Empfindliche Lohnkürzung für Rettungsassistenten im Kreis Plön

  • Die Kreisverwaltung Plön hat ihren Rettungsassistenten aufgrund eines Urteils des Arbeitsgerichts Elmshorn den Lohn empfindlich gekürzt.
    Laut Urteil muss der Arbeitgeber gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die Bereitschaftszeiten nichts mehr zahlen. Als Bereitschaftszeiten gelten die Nachtdienste und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Nach der neuen Regelung werden in diesen Zeiten nur noch tatsächlich anfallende Einsätze vergütet.
    Sollte das Urteil bestätigt werden, möchte der Kreis sogar Rückzahlungen von seinen Mitarbeitern einfordern.


    Das Urteil kam aufgrund der Klage mehrerer Rettungsassistenten im Kreis Pinneberg zustande, die sich gegen die niedrigere Bezahlung in den Bereitschaftszeiten gewehrt hatten.


    Quelle und ausführlicher Text: http://www.kn-online.de/news/regional/ploen.htm/2194902

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.