In der "Drucksache 16/1940" antwortet die Landesregierung von Schleswig-Holstein auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion zum Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein.
Beantwortet werden auch Fragen zum Rettungsdienst bzw. zur Zukunft der notärztlichen Versorgung, in diesem Zusammenhang wird auch auf die künftige Ausbildung sowie Kompetenzen der Rettungsassistenten eingegangen.
ZitatAlles anzeigen5.11. Welche Entlastung verspricht sich die Landesregierung , Rettungsassistenten größere Kompetenzen zu übertragen ?
Antwort:
Die Bundesregierung hat eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes angekündigt. Die Landesregierung erwartet, dass dieses Vorhaben noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages realisiert wird.
Zentrale Punkte sind die Ausweitung und Verbesserung der im Zuge der Ausbildung zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten durch Verlängerung der Ausbildungsdauer und Anpassung der Ausbildungsinhalte und die rechtssichere Ausgestaltung des Handlungsrahmens für das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal.
Flankierend ist das Qualitätsmanagement den veränderten Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen.
Gelingt es, Kompetenzen und Handlungsrahmen des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals und der Notärztinnen und Notärzte auf dieser Basis neu zu ordnen, wären eine Begrenzung der Einsatzzahlen und ein Absenken der Einsatzbindung im Notarztdienst zu erwarten.
Derartige Entwicklungen können dazu beitragen, die genannten Problemstellungen im Rettungsdienst und insbesondere in der notärztlichen Versorgung zu bewältigen.
Siehe http://www.dbrd.de/content/cms…lang=1&idcat=73&idart=254