Erste-Hilfe

  • Hab eine wahrscheinlich blöde Frage!!
    Um mich für eine Rettungssanitäterausbildung zu bewerben muß ich an einem Erste-Hilfe Kurs teilgenommen haben.
    Ist damit der ganz normale Kurs für Führerscheinneulinge gemeint, oder ein längerer Kurs?
    Vielen Dank für die Antworten
    Gruß Lany

  • Hallo Lany, gemeint ist der 16-stündige Erste-Hilfe-Kurs, der über zwei Tage stattfindet und beispielsweise zum Erwerb des Lkw-Führerscheins notwendig ist. Der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" ist zum Erwerb des kleinen Führerscheins notwendig und geht über 8 Stunden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • hallo


    habe diesbezüglich auch eine Frage:
    wie sieht das mit dem Bundeswehrschein "Helfer im San-Dienst" aus?
    Das ist der, den standardmäßig alle normalen GWDLer während der Grundausbildung machen, (weiss aber nicht mehr wie lange der Lehrgang ging)

  • Hi,


    für die Ausbildung zum Rettungsassistenten ist ein EH-Schein nicht gesetzlich vorgeschrieben und ist eine Forderung der Schule - gleichwertige Ausbildung wie etwa ein SanLehrgang beim Bund ist in solchen Fällen mit der Schule abzusprechen, da es in deren Ermessensspielraum liegen würde, was sie anerkennen und was nicht.


    Bei den Ausbildungen zum Rettungssanitäter ist die Lage etwas schwieriger, ich habe jetzt mal stichprobenartig in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geschaut und kann nun sagen: in Niedersachsen steht nichts derartiges im Text, im Saarland dagegen ist ein EH-Kurs innerhalb der letzten 12 Monate (!) erforderlich. Die restlichen 14 Bundesländer hab ich jetzt nicht abgeklappert... Also; sag mir das Bundesland Deiner RS-Schule und ich sag Dir ob Du einen EH-Schein brauchst. Der Lehrgang beim Bund wird aber wohl mehs als 12 Monate her sein, oder?


    Gruß, Nils