Beiträge von Novaxain

    Doch, das frage ich mich ernsthaft. Wenn ein Ausschuss, dessen ausdrückliche Befähigung darin besteht, ein Gesetz zu formulieren, welcher der aktuellen Mehrheitsmeinung und -Ansicht entspricht, dann sollte man auch den Mut und die Kraft dazu haben, dieses Gesetz gegen anderweitige Einflussnahme zu formulieren und anschließend auch durchzusetzen. Das hinterher in Begründungen nachzuholen, weil man es sich zuvor nicht getraut hat, empfinde ich als feige.


    Dass "meine" Verbände, ich bin weder in der BAND, der DGAI und durch die BÄK nur indirekt gezwungenermaßen verteten, versucht haben, anderweitig Einfluss zu nehmen, ist doch wenig überraschend. Aber allen Verbänden steht keine gesetzgeberische Funktion zu, auch wenn immer wieder Lobbygruppen wohl ganze Gesetze formulieren.

    Eine Gesetzesbegründung erscheint gleichzeitig mit dem Gesetz. Es war schon immer so, dass nicht jeder Einzelaspekt (und die Analgesie ist irgendwie ja ein Einzelaspekt) in dem Gesetzeswortlaut Platz findet, sondern in Begründungen, Intentionen. Deswegen finden die vor Gericht auch einen entsprechenden Stellenwert und Beachtung.


    Achtung Witzig: Sonst wäre das deutsche Gesetz ja unnötig aufgeblasen.

    Ich habe das mal komplett angeschaut. Zu den genannten Einlassungen bzgl. Intention, Themengegenständen in Ausschüssen, Begründungen von Gesetzen und deren Relevanz, kann ich nichts sagen, dazu fehlt mir tatsächlich der juristische Hintergrund.


    Herr Sarangi erwähnt quasi durchgehend als Beispiel die Schmerztherapie. Ich frage mit tatsächlich ernsthaft: Wenn dieser Aspekt doch so entscheidend für den Ausschuss war, warum wird er nicht ausdrücklich im Gesetzestext formuliert? Es wäre doch gerade jetzt im Gesetzgebungsverfahren der beste Moment gewesen, die Therapie von akuten, starken Schmerzen mit aufzunehmen? Dann erwähnt er eine sehr lange Wartezeit von 30 Minuten bis zu einer ärztlichen Behandlung. Diese empfände auch ich als sehr lange, bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass deutlich kürzere Wartezeiten nicht unzumutbar wären und §2a dann nicht zur Anwendung kommen kann.


    Letztlich bringt das Interview mir keinen großen Erkenntnisgewinn, außer dass eine Chance vertan wurde, ein besseres Gesetz zu formulieren, obwohl allen Beteiligten die Problematik bekannt war.

    und hier sind wir, keine Juristen - sondern müssen den Juristen das Feld überlassen.


    und haben damit hoffentlich geklärt, dass die schnippischen oder "angefressenen" Kommentare hier passé sein müssen und wir zu einer guten Diskussionskultur zurückkehren können.


    Mein Erkenntnisgewinn aus diesem Video ist, dass die Gesetzesbegründungen und Intentionen in einem fraglichen Gerichtsverfahren mehr Wert haben als sie der Mediziner anerkennt.


    Interessant auch der Aspekt, dass er davon ausgeht (Einzeljurist mit Einzelmeinung, andere Juristen - andere Meinungen, so ist es nunmal. Vor Gericht ausgefochten werden wir es wohl nie sehen, das empfindet wohl aber auch jeder gut), dass ein Notfallsanitäter durch den Notsan2a eben nicht mehr wegen dem Heilpraktikergesetz vor Gericht gezogen werden kann - was ja für andere Juristen vorher schon fraglich war.


    und Dadurch sind wir als Notfallsanitäter (endlich) vor den Notärzten geschützt welche meinen uns anzeigen zu müssen - ab jetzt muss das endlich der Patient machen, und der darf da natürlich jedes Recht haben!

    Wenn ich mir die Aussagen auf den ersten Seiten diese Threads #3 und #25 anschaue, würde ich diese genau so interpretieren, wie ich es hier au den letzten Seiten auch getan habe. Ich sehe da keine Ansichten, dass außerhalb einer Notfallbehandlung oder durch SOP geregelter Krankheitsbilder eine Therapie durch NFS eigenständig zulässig ist. Aber vielleicht mag er selbst etwas dazu sagen.

    dann entsprechend passend für dich ein Interview mit dem Jurist "Frank Sarangi" - hier wird ganz besonders auf die Intention des Gesetzgebers und die Gesetzesbegründung eingegangen.



    ca. ab Minute 20

    Der Begriff "gängiger" Jurist umfasst für mich Juristen welche regelmäßig Stellung dazu beziehen - ohne dass ich Recherchearbeit für dich aufwenden wollte.


    Ein Sehr kritischer (und dir damit wohl lieber Jurist) ist zum Beispiel Thomas Hochstein, seine Vorträge sind teilweise auch online abrufbar.

