der Staatsanwalt sprach von einem "unglücklichen Verlauf".
    Auch mache ihm das Verfolgen solcher Fälle keinen Spaß; die Probleme von Ärzten und Sanitätern seien ihm durchaus bewusst.


    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/mue…l/951/111840/article.html

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