Behinderung von "Blaulichtreporter"

  • Nun, das brauch es auch nicht. Mir genügt es, wenn ein Richter dies so sieht. Aber mal ganz davon ab, habe ich auch, wie bereits oben von mir erwähnt, überhaupt kein Problem mit Decken.


    Mir ging es auch nur um Deine Aussage, dass Decken rechtlich problematisch wären. Dir irgendwas vorgeworfen habe ich garnicht, will ich auch garnicht und habe ich auch gar keinen Grund zu. Auf das Urteil bin ich trotzdem sehr gespannt, vorstellen kann ich es mir nämlich ganz und gar nicht.


    Das ist korrekt, so lange Du nicht plötzlich im öffentlichen Licht stehst. Spätestens dann wirst Du nicht mehr selbst entscheiden wer ein Foto von Dir macht oder eben nicht. Es gibt zum Decken halten sogar ein Urteil eines Hamburger Gerichtes, dies besagt klar das ein Decken halten sehr wohl eine Art der Zensur ist. Leider weis ich im Moment das Aktenzeichen nicht und kann es somit auch aktuell nicht belegen. Allderdings habe ich mehrere Juristen in meinem Freundes- und Verwandtenkreis die mir diese Meinung bestätigen. Ich werde mal nachsehen, ob ich dieses Urteil nochmal finde.


    Wie gesagt, dass Urteil würde ich gerne sehen.


    PS: Ich persönlich kann am Leid eines Einzelnen noch lange kein öffentliches Interesse erkennen. Wissen die rechtlich Bewanderten hier, wann juristisch ein "öffentliches Interesse" vorliegt?

  • Das ist korrekt, so lange Du nicht plötzlich im öffentlichen Licht stehst. Spätestens dann wirst Du nicht mehr selbst entscheiden wer ein Foto von Dir macht oder eben nicht.


    Untergeordnete Einsatzkräfte werden durch die Beteiligung an einem alltäglichen Rettungseinsatz allerdings kaum jemals zu relativen Personen der Zeitgeschichte. Unfallopfer sind ebenfalls nicht automatisch Personen der Zeitgeschichte.


    Selbstverständlich haben diese Rechtsvorschriften mit diesem Thema zu tuen. Die Pressefreiheit hat auch Grenzen, aber nicht da, wo viele aus diesem Forum sie gerne hätten.


    Ich weiß nicht, welche Entscheidung aus Hamburg Du meinst, und da wir beide den genauen Sachverhalt nicht kennen, ist Spekulation wohl entbehrlich. Wenn Du nähere Angaben hast, lese ich gerne mal nach.


    Das Zensurverbot richtet sich nach meiner Erinnerung gegen eine staatliche Vorabkontrolle von Presserzeugnissen und nicht gegen das Abschirmen wehrloser Unfallopfer, die ihre rechtlichen Interessen verständlicherweise gerade nicht selber wahrnehmen können (und bei denen typischerweise auch keine Einwilligung eingeholt wird).


  • Untergeordnete Einsatzkräfte werden durch die Beteiligung an einem alltäglichen Rettungseinsatz allerdings kaum jemals zu relativen Personen der Zeitgeschichte. Unfallopfer sind ebenfalls nicht automatisch Personen der Zeitgeschichte.




    Das Kunsturhebergesetz, worauf Du hier ansprichst, kommt bei den Einsatzkräften nicht zum Tragen. Als Einsatzkraft steht man automatisch in der Öffentlichkeit, man ist Teil des öffentlichen Lebens.




    Ein Unfallopfer ist nicht automatisch eine relative Person der Zeitgeschichte. Hier kommt es auf die Verhältnismässigkeit an. Erst wenn sich ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der direkten Bilddarstellung des Opfers ergibt, kann auf eine relative Person der Zeitgeschichte geschlossen werden. Dies ist beispielsweise im Rahmen der Kriegsberichterstattung oder bei Terroranschlägen der Fall. Der "normale" Verkehrsunfall auf der Landstrasse zählt sicherlich nicht hierzu. Dennoch dürfte man das Opfer filmen aber noch lange nicht veröffentlichen oder halt nur gepixelt zeigen. Oder man achtet einfach von Anfang an darauf, dass man das Gesicht gar nicht erst drauf hat.






