Hätte man ja nicht ahnen können, dass die Gurte an der Trage zu zumachen sind...
Offensichtlich ja nicht...sonst hätten da ja noch mehr Probleme bekommen können.
Hätte man ja nicht ahnen können, dass die Gurte an der Trage zu zumachen sind...
Offensichtlich ja nicht...sonst hätten da ja noch mehr Probleme bekommen können.
Ich wurde übrigens nicht gefragt, ob ich das wollte...
Das ist das blöde an unserer Demokratie.
Wenn man eine telefonische Triage akzeptabel findet, verstehe ich nicht, warum man das nicht konsequent vor Ort macht? Keine dringliche Behandlung notwendig? Bitte bei nächster Gelegenheit an richtiger Stelle vorstellen. Tschüss.
Scheitert hier z.B. in diversen Häusern daran, dass man dafür nicht genug Personal hat. An Tagen, an denen Personal da ist, ist es dann meist auch ruhiger.
Evtl hilft es ja, dass man die Patientenströme in die KV-Praxen leiten kann. Aber diese sind auch meist schon überlaufen.
Dafür müssten Leitstelle und KV-Dienst aber auch irgendwie zusammenarbeiten.
prinzipiell interessantes Urteil, du zitierst allerdings die Ansicht des Klägers, interessanter ist die Auffassung des Gerichtes und die Beurteilung durch den Verlag:
Oh Mist, danke für den Hinweis. Dachte, ich hätte den relevanten Teil erwischt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich in seinem Urteil vom 26. Oktober 2022 (Az. 11 U 127/21) mit den Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs aufgrund einer möglichen Pflichtverletzung durch Rettungsdienstmitarbeitende auseinandergesetzt. [...]
Aufgrund dieser groben Pflichtverstöße kämen für den vorliegenden Fall die für die Arzthaftung entwickelten Grundsätze für die Beweislastumkehr zur Anwendung. Folglich stünden nicht die Kläger in der Beweispflicht, dass die Pflichtverletzung der Rettungsdienstmitarbeitenden den Tod herbeigeführt hat, sondern der Rettungsdienstträger müsste beweisen, dass der Tod auch bei Öffnung der Schranke eingetreten wäre.
Dann ist’s wohl nur für Leistungserbringer des RD ausgesetzt.
In meinem letzten Kurs waren Leute von den Maltesern, DRK, Feuerwehr und diverse NA dabei.
Ich gehe mal davon aus, dass die weitere Fortbildungspflicht für Ärzte davon unbenommen ist.
Korrekt. Es geht allein darum, dass man als NA zusätzlich noch 20 weitere Stunden leisten muss, um im stadtbremischen Rettungsdienst arbeiten zu können (gemäß § 32 BremHilfeG).
und das FIR hat seit zwei Jahren ihre Fortbildungen ausgesetzt oder? Und schon davor das nicht umgesetzt, oder?
Negativ. Parallel zur regulären NotSan-Ausbildung laufen diverse Fortbildungen (u.a. ACLS, Faktor Mensch, Sono- und EKG-Kurse, Traumalehrgänge, etc.). Ausgesetzt hatte man nur teilweise 2020 wegen Corona.
Alles anzeigenDas ist sachlich so nicht zutreffend. In den meisten Bundesländern ist die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erforderlich, diese inkludiert eine mindestens zwei jährige Weiterbildung in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung (damit ist die Humangenetik raus), sowie eine Tätigkeit von mindestens sechs Monaten auf Intensiv oder der Notaufnahme oder in der Anästhesie. Hinzu kommen der berühmte 80 sondern Kurs und die 50 Einsätze (oder 25 Einsätze und 25 Stimulationseinsätze), ein Zwischenzeugnis des Weiterbildungsberechtigten, welches die Befähigung zur Tätigkeit in der Notfallmedizin nachweist, seit neustem ein eLogbuch, in dem einige grundlegenden Kenntnisse für die Notfallmedizin bescheinigt werden müssen (da bin ich nicht sicher, inwieweit das bundeseinheitlich ist) und abschließend eine Prüfung vor der Ärztekammer.
Die sich konsequent haltende Mär von 80 Stunden Kurs und 50 Einsätzen ist so einfach nicht richtig.
Es gibt wohl noch vereinzelt Möglichkeiten, mit der Fachkunde zu fahren, ich hoffe, davon ist niemand betroffen.
PS: in Bayern kannst du als fremder Notarzt nicht so ohne weiteres fahren, weil du Mitglied von deren KV sein musst. Aber sowas gibt's nur da.
Zudem schreiben manche Bundesländer ja auch eine "Fortbildungspflicht" fest. Bremen sagt z.B. "Eingesetzte Notärztinnen und Notärzte müssen innerhalb von zwei Kalenderjahren 20 Fortbildungsstunden am FIR durchlaufen." (FIR = Unser örtliches Fortbildungsinstitut).
Das NotSan-Examen besteht aus 10 Teilen. Wer die übersteht, muss offensichtlich Ahnung von seinem Fach haben. Ich glaube kaum, dass man das mit Glück erklären kann.
Er hat Ahnung vom Fach zum Zeitpunkt der Prüfung. Je weiter diese zurückliegt, desto mehr kann er jedoch vergessen und auf dem Stand der Technik zum Zeitpunkt X zurückbleiben.
