Beiträge von Rettungshund

    Ich behaupte, dass in drei Jahren Notfallsanitäter regelmäßig mehr notfallmedizinisch relevantes Wissen vermittelt wird als im Medizinstudium plus den für die Zusatzbezeichnung notwendigen Rotationen.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass im Medizinstudium auch umfangreiches Wissen über Notfallmedizin gelehrt wird, von der Erfahrung in den Rotationen ganz abgesehen.


    Wieso läuft's eigentlich immer auf einen Vergleich raus? Können wir nicht anerkennen, dass die Notfallmedizin Notfallsanitäter und Ärzte braucht?

    15 Jahre ist es her, als ich RAiP in Niedersachsen war. Natürlich stand dann auch ein Besuch der Leitstelle an - mit einem Disponenten. Es war nicht selten, dass der Disponent ein menschliches Bedürfnis verspürte und dann das Telefon der 112 mal für mehrere Minuten nicht besetzt war. Ich hoffe, dass es heute anders ist. Aber aufgrund dieser Erfahrung kann ich z. B. überhaupt nicht nachvollziehen, dass man an vielen kleinen LS festhalten will anstatt diese sinnvoll zusammenzulegen.


    Naja, wir können auch von einem Extrem ins andere verfallen: ich denke, keiner möchte mehr diese kleinen RLST, in denen nachts nur einer hockt und der eben auch mal ausfallen kann. Diese Leitstellen dürfte es aber nicht mehr allzu viele geben.
    Die Mehrzahl der Leitstellen, die ich kenne, sind ILS für eine größere Region, d.h. sind auch nachts mit mehreren Disponenten besetzt, die sich gegenseitig vertreten können.


    Auch wenn ich das Argument mit der Ortskenntnis ("Disponent kennt jeden Stein und jede Milchkanne") nicht teile, da dies schon in kleinen Leitstellen fast unmöglich ist, sehe ich aber den Vorschlag mit insgesamt acht Leitstellen als nicht zielführend an, da hier bundeslandübergreifend gearbeitet werden müsste. Selbst eine ILS pro Bundesland ist in vielen Flächenbundesländern m.E. nicht ideal, auch im Hinblick auf gegenseitige Vertretung bei Technikausfall etc.

    Das mag schon sein, ist doch aber eigentlich sinnvoll. Die Bedarfsanpassung muss natürlich erfolgen, grundsätzlich ist es aber richtig, verfügbare Ressourcen zu nutzen, wenn diese sonst still stehen. Das brandenbuger NEF das ich früher besetzt habe, fuhr etwa 30x im Monat in Berlin Einsätze. Sicher kann man argumentieren, dass es ein weiteres Berliner NEF braucht, oder andere disposition (weniger disponieren...), wenn aber ein NEF gebraucht wird, macht es sinn jenes zu nutzen, das einsatzbereit in der Nähe steht. Auch wenn kein B auf dem Kennzeichen steht.


    Stellt aber immer dann ein Problem dar, wenn dann der eiegntliche Ausrückebereiches des Land-RTW entblößt ist, weil er in der Großstadt festsitzt und bei einem Notfall in diesem Land-Bereich das nächste Fahrzeug entsprechend lang braucht.
    Ist zum Zeitpunkt der Alarmierung kein RTW in der Stadt frei und ist der Land-RTW im Status 1, ist klar, dass dieser geschickt wird. Sind aber Stadt-RTW zum Zeitpunkt der Alarmierung frei und brauchen nur unwesentlich länger als der Land-RTW, sehe ich keinen Vorteil darin, diesen zu schicken. So ein bisschen um die Ecke denken darf beim Disponieren schon doch drin sein...

    Allerdings wird jetzt gerade auf je einen Schlüssel für jedes Teammitglied aufgerüstet, weil die Fahrzeuge immer und überall verschlossen sein sollen, nicht aber der Einsatzablauf behindert werden soll.
    Grund ist der kürzliche Diebstahl eines RTW.


    Bei uns seit > 10 Jahren Standard. Wenn man sich auch mal überlegt, was für materielle Werte in einem handelsüblichen RTW stecken, ist alles andere m.E. ganz schön leichtsinnig. Von der Gefahr von gestohlenem Material während einem Einsatz für den Patienten aber auch für den Dieb ganz abzusehen...

