Schweiz: Kein Blaulicht für Tier-Rettungsdienst

  • Das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat einem Grosstier-Rettungsdienst die Einrichtung einer Signalanlage mit Blaulicht und Wechselklanghorn verweigert - zu Recht, wie das Bundesgericht in Lausann in einem Urteil am 16.9.2008 entschied.
    Der Tier-Rettungsdienst bemühte sich um eine Ausnahmebewilligung für seine fünf speziell ausgerüsteten Geländewagen, nachdem das ASTRA ihm bereits zugestanden hatte, die Fahrzeuge mit gelben Gefahrenlichtern auszustatten.


    Die Richter erklärten, dass laut Strassenverkehrsrecht Blaulicht und Sirene grundsätzlich nur an Fahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der Sanität und des Zolls erlaubt sind. Der Grosstier-Rettungsdienst falle nicht darunter, auch wenn sich die Tätigkeitsbereiche teilweise überschneiden würden.
    Als ausschlaggebend sahen die Richter aber an, dass die primäre Aufgabe der "Blaulicht-Dienste" nicht in der Rettung von Tieren bestehe.
    Zwar seien auch Tiere leidensfähige Wesen, nach den Wertvorstellungen der Rechtsordnung stünden sie aber nicht auf der gleichen Stufe wie Menschen.
    Auch würden die beantragten Warnsignale eine Beeinträchtigung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bedeuten, da sie ein Abweichen von den Verkehrsregeln erlauben.


    Quelle: http://www.nachrichten.ch/detail/321581.htm


    Zum Thema siehe auch TIER-RTW mit Sonderrechten ??

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