schwarze Schafe gibt es überall...

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    Selbsternannter Notfallseelsorger: "Ich wollte nur helfen"
    Ochtrup (wl) - Irgendwann fiel in der zweieinhalbstündigen Verhandlung am Steinfurter Amtsgericht das Wort "mediengeil". Da begann sich das Bild des 52-jährigen Dortmunders auf der Anklagebank immer mehr zu profilieren.




    Es war nicht das erste Mal, dass sich der Angeklagte bei einem großen Unglück zum Katastrophenort begeben und sich dort als selbst ernannter Notfallseelsorger eingemischt hatte. Beim Flugzeugabsturz in Überlingen, beim Transrapidunglück in Lathen oder beim verheerenden Wohnhausbrand in Dortmund tauchte der Mann in blaugelber Weste auf, auf der dick "Notfallseelsorge" aufgedruckt war.


    Rauswurf


    Bei seinem "Schneechaos-Einsatz" im November 2005 in Ochtrup trug er zusätzlich unter der Weste den priestertypischen Collar-Kragen. Dem Ochtruper Pfarrer hatte er sich als Notfallseelsorger vorgestellt. "Für mich war anhand der Kleidung offensichtlich: Priester oder Diakon", so der Pastor als Zeuge. "Und als man ihn aus der Stadthalle geworfen hatte, kam er zu mir, hat sich beschwert und gedroht, das hätte noch ein Nachspiel."


    Der Rauswurf erfolgte, als verschiedene offizielle Einsatzkräfte genug von seinen eigenmächtigen Einmischungen hatten. "Der hat überall nur Hektik verbreitet und sich an keine Absprachen gehalten", so ein damaliger Malteser-Helfer. Eine junge Rettungssanitäterin war vom Angeklagten dermaßen zurechtgewiesen worden, dass sie tränenüberströmt bei ihrem Chef Hilfe suchen musste. Besonderen Wert hatte der ungebetene Helfer immer darauf gelegt, sich selbst medienwirksam in Szene setzen zu können. So lotste er ein Fernsehteam und Pressevertreter in einen von der Einsatzleitung ausdrücklich tabuisierten Bereich. Bei der Essensausgabe an ältere Ochtruper trug er eine Stola und segnete die Speisen. Ein Foto, das einer der Zeugen mitgebracht hatte, zeigt den Mann in seiner Helferkluft neben dem Weihbischof.


    "Notfall-Bulli"


    Als "Einsatzfahrzeug" benutzte der Dortmunder einen ausrangierten Notfall-Bulli mit frisch montierten Blaulichtern. Zumindest 100 Meter Fahrstrecke, wenn auch im Rückwärtsgang, konnte das Gericht während der Beweisaufnahme dem Angeklagten anhängen. Anhängen, weil er keine Fahrerlaubnis besaß.


    Auch wenn sich der Angeklagte für "seinen selbstlosen Einsatz" bei Katastrophen mit einem "ich wollte nur helfen und zeigen, dass ich ein Christ bin" zu rechtfertigen versuchte, hielt der Staatsanwalt ihm seine 21 Voreintragungen in das Strafregister unter die Nase. "Allein zehn Verurteilungen wegen Fahrens ohne Führerschein, zweimal wegen Amtsanmaßung. Sieben Jahre haben Sie schon wegen schwerer Verbrechen im Gefängnis gesessen. Für Sie kommt in beiden Anklagepunkten nur die Höchststrafe in Frage." 15 Monate Gesamtstrafe ohne Bewährung forderte der Anklagevertreter.


    Der Verteidiger forderte Freispruch für seinen Mandanten. Begründung: Der Begriff Seelsorger ist nicht geschützt und die fragliche Autofahrt geschah auf angeblich nichtöffentlichem Kirchengelände. Richter Claus Hagedorn sah dagegen beide Anklagepunkte als bewiesen an, beließ es aber in seinem Urteil bei zwölf Monaten ohne Bewährung. Um den Führerschein darf sich der Verurteilte frühestens in zwei Jahren neu bemühen.



    Montag, 27. August 2007 | hig

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?