    Ich versuche es mal anders formuliert:


    1. Der RS ist auf dem KTW sowohl Fahrer als auch Beifahrer, da beide Positionen mit RS zu bekleiden sind. (Allerdings muss der Beifahrer noch eine Bescheinigung über 100 Notfalleinsätze nach bestandener RS Prüfung haben, ein sogenannter RS mit Einsatzerfahrung, früher RS200 - da waren es 200 Einsätze). Es ist nicht zu rechtfertigen, warum bei gleicher Qualifikation ein Kollege immer und der andere nie fahren muss. Die wenigen KTW werden auch gern für Ferntouren genutzt, da ist es auch nicht zumutbar. Da es keinen RH / SanH / geeignete Person als Fahrer gibt, wie das in Süddeutschland gern der Fall ist, gibt es hier keine Qualifikationshierarchie, da beide Kollegen in aller Regel RSE sind (siehe 4).


    Da gehe ich mit Dir mit. Wenn beide Teamkollegen die gleiche Qualifikation haben, dann ist es tatsächlich nicht nachvollziehbar, warum der eine immer fahren muss/darf und der andere nicht.
    Die gleiche Problematik hat man allerdings auch auf einem RTW, wenn ein Kollege NotSan ohne entsprechende Fahrerlaubnis für den RTW ist, und der andere NotSan deswegen immer fahren muss.



    3. Es gibt keinen RTW des öffentlichen Regelrettungsdienstes, der unter 3,5 Tonnen wiegt. Das Landesmodell liegt bei 5,5, selbst die wenigen selbstbeschafften irgendwelcher Organisationen sind alle drüber. Auch die Sonderfahrzeuge wie Kastenwagen mit Allrad und Ballonreifen für die Strandrettung wiegen über 3,5. Da nicht selten für die KTW auch große Sprinter mit allerlei Beladung genutzt werden, sind diese auch nicht selten über 3,5 Tonnen.


    Bei den RTW finde ich persönlich diese Entwicklung gut. Bei KTW sehe ich auch mit entsprechend umfangreicher Beladung gute Chancen, unter 3,5t zu bleiben und somit wirklich die Führerscheinproblematik etwas zu entschärfen. Ist natürlich bei Eurem Verhältnis RTW/MZF zu reinen KTW ein Sonderfall.



    4. Da im öffentlichen Rettungsdienst der Haupteinsatzort für RS, die es generell noch nicht so viele gibt, nunmal der RTW ist und hierfür ebenfalls zwingend die "Einsatzerfahrung" der 100 Notfalleinsätze gebraucht wird, fährt der neueingestellte RS in aller Regel erstmal 2-3 Monate vollbezahlt als dritter Mann. Diese Zeit sollte auch ausreichen um eine Fahrerlaubnis zu erwerben ohne, dass es der Verordnung entgegensteht. Denn der Dritte gehört ja nicht zur Stammbesatzung und muss weiterhin keine Fahrerlaubnis haben. Der Notsan fährt ohnehin sehr, sehr lange als Dritter und kann nur, wenn er wirklich mit 16 eingestellt wurde, in Bedrängnis geraten und RAiP gibt es ja seit Jahren nicht mehr.


    Dann habe ich Dich in den letzten Posts wirklich missverstanden.
    Wenn der RS zum Erlangen seiner 100 Einsätze als Dritter mitfährt, ist ja alles gut. Die Position als Praktikant ist ja an so gut wie keine Vorgaben gebunden, auf alle Fälle nicht an eine entsprechende Fahrerlaubnis oder medizinische Qualifikation.



    5. Es ist also ohne weiteres möglich in einem Betrieb anzufangen und in einer Anfangszeit die Fahrerlaubnis zu erwerben. Es gibt also kein reales Problem. Lediglich einige kleinst Wachen, die gern günstiger oder besonderer sein wollten, haben sehr gern Leute ohne Führerschein eingestellt und dauerhaft beschäftigt. Dieser Praxis schiebt man nun wirkungsvoll einen Riegel vor.


    Und genau dafür ist diese Regelung sinnvoll, um eine regelwidrige Besetzung der Fahrzeuge zu verhindern.

    Ich kann mir bei der geringen Zahl an KTW und der hohen Zahl an RTW nicht vorstellen, dass es einen Betrieb im öffentlichen Rettungsdienst gibt, der es einem RS ermöglichen kann, dass er ausschließlich auf dem KTW eingesetzt wird. Obendrein wird ein KTW in SH mit einem RS und einem RS200 besetzt, in der Regel gibt es den reinen RS aber nur als dritten Mann, damit er zeitnah seine Notfalleinsätze voll hat um auf dem RTW eingesetzt werden zu können. Auch das ist also ein Konstrukt, was bei uns nicht existent ist.


    Irgendwie verstehe ich das Problem nicht oder wir reden klassisch aneinander vorbei.


