Rettungsdienstfortbildung

  • Hallo ich habe über die Suchfunktion leider nichts gefunden ( auch bei Google.de ) deswegen frage ich jetzt hier mal nach.


    Als RA ist man ja dazu Verpflichtet im Jahr 30 Stunden Fortbildung zu abzuleisten.
    Aber wo steht das genau mit den § etc.


    Ich finde leider nichts und da ich derzeit Arbeitslos bin und ich gerne die Fortbildungen vom Arbeitsamt bezahlen lassen möchte, benötigen ich die § wo es niedergelegt worden ist.


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, oder mich per PN anschreiben eventuell kann mir auch einer Links zukommen lassen.


    lg

  • Zitat

    Original von Lasse
    Man merkt, dass Jahresende kommt näher. :D :D


    Draußen isses kalt und dunkel, überall stehen Tannenbäume mit Zeugs dran und in der Innenstadt sitzen ein A_rsch voll Leute mit nem "Bitte" Schild um den Hals... Daran hätte ich jetzt gemerkt, dass das Jahresende kommt...


    Erklärst Du mir, was Du meinst Lasse?
    Ich ralls nämlich echt nicht...

  • Zitat

    Original von Lasse
    Man merkt, dass Jahresende kommt näher. :D :D


    Meinem Wachenleiter ist es noch gerade rechtzeitig aufgefallen, dass sich das Jahr dem Ende neigt und hat dabei bemerkt, dass noch vielen Kollegen etliche Fortbildungsstunden fehlen. Nun schickt er noch schnell (fast panisch) die halbe Belegschaft zur Fortbildung. Hätte er auf die Kollegen gehört, die ihn schon Mitte des Jahres auf die Fortbildungen aufmerksam gemacht hatten, hätte er nun nicht soviel Stress bei der Dienstplangestalltung :tongue:

  • Zitat

    Original von gebhardt09



    Sorry aber das finde ich leider auch nichts aber trozdem Danke


    Wieso findest Du da nix?
    Link anklicken, bis § 5 Abs. 5 runterscrollen und lesen...


    Kann doch wohl nicht so schwer sein...

  • Jetzt mal die gegenfrage.. Wo steht das es wirklich 30 stunden sein müssen.. das legt das land doch dem jeweiligen Rettungsdienst/krankentransport fest wieviele die zu leisten haben.. in der Regel sind es 30, aber es könnten mehr bzw. weniger sein.. die interessante sache dabei ist eigentlich das in dem Gesetz nur steht das das nichtärztliche Personal die Pflicht hat sich Fortzubilden.. wie gesagt , die stunden werden (meines wissens) nicht vom Bund sondern vom Land geregelt...


    In sofern...

  • Das steht im RettG NRW wie bereits oben erwähnt... und das NRW sollte dir doch wohl deutlich sagen, dass es sich um ein Landesgesetz handelt, oder?
    Ob die Zahl in anderen Bundesländern anders ist steht dann in den anderen Rettungsdienstgesätzen...

  • Zitat

    Original von SirSmokalot
    Wo steht das es wirklich 30 stunden sein müssen..


    Unter anderem, wenn auch als Dienstanweisung nicht mit gesetzlichem Charakter versehen, in der Rahmendienstanweisung des DRK (zumindest in einigen Landesverbänden).

  • Zitat

    Original von BirdyB
    Das steht im RettG NRW wie bereits oben erwähnt... und das NRW sollte dir doch wohl deutlich sagen, dass es sich um ein Landesgesetz handelt, oder?
    Ob die Zahl in anderen Bundesländern anders ist steht dann in den anderen Rettungsdienstgesätzen...



    entschuldige das oben nichts von NRW drinne steht.. hab eben echt nochmal reingeschaut.. aber ist ja auch egal..


    es kam für mich an als ob Biry die 30 stunden Bundesweit meint.. darum hab ich es geschrieben... ich finde die Fortblildungspflicht persönlich gut und habe auch nix gegen die 30 stunden.. wollte nur nochmal klar stellen das es das jeweilige Bundesland regelt und nicht der Bund


    Tut mir leid wenn das ihr Mißverständnisseaufgerufen hat...


    Gr33tz
    Da Smokalot