Baden-Württemberg: Grüne fordern grundlegende Neuorganisation der Notfallrettung

  • Die Notfallrettung grundlegend neu organisieren und als öffentlich-rechtliche Aufgabe ständig kontrollieren - diese Forderung erhebt die Fraktion der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg angesichts der anstehenden Novellierung des Landesrettungsdienstgesetzes. Diese geht den Grünen - wie auch der Bürgerinitiative Rettungsdienst und dem Forum Notfallrettung Stuttgart - nicht weit genug. Das neue Gesetz soll am 4. November verabschiedet werden.


    Zwar gibt es bereits heute eine gesetzliche Hilfsfrist von maximal 15 Minuten, welche auch für den Notarzt gilt, diese jedoch wurde in der Vergangenheit zu oft nicht eingehalten. Ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst soll die Vorgaben künftig überwachen, dieser ist allerdings im aktuellen Entwurf zum neuen Rettungsdienstgesetz nicht vorgesehen.


    Unabhängige Experten sehen noch ein weiteres Problem, welches durch die Novellierung nicht behoben wird: die Vergabe der Leistungen an die Rettungsorganisationen verstoße gegen geltendes EU-Recht, das DRK werde bei der Vergabe bevorzugt und private Anbieter - auch aus dem Ausland - würden benachteiligt. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis auch in Baden-Württemberg ein Anbieter dagegen klagt. Das Sozialministerium wurde nun deshalb zu einer Stellungnahme aufgefordert.




    Quelle: http://www.stuttgarter-nachric…n/page/detail.php/2256757




    Zum Thema siehe auch: Tübinger Kreistag kritisiert neues Rettungsdienstgesetz | Integrierte Leitstelle abgelehnt