    RS als zweiter Mann/Frau auf dem RTW heißt für mich ganz klar, dass dieser die für dieses Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis (B bei < 3,5t, C1 bei > 3,5t) braucht. Hat er diese nicht, wird der RA/NotSan gezwungen, den RTW zu fahren, auch wenn dieser eigentlich zur Betreuung des Patienten nach hinten gehört.


    Hat der RS keine für den RTW erforderliche Fahrerlaubnis, muss er auf den (wenigen) KTW eingesetzt werden und schnellstmöglich den passenden Führerschein machen.

    In jedem Fall bist du dann ja auf meiner Seite, dass die Verordnung des Ministeriums, welche den RS ohne Führerschein möglich gemacht hat, gut und sinnvoll ist.


    Nur dann, wenn der RS als Betreuer auf einem reinen KTW eingesetzt wird, dann braucht er zumindest nicht zwingend die passende Fahrerlaubnis.
    Ist der RS als zweiter Mann/Frau auf einem RTW eingesetzt, braucht er m.E. zwingend die passende Fahrerlaubnis!

    Wir haben mehrere Kollegen ohne LKW-Schein gehabt, unpraktischerweise waren die alle RS oder Notsan-Azubis, die schon als zweite fuhren.
    Sie MÜSSEN also die Patientenbetreuung übernehmen.


    Das würde hier im Süden aufgrund der m.E. klaren Formulierung im Gesetz zum Glück nicht gehen! Persönlich würde ich auch die Schicht verweigern, wenn ich mit einem RS, der keinen Führerschein für den RTW hat, auf diesem eingeteilt würde. Das ganze ist ja ein Organisations- und Übernahmeverschulden, wenn ich mit Ansage gegen geltendes Recht (RS im Patientenraum = Verstoß gegen RDG; RS auf dem Fahrersitz = Verstoß gegen FEV) verstoßen würde.

    Ich war auch großer Freund und bin immer noch Befürworter des Systems mit zwei RettAss auf dem RTW. Das ist im Regelfall ja hier aber auch noch gegeben.


    Das ist natürlich ein Luxus, den ich auch gerne genieße, zumal das Arbeiten dann in vielen Fällen einfacher wird.




    In jedem Fall bist du dann ja auf meiner Seite, dass die Verordnung des Ministeriums, welche den RS ohne Führerschein möglich gemacht hat, gut und sinnvoll ist.


    Geht ja nur in KTW/RTW-Systemen, in denen dann der führerscheinlose RS als Betreuer auf dem KTW eingesetzt ist.


    Ansonsten bin ich der Meinung, dass alle Kollegen, die auf dem entsprechenden Fahrzeug eingesetzt werden, mittelfristig die entsprechende Fahrerlaubnis haben sollten!

    Ich würde mal behaupten, dass ich nicht der einzige bin, der das deutlich anders sieht. In allen Rettungsdiensten, die ich kennengelernt habe, war tauschen insgesamt üblich. Meist in dem Teamabsprache Modell, wobei es natürlich einzelne gibt, die es grundsätzlich nicht machen. Und so finde ich es ok, wir erwarten als NotSan schließlich auch, dass andere Berufsgruppen (Ärzte, z.B.) Teile ihrer Verantwortung und Aufgaben übertragen.


    Wir wollen aber auch, dass unser Beruf nicht mehr als Hilfsarbeiter (aka Krankenträger, Transporteure, usw.) angesehen wird. Dann passt es m.E. nicht ins Bild, dass ein RS, der insgesamt 5 Wochen Lehrgang und 2 Monate Praktikum hat, die Verantwortung für die Patientenbeteuung in einem Notfallrettungsmittel übernimmt.


    Natürlich, in einem MZF-System ist das natürlich blöd, wenn man wirklich einen klassischen Krankentransport (Heimfahrt, Ambulanzfahrt, etc.) fährt, da ist ja in einem KTW/RTW-System auch der RS die verantwortliche Kraft, da mag der Positionentausch m.E. angehen. Ansonsten sehe ich das eher kritisch.


    Ganz zu schweigen davon, wenn wirklich etwas passiert, während der RS den Notfallpatienten betreut und nicht erkennt, dass es zu einer interventionsbedürftigen Verschlechterung kommt. Da brauchen wir uns dann auch nicht wundern, wenn die Kritiker wieder aufschreien, für was man jetzt den ganzen "Umstand" mit den Notfallsanitätern gemacht hat, wenn der sowieso hinter dem Lenkrad sitzt.


