EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Vergabepraxis im Rettungsdienst

  • Die lange angekündigte und geplante Klage der EU-Kommission gegen Deutschland aufgrund der Vergabepraxis im Rettungsdienst wurde nun eingereicht. Eine entsprechende Klageschrift ging der Bundesregierung Ende Juni zu.


    Von der Klage betroffen sind allerdings ausschließlich Bundesländer, welche ihren Rettungsdienst nach dem Submissionsmodell vergeben: Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westafeln, Sachsen und Niedersachsen.
    Ihnen wird vorgeworfen, rettungsdienstliche Leistungen in diesem "bedeutsamen Markt" nicht europaweit ausgeschrieben zu haben. Die Kommission führt an, die Länder hätten gegen die europäische Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie gegen das EU-Vergaberecht verstoßen. Grundlage für die Klage bilden Beschwerden vornehmlich ausländischer Rettungsdienstanbieter; mit einem Urteil des EuGH ist frühestens im kommenden Jahr zu rechnen.


    Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32989

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