    Ich weiß nicht, welche Entscheidung aus Hamburg Du meinst, und da wir beide den genauen Sachverhalt nicht kennen, ist Spekulation wohl entbehrlich. Wenn Du nähere Angaben hast, lese ich gerne mal nach.



    Ich hatte dies auch nur erwähnt, weil ich es selbst irgendwo mal gelesen habe. Ich werde allerdings versuchen, diesen Artikel bzw. das Aktenzeichen ausfindig zu machen. So lange, dass sehe ich genauso,
    wäre eine Diskussion hierüber auf reinen Spekulationen aufgebaut und somit überflüssig.




    Das Zensurverbot richtet sich nach meiner Erinnerung gegen eine staatliche Vorabkontrolle von Presserzeugnissen und nicht gegen das Abschirmen wehrloser Unfallopfer, die ihre rechtlichen Interessen verständlicherweise gerade nicht selber wahrnehmen können (und bei denen typischerweise auch keine Einwilligung eingeholt wird).





    Das ist falsch. Die Zensur fängt bereits am Ort des Geschehens an. Die Presse hat das Recht selbst zu entscheiden was sie filmt und was nicht. Weder ein Polizist noch ein Rettungsdienstler darf ihn hieran hindern. Ein Sichtschutz gegen Schaulustige geht in Ordnung, ein Sichtschutz gegen die Presse hingegen ist verboten. Mit Deiner Aussage dürften Polizisten mir das Filmen bei Grossveranstaltungen ja sogar untersagen oder mich daran hindern, Bilder von wehrlosen Opfern überflüssiger Polizeigewalt zu machen Das ist sicherlich ein Extrembeispiel, aber leider alles schon vorgekommen.

  • Das Kunsturhebergesetz, worauf Du hier ansprichst, kommt bei den Einsatzkräften nicht zum Tragen. Als Einsatzkraft steht man automatisch in der Öffentlichkeit, man ist Teil des öffentlichen Lebens.


    Das Kunsturhebergesetz gilt auch für Bilder von Einsatzkräften; die Frage ist nur, ob einer der Ausnahmetatbestände eingreift. Das kann bei uniformierten Amtsträgern der Fall sein, auch diese haben aber ein Recht am eigenen Bild, das im Einzelfall mit der Pressefreiheit abzuwägen ist. Deshalb dürfen zum Beispiel Portraitfotos von Polizeibeamten ohne Informationswert nicht veröffentlicht werden.


    oder halt nur gepixelt zeigen. Oder man achtet einfach von Anfang an darauf, dass man das Gesicht gar nicht erst drauf hat.


    Was im Regelfall genügt, wenn die abgebildete Person nicht durch andere Merkmale oder Umstände identifiziert werden kann.


    Das ist falsch.


    Das ist apodiktisch.


    Mit Deiner Aussage dürften Polizisten mir das Filmen bei Grossveranstaltungen ja sogar untersagen oder mich daran hindern, Bilder von wehrlosen Opfern überflüssiger Polizeigewalt zu machen


    Dieser Gesichtspunkt hat nichts mit dem Zensurverbot zu tun. Derartige polizeiliche Maßnahmen greifen natürlich in die Pressefreiheit ein, aber nicht jeder Eingriff in die Pressefreiheit ist im verfassungsrechtlichen Sinne Zensur.

  • Ich habe auch mal einen Fachmann (Dozent für u.a. Eingriffsrecht an einer Landespolizeischule) dazu befragt (konnte ihm das Video leider nicht zeigen, aber ich denke ich habe die Situation ganz gut beschrieben).


    Der meinte die seiner Meinung nach beste Lösung wäre gewesen, den Reporter fertig filmen zu lassen, danach das Material zu sichten und falls es z.B. Portraitaufnahmen vom Gesicht des Unfallopfers gegeben hätte die Kamera bzw. das Band zu beschlagnahmen und eine weitere Prüfung zu veranlassen.


    Meine Meinung dazu:


    Das wäre auf jeden Fall eleganter gewesen als so wie es eben dann gelaufen ist.


    Gruß


    Fissi