Geht so was denn??

  • Keine Sanitäter beim Jugendturnier


    Eschweiler. Schrecksekunden bei der Stadtmeisterschaft der Jugendfußballer: Zwei C-Junioren prallen zusammen, ein Junge bleibt bewusstlos liegen. Die Betreuer rufen nach einem Sanitäter, jedoch ist keiner vor Ort.


    Wenige Minuten später rollt der Rettungswagen der Feuerwache an und nimmt sich des Jungen an. Der Vorfall verläuft glimpflich, denn dem Jungen geht es wieder besser. Dennoch fragen sich einige Zuschauer, warum keine Rettungskräfte die Stadtmeisterschaft begleitet haben.


    ?Wir liegen nah am Krankenhaus und an der Feuerwache. Der Rettungswagen ist schnell bei uns?, erläutert der ESG-Fußball-Jugendleiter Gültekin Özkoca. Den Patternhof trennen nur zwei Straßen von der Hauptwache und vom Hospital.


    Vorgeschrieben ist der Einsatz von Rettungskräften bei Jugendturnieren nicht, wie auch Stadtsprecher Stefan Kaever bestätigt. Dennoch fordern einige Vereine die Helfer an, müssen für ihre Präsenz natürlich in die eigene Kasse greifen.



    (pan) (05.09.2005 | 17:48 Uhr)


    Echt nicht?
    Das ist mir neu - und unverständlich!

  • Es geht aber noch anders und schlimmer.


    Die Organisation für die ea tätig war betreute immer die örtliche Galopprennbahn.
    Man war dort immer regelmässig und zuverlässig mit einem KTW vertreten.
    Eine befreundete Organisation ( ;) ) stellte die Fussstreifen entlang der Rennbahn.


    An einem Renntag passierte es, dass zwei Reiter schwer stürzten.
    Während der eine ein SHT erlitt, hatte der andere einen V.a. WS-Fraktur.


    Der vor Ort befindliche Rennarzt - damals schon in den 70gern - verweigerte die Alarmierung von RTW, NEF/RTH, sondern befahl, dass ein Patient in den Sanitätsraum verbracht werde, und der KTW mit dem anderen Patienten wieder Position beziehe.
    Gleichzeitig solle von unserer RW (ca. 12km entfernt) ein anderer KTW (!!!) kommen. Und erst wenn dieser da sei, dürften wir mit dem 1. Patienten ins KH fahren. Mit Blaulicht zurückkommen, damit der andere KTW dann mit dem 2. Patienten zum KH kann.


    Wir haben uns verständlicherweise dem widersetzt, und zum Wohle der beiden Patienten RTWs und NEF angefordert.


    Warum der Arzt obiges Verfahren wollte?
    Ganz einfach. Ohne KTW vor Ort darf kein Galopprennen gestartet werden.
    Und das kann und darf man doch weder dem Rennverein, noch den Gästen zumuten...


    Wie lang der Bericht hinterher wurde, kann man sich sicherlich denken.
    Man widerspricht in den 80gern keinem alten Arzt...



    Interessant auch, um den Bogen zurück zu finden, der Fall eines lokalen Fussball-Regionalligisten, der auch immer von uns mit einem SanD mit KTW bedient wurde.
    Zum Glück wurde er in den ganzen Jahren nie für mehr als das eine oder andere Pflaster und Kältepack benötigt.
    Nach dem Abstieg war ein SanD m/o KTW nicht mehr erforderlich.


    Doch direkt zu Beginn der neuen Saison bekamen wir am Funk auf unserer RW mit, dass dort wegen eines " Bruches des OSG" ein KTW der BF hinsollte.
    Dieser forderte bei Eintreffen einen RTW wegen eines "völlig verdrehten Bruches im Bereich des Knies" nach.
    Sodann also Alarmierung des RTW der BF und nach dessen Eintreffen die Anforderung des NA wegen "eines völlig verdrehten Beines im Oberschenkelbereich".
    Leider war das NEF noch in einem anderen Einsatz, sodass der RTH angefordert wurde. Dummerweise war auch der nächstgelegene RTH nicht greifbar, sodass der RTH eines Nachbarbereiches angefordert wurde.
    Während dieser sich im Anflug befand - der KTW als erstes Fahrzeug war inzwischen gut 30 Min. vor Ort -, meldete sich auch das NEF frei und auf dem Weg zum Sportplatz. Zusammen mit dem ELW der BF.
    Das NEF traf kurz vor dem RTH ein, und bestellte diesen nach Sichtung des Patienten peinlich berührt und sich entschuldigend umgehend ab.
    Der betroffene Fussballer wurde dann mit dem KTW (!!!) mit V.a. Luxation des Sprunggelenks ins KH verbracht.


    Wir haben noch wochenlang über diesen, schon fast unglaublichen Vorfall gelacht.


    Es zeigt aber auch, dass auch wenn kein SanD m/o KTW/RTW erforderlich ist, ein solcher aufgrund des Gefahrenpotentials angefordert werden sollte.

  • Da der gesamte Rettungsdienst ja Ländersache ist, sind auch die Regelungen zur Vorhaltung eines Sanitätsdienstes von Bundesland zu Bundesland verschieden.


    Also in B.-W. sind die Regelungen zu Sandiensten auch sehr dürftig, da gibt es für kleine Aktionen wie z. B. einem Fussballturnier keinen Zwang. Erst bei wirklich großen Veranstaltungen wird dann ein entsprechender Sandienst durch die Ordnungsbehörde (meist das Ordnungsamt der Gemeiden) angeordnet. Inzwischen sind da auch die LNA´s als Fachberater durch das Innenministerium ausgewiesen.


    Ansonsten gibt es dann noch Vorgaben durch die Dachverbände der ausrichtenden Vereine. Bei Reitertunieren gibt es z. B. abhängig von der Größe des Turniers und der Art der Prüfungen eine Pflicht zu Sandienst oder RTW-Vorhaltung.


    Eddy