Welche Kriterien beurteilen

  • Diese Frage richtet sich vor Allem an die hier anwesenden LRA's...


    Welche Kriterien beurteilt Ihr an Euren RAiP's?
    Wo setzt Ihr die Schwerpunkt bzw. was ist Euch besonders wichtig?


    Eine kurze Auflistung wäre ganz nett.

  • Zitat

    Original von JohnGage
    Man könnte auch fragen:
    Werdet ihr als RAiP überhaupt beurteilt während des AJ?


    8o Äh, das verstehe ich jetzt nicht, J.G. ! Natürlich wird jeder Praktikant im Anerkennungsjahr beurteilt, permanent und in den Quartalsgesprächen schriftlich fixiert.

  • Zitat

    Original von securo
    Pünktlichkeit, Sozialkompetenz, theoretisches Wissen, praktisches Können - eigentlich alles, worum geht es dir genau ?


    zu dem von Securo möchte ich hinzufügen:


    Lernfortschritt.


    D.h., ich möchte gerne eine kontinuierliche Weiterentwicklung erkennen können und sehen, wie der Azubi Gelerntes umsetzt und Kritisiertes verbessert / abstellt.


    Jörg

  • Zitat

    Original von securo


    8o Äh, das verstehe ich jetzt nicht, J.G. ! Natürlich wird jeder Praktikant im Anerkennungsjahr beurteilt, permanent und in den Quartalsgesprächen schriftlich fixiert.



    In Berlin ist echt einiges anders :D

  • @ Jörg: natürlich, da hast du recht ! Nennen wir es kontinuierliche Beurteilung in Theorie und Praxis, abgestimmt auf den Ausbildungszeitpunkt.


    @ J.G. ?( ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder ?

  • Bei uns wird davon ausgegangen, dass du wenn du RS bist und am RAiP arbeitest, du soweit bist, dass du keine Anleitungen mehr brauchst.


    Natürlich hängt das auch von der pers. Qualofikation des RAiP und der Einstellung des LRA's ab (ohne mich jetzt loben zu wollen ;) )


    Natürlich haut man dir als RAiP auf die Pfoten (bildlich gesprochen) wenn du Mist baust. Ansonsten wird man bei uns weitestgehend in Ruhe gelassen.


    Mal ne Frage an LGM:
    Warum willsten das wissen?

  • @ John Gage: dass ich etwas erstaunt bin, hast du ja bereits mitbekommen. In Baden-Würstchenberg ist durch RP-Erlass die Beurteilung geregelt.


    :ironie: Wieso macht man überhaupt noch ein Anerkennungsjahr, wenn man keine Anleitung mehr braucht. Dann wäre dies doch überflüssig ...

  • @JohnGage


    Jein, scheint keine Pflicht bei uns zu sein... zumindest schriftlich nicht.
    Ich würde aber dennoch gerne eine Beurteilung haben, für etwaige später mal anstehende Bewerbungen.


    Warum ich das wissen will?
    Weil ich ab dem 1.10. nicht mehr nur ab und zu RTW fahre, sondern endlich "hauptberuflich" mein Anerkennungsjahr machen kann.
    Nachdem ich aber auch extern von meinem Arbeitgeber Stunden fahre, würde ich von dort auch gerne eine Bewertung erhalten.

  • @ LGM
    was du willst, ist ein Arbeitszeugnis, bzw. ein Zwischenzeugnis. Das gibt es als reine Arbeitszeitbescheinigung und als qualifiziertes Zeugnis.


    Dein Dienstherr ist verpflichtet, dir ein solches auf Wunsch auszustellen. Der Inhalt ist vorgegeben: Personalien, seit wann in welcher Form tätig, Aufgaben des Betriebes, Aufgaben der Person im Betrieb, persönliche Beurteilung.