    Seine Fachvorträge zu diesem Themenkomplex habe ich - weil durchaus interessiert in meiner mir erlaubten bzw. straffreien Arbeit - mir auch regelmäßig in Präsenz anhören können.


    Ich stimme dir zu, dass das heranziehen des §34 StGb immer eine Bewertung des individuellen Einzelfalles bedeuten muss, genau deswegen gibt es ja jetzt den §2a NotsanG - weil für die regelmäßige Arbeit eines Notfallsanitäters eben nicht in Ordnung ist, dass jedes mal ein Einzelfallparagraf herangezogen werden muss (so lautete ja auch der Auftrag für die Gesetzgebung)

    - aber das hat ja auch niemand bestritten?-

    Hier werden ständig Sachen vermengt. Wenn die Schmerztherapie eine Notarzt-Indikation darstellt, dann muss die Leitstelle auch einen schicken. Sonst ist sie für den Zeitverlust verantwortlich.

    eben nicht. Es gibt durchaus die Situation, dass sich eine Verletzung nach einem nach 2c deligierbarem Schmerz anhört am Telefon (Es ist ja nicht Aufgabe der ILS eine komplette Anamnese zu erheben) - sich vor Ort aber nicht so darstellt.


    Bestes Beispiel ist da die in Bayern bestehende Delegation zur isolierten Extremitätenverletzung - Die ILS Hört: "Ich glaube ich habe mein Arm gebrochen, bitte schicken sie mir jemanden, das tut sehr weh."


    ILS schickt einen RTW, dieser stellt vor Ort fest, dass der Algorithmus "Isolierte Extremitätenverletzung" nicht durchführbar ist, weil wir in der Körperlichen Untersuchung leider eine Begleitverletzung finden und so die Delegation nicht mehr greift.


    und Schwups ist man in der Situation dass man eigtl. mit der Analgesie starten kann, aber jetzt erst ein Notarzt angefordert wird. Diese Zeit wird kein verantwortungsvoller Notfallsanitäter Däumchendrehend vergehen lassen. Natürlich sind von dir und mir angesprochene Maßnahmen wie ein empathischer Umgang mit dem Patienten und umfassende non-invasive Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt auch bereits durchgeführt. Und das ist - meiner Meinung und auch der Meinung gängiger Juristen nach alter Rechtslage möglich (eben über die Rechtfertigung des §34) und nach neuer Rechtslage ab jetzt erlaubt.


    Natürlich gibt es immer wieder Ärzte die meinen die Arbeit von studierten Juristen auch noch nebenbei ausführen zu können und ihre Meinung in den Äther zu blasen. Nur Erfolg haben die dabei selten.

    Klar, wenn ich mich hinstelle und sage, "Frau Müller, ich könnte Ihnen jetzt sofort helfen, ich habe alles vorbei, ich darf es aber nicht. Jetzt müssen wir nutz- und hilflos 10 Minuten unnötigerweise warten. Was für eine echt miese Situation für Sie und mich!" hinterlässt der Einsatz bei Patienten natürlich einen anderen Eindruck, als wenn ich sage, "Frau Müller, wir bereiten alles vor, nehmen Sie an den Monitor, geben Ihnen schon einmal Sauerstoff, bis der Arzt mit dem Schmerzmittel gleich eintrifft."


    Ich denke ich weiß wie ich strukturiert am Patienten bis zur Analgesie hinarbeite und empfinde diesen Absatz als sehr anmaßend meiner Arbeit gegenüber, schon weil es impliziert dass ich so arbeiten würde wie in Satz1 von dir dargelegt.


    Aber nein, der Patient ruft wegen Schmerzen an - die Leitstelle baut einen Einsatz ohne Notarzt daraus. Das nimmt aber nicht die Pflicht von mir das Schmerzlevel auf ein für den Patienten tolerables Niveau zu senken. (und ja, da sind durchaus auch Maßnahmen wie Lagerung, Kühlung, Immobilisation bzw. Schienung, Verband und Empathie auch dabei und führen gar nicht selten zum Erfolg)


    Ich werde allerdings nicht neben einem Patienten sitzen bleiben und auf den Notarzt warten - nur damit der zeitverzögert eine Analgesie durchführt die durchaus auch in meinem Kompetenzniveau beschrieben ist. Es ist schön dass ich hier jetzt nicht mehr mit dem Strafgesetzbuch argumentieren muss sondern mit einem Erlaubnisparagraf arbeiten darf. Ich mache das eigenständig und voll verantwortlich, gerne diskutiere ich das auch vor Gericht aus - wird aber wohl wieder mal nie passieren, so wie unter dem alten Paragraf ebenfalls, außer ich baue großen Bockmist - davor kann mich dann aber nichts bewahren.

    Es geht ja vor allem um den psychischen Schaden.


    Es macht durchaus einen Unterschied, ob ich 15 oder 20 Minuten auf Hilfe warte und dann ein Analgetikum erhalte -


    oder


    Ob ich bei der erwarteten Hilfe (RTW) bin - und mir dann bewusst ein verfügbares Analgetikum vorenthalten wird obwohl es in greifbarer Nähe wäre.


    zweiteres kann durchaus Traumata nach sich ziehen, ersteres wahrscheinlich eher nicht.

