Hallo, NRW-User,
ich habe gehört, dass der Erlass ausgelaufen sein soll nach dem die Verkürzer nach §8.2, die sich die 1600h von vor dem Examen anrechnen ließen, vor dem Abschlussgespräch noch 320h Praktkum nachweisen mussten. Hieße also, dass man nun bei voller Anrechnung der Stunden nach dem Examen direkt das Abschlussgespräch machen könnte...
Weiß jemand genaueres bzw. weiß wo man genaueres erfährt?
Danke.