Das ist aber etwas grundlegend anderes, wenn (zusätzliche) Qualifikationen eine Rezertifizierung vorsehen. Mir wäre kein Passus in der NFS-Ausbildungsverordnung oder im NFS-Gesetz bekannt, die eine solche erneuten Überprüfungen für die eigentliche Berufsausbildung vorsehen. Zumindest nicht für die Tätigkeiten, die ein NFS eigenverantwortlich ausführt.
Ich kenne auch nur den Umweg über die Fortbildungspflicht (sofern sie denn vorhanden ist). Da wird bei uns theoretisch der gesamte Maßnahmenkatalog überprüft, wobei ein Durchfallen bisher noch keine (mir bekannten Konsequenzen) nach sich gezogen hat.
Was soll die Polemik?
Nehmen wir für uns in Anspruch, evidenzbasiert zu handeln oder nicht?
Und mir fehlt im Artikel eben diese Evidenz - plausible physiologische und biochemische Überlegungungen sind nur ein Teil davon.
Es wird mit Sicherheit Überlegungen geben warum Dinge da jetzt in welcher Spalte auftauchen. Die SOPs in meinem Bereich beinhalten auch keine Begründungen, warum etwas wie festgelegt wurde. Diese lassen sich aber idR durch Nachfrage erfahren.
Zum Artikel von news-papers: Es handelt sich dabei um eine Zusammenfassung des dort genannten Artikels, der von mehreren Autoren geschrieben wurde und mit entsprechender Literatur untermauert wurde. Die Meinung ist nun auch kein bayrischer Sonderfall, sondern durchaus auch international vertreten. Siehe:
ZitatAchtung! Bei Patienten mit potentiellem chronischem C2-Abusus / chronischer Mangelernährung sollte bei Hypoglykämie zusätzlich zu Glukose frühzeitig (spätestens in der Notaufnahme) Vitamin B1 (Thiamin) 100mg verabreicht werden.
https://nerdfallmedizin.blog/2020/10/03/hypoglykamie/
ZitatSuspect Wernicke encephalopathy in any patient that is at risk of malnutrition or malabsorption and has any one of the classic symptoms
Dann steckt vermutlich die Thiamin-Industrie dahinter.
Naja... als schnelle Beispiele:
Warum jetzt Thiamin, dessen m.W.n. einzige Indikation bei der Wernicke-Enzephalopathie liegt (die im Rettungsdienst gleichwohl exotisch wie für den Unerfahrenen schwierig zu diagnostizieren ist) im grünen Feld ist, d.h. im schulischen Unterricht abschließend behandelt wird, dafür das deutlich wichtigere und regelmäßiger angewandte ASS oder Furosemid den Nachweis extraschulischer Kompetenzen erfordert, erschließt sich mir nicht so ganz.
Und warum Levetiracetam und Ceftriaxon für den Notfallsanitäter unerreichbar sein sollen erschließt sich mir angesichts der überschaubaren Indikationen auch nicht so wirklich - wirkt alles etwas willkürlich.
Thiamin vielleicht deswegen;
Zitat
- Kernbotschaft: „Alle Patienten mit unklarer Bewusstseinsstörung sollten intravenös Thiamin erhalten.“
Mein persönlicher Eindruck: Zurück in 1989, genau so repressiv, nur wesentlich komplizierter und mit Abstand bürokratischer.
Bei den Medikamenten / Maßnahmen ist doch nichts wirklich restriktives dabei?
/E: Ok, ich hab mir nur die Matrix angeschaut und nicht gelesen, das trotzdem weiterhin immer ein NA hinzugezogen werden soll.
Ob da die Leitstellen nun unbedingt die großen Kostentreiber sind? Wobei natürlich auf der anderen Seite zum Beispiel fraglich ist, warum die Stadt Cuxhaven nun unbedingt eine andere Leitstelle als der Landkreis Cuxhaven benötigt.
Bei uns läuft das Gespräch idR parallel zur Fahrzeugdisponierung. Da dreht man dann ggf. auch mal auf dem Weg zum RTW um oder es kommt ein NEF hinzu bzw. wird abbestellt.
Es ist ja schon viel gesagt worden. Schön wäre:
- 24 Stunden Bezahlung für 24 Stunden Arbeit und kein Konstrukt, in der Bereitschaftszeit teilweise nicht gezahlt wird.
- Die Möglichkeit Gelerntes auch umsetzen zu dürfen.
- Fortbildungen auch innerhalb der Dienstzeit absolvieren zu können.
- Nicht über die Belastungsgrenze hinaus arbeiten zu müssen ("Hey, ihr seit schon zehn Stunden auf der Straße? Kommt, einer geht noch...")
- Im öD nicht immer das Gefühl zu haben, alles leisten zu müssen, dafür aber als letzter Anerkennung und vernünftige Bezahlung zu bekommen.
- Die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung und das Gefühl, dass der AG da auch Interesse daran hat (aka Fortbildungen und Lehrgänge auch mal zu fördern).
- Den Grundsatz "Eignung, Leistung, Befähigung" auch mal ernst zu meinen als AG.
Die erste Grundschule in NDS plant eine 4-Tage Woche Schule, aufgrund Lehrermangel.
Fand das Ministerium auch nicht so witzig und hat das ganze Vorhaben gekippt.
Und auch das ist halt (mal wieder) ein deutscher Alleingang. Aus idealistischen Gründen und gut gemeint mit dem Kopf durch die Wand.
Ist ja nicht so, dass Irland, Österreich, Griechenland, Dänemark, Italien, Neuseeland, Kuba, Litauen, Taiwan, die Schweiz und Spanien komplett aus der Atomenergie ausgestiegen sind / aussteigen wollen.