Hallo,
kann mir jemand sagen ob ich in meinem RiP Jahr auch anspruch auf die ärztliche Untersuchung habe wie ein hauptamtlicher Kollege, oder sieht das anders aus?
Würde mich über Antwort freuen.
Hallo,
kann mir jemand sagen ob ich in meinem RiP Jahr auch anspruch auf die ärztliche Untersuchung habe wie ein hauptamtlicher Kollege, oder sieht das anders aus?
Würde mich über Antwort freuen.
Wenn du einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hast, hast du Anspruch auf die arbeitsmedizinische Untersuchung.
Genau.
Dein Arbeitgeber muss ja schließlich sicher gehen, dass du gesund bist.
Mein Vertrag nennt sich Praktikantenvertrag und ich bekomme auch eine ordentliche Vergütung. Mir wurde halt von der Verwaltung gesagt das aushilfen und RiP´ler keinen anspruch auf diese jährliche Untersuchung haben. Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage auf die ich das Stützen kann?
Bist du beim DRK ? Falls ja - § 8 DRK-Tarifvertrag
Ja bin ich, vielen dank für die schnellen Antworten.
MFG
maichen1