    Und ach ja, die Rettungsdienste, die ich kennengelernt habe, halten sich in aller Regel an die Gesetze und besetzen auch die Sitzplätze im RTW nach geltendem Recht. ;-)


    Ehrlich gesagt, bei jeder Auslastung. Bei Berufskraftfahrern ist es vorgeschrieben, dass nach 4 Stunden eine Pause gemacht wird. Dass wir davon ausgenommen sind, bedeutet nicht, dass wir Gott gegeben so viel leistungsfähiger sind. Und auf vier Stunden am Stück kannst du mit einem einzigen Einsatz kommen, wenn es blöd läuft. Und spätestens beim Krankentransport (jeder einzelne RTW in SH ist ein MZF) ist es gänzlich unbedenklich, den RS zum Patienten zu lassen. Ansonsten plädiere ich für eine teaminterne Entscheidung, sowohl der RS als auch der RA/NFS muss es dem RS zutrauen - denn der RA/NFS trägt weiterhin die Verantwortung. Nur ist es in aller Regel eben nicht der RA / NFS der keinen Führerschein hat, sondern der RS. Und gerade deswegen ist die Regel gut und wichtig, auch wenn ich persönlich zwei RS kenne, die deswegen ihren Job verloren haben. Aber das geht so halt auch einfach nicht, meiner Meinung nach...


    henni: Laut RDG SH trägt der NFS die Verantwortung für die Patientenbeförderung. Nicht mehr, nicht weniger. Vom Sitzplatz steht da nichts, aber wie gesagt, es geht bei dieser Regelung gar nicht um nicht fahrende RA/NFS. Die gibt es in SH kaum, weil man bis vor kurzem fast überall ein 2-RettAss System gefahren ist, und damit nur mit Führerschein eingestellt wurde.


    Da lobe ich mir andere Rettungsdienstgesetze, in denen klar formuliert, dass in einem RTW der NotSan (bzw. übergangsweise der RettAss) den Patient zu betreuen hat.


    Wenn ich ein Problem mit der Dienst- und insbesondere Lenkzeit habe, muss ich das Schichtmodell überdenken und eben 8-Stunden-Schichten machen, wenn die Auslastung zu groß ist. Natürlich kann man nach 8 Stunden Dienst (plus eventuelle Überstunden) auch arg an die Grenze kommen, aber es ist etwas anderes wie nach 12 oder gar 24 Stunden. Und selten sitzt man als Fahrer wirklich 4 Stunden am Stück hinter dem Steuer.

    Ich habe schon damit gerechnet, dass dieser Einwand kommt. Gut, wenn man Kasten-RTW oder Strobel-Koffer fährt, wird es tatsächlich schwierig. Bei den GSF, Fahrtec und WAS Kisten die ich kenne, wäre so etwas sicher problemlos drin. Bisher konnten alle Ausstattungsmerkmale, die sich der Kunde gewünscht hat, erfüllt werden.


    Nein, auch in den mir bekannten RTW der Fa. W.A.S. fällt es mir schwer, ausreichend Platz für 2 vollwertige Notfallrucksäcke zu finden.

    Vielleicht sollte man aber auch einmal seine Fahrzeug- und Einsatzkonzepte überdenken? Das Material eines RTW erlaubt ja in der Regel schon jetzt, dass mehrere Patienten gleichzeitig versorgt werden können. Organisatorisch und technisch ist dieses jedoch nicht so einfach möglich, weil sich vieles lose im RTW in irgendwelchen Schubladen verlastet ist. Wenn man es beispielsweise schaffen würde, im RTW Platz für zwei weitere Notfallrucksäcke finden zu können, dann wäre es möglich die Ausrüstung nicht nur für einen Individual-Patienten (Alltag) vorzuhalten, sondern auch einen MANV-Rucksack und eine Tasche mit Tragetüchern und Decken, um damit eine suffiziente Verletztenablage bilden zu können.


    Da sehe ich bei den meisten RTW, die ich kenne, ein tatsächliches Platzproblem.

    Aber gerade dann sind solche hohe Ausfallzeiten nicht zu rechtfertigen.


    Nö, natürlich nicht.
    Persönlich gehe ich nach einem Standard-Einsatz von ca. 20 Minuten Standzeit im Status 8 aus: da ist Anmelden, Umlagern, RTW richten und Trage/Kabel/etc. desinfizieren drin. Klar reicht das nicht immer, im Umkehrschluss gibt es aber auch nicht wenige Einsätze, bei denen man nach 5 Minuten fertig ist (aussteigen lassen, Stuhl hochklappen, übergeben, fertig). Die oben genannten Zeiten kommen mir auch sehr lange vor.