    Die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bringt uns allerdings nicht länger die Heilkunde, siehe folgender Artikel:


    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
    § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite

    (4) Eine auf Grund des Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 erlassene Rechtsverordnung tritt mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021.

    Also abseits dessen dass das hier jetzt irgendwie etwas ausartet.


    Dimenhydrinat ist in Tabletten und Zäpfchen Form ledigleich Apothekenpflichtig. Als i.V. Medikament ist es aber durchaus Verschreibungspflichtig.


    Das Argument mit der Apotheke ist also wohl eher...provokativ denn zielführend.


    Ich stimme mal zu, dass es hier nicht um den gesunden Menschenverstand geht sondern um die Gesetzeslage.

    ich arbeite in Bayern, hier gibt es eine 2c Delegatio für 7,5mg Piritramid bei einer isolierten Extremitätenverletzung oder einer Verbrennung <10% (genaue Indikation natürlich noch enger, aber hier nicht Thema)


    genau in diesem Algorithmus ist aber natürlich kein Medikament zur Antiemese vorgesehen - und vor allem in Zeiten der Pandemie mit dem zwingenden MundNasenSchutz beim Patienten (oder mittlerweile: auch FFP2 für den Patient) - gab es schon häufiger Probleme bzgl. eines plötzlichen oder drohenden Erbrechens. Gerade bei dementen Patienten die sich nicht mehr adäquat auf drohende Änderungen äußern gab es schon häufig Unfälle mit gefüllten FFP2 Masken.


    Ich habe mittlerweile bereits abseits von 2c ca. 7-8mal Gebrauch vom IfSg5a gemacht und zusätzlich etwas zur Antiemese verabreicht, auch wenn der ÄLRD da nicht glücklich ist. (vor allem in kompromittierten Lagerungen wie Flachlagerung in Vakuummatratze bei V.a. OSH#)

    seitdem ich aus meinem Familienkreis ein Schreiben gelesen habe in dem eine große Firma aus dem Augenoptik / Brillenverkaufsbereich die Zugehörigkeit des Mitarbeiters in den Augenheilkundlichen Bereich bescheinigt wundert mich nichts mehr.


    Jene Angehörige ist übrigens in der Grafikdesignabteilung in 75% Home Office tätig, auch schon vor Covid. Seit Covid halt 100% ohne dass das nennenswert negativ aufgefallen wäre.

    um mal den Stein dazwischen zu werfen: weiß ich persönlich von einem ÄLRD in BY dass an dem 2c Algorithmus Sauerstoffgabe definitiv gearbeitet wird :) ( yay :rolleyes:)


    Persönlich muss ich gestehen, dass ich seit der Heilkundeerlaubnis Pandemische Lage (wenn ich das mal frei so nennen darf) die angenehmste Arbeitszeit hatte. (Beschwert hat sich nie jemand, eher bedankt.)

    Hi,

    und? hat das schon mal einer gemacht? einer istda natürlich bissel wenig...;)

    Grüße Dani

    Tatsächlich, leider nur "innerklinisch" - unser zuständige ÄLRD sitzt in der Klinik aus der die Notärzte tagsüber fahren, die haben schon was anklingen lassen.


    Fazit: ich weiß vom ÄLRD jetzt, dass eine SOP 2c "Sauerstoffgabe" in der "mache" ist, dieses Gespräch ist aber ziemlich ausgeartet in ein philosophieren des Notarztes wie schwierig es ist so eine SOP rechtsfest zu schreiben ohne dass er Verantwortung für Blödsinn übernimmt...

    Ich habe mir den "Spaß" durchaus schon gegeben einen Notarzt auf die Sauerstoffgabe hinzuzuziehen, die NA sind allesamt "not amused" aus verständlichen Gründen. Ich verweise dann aber sehr gerne auf die Limitierung die mir gemacht wird, und sie eine Änderung nur erzeugen können indem sie sich beim ÄLRD beschweren.

    Mit den Notärzten vor Ort kann man da auch sehr gut reden.


    Folgendes Problem kommt ja noch hinzu: Dokumentiere ich eine Sauerstoffgabe im NIDA-Pad so muss ich diese Maßnahme einer Person (Personalnr) und einer Rechtlichen Grundlage zuweisen (keine EVM, vor Ort delegiert, rechtfertigender Notstand, 2c ÄLRD) - sonst lässt mein NIDA mich den Einsatz nicht abschließen.


    ich stehe jetzt also vor der Wahl: Nicht dokumentieren und trotzdem O2 geben (für mich keine Option, ich denke diesen Weg wählen aber viele)

    Dokumentieren und seinen eigenen Rechtsverstoß somit selbst festhalten

    Dokumentieren und den NA nachfordern.


    Übrigens gilt das ja auch für den Patienten mit der subjektiven Dyspnoe dem man die Nasenbrille mit 0,5l O2 anbietet damit er sich wohler fühlt. (Das typische: im KH habe ich das auch mal bekommen, das hilft mir enorm) - soll ich dem ab jetzt den Komfort verbieten? ist das eine NA - Indikation? