Kenn es eigentlich so, dass immer eine Erstversorgung erfolgen muss und dann ggf. weiter verlegt wird.
So lese ich es auch aus dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz heraus:
Zitat§ 13
Notfallversorgung
Krankenhäuser, deren Teilnahme an der Notfallversorgung sozialversicherungsrechtlich vereinbart ist, haben sicherzustellen, dass sie zur Notfallversorgung von lebensbedrohlich Verletzten und Erkrankten in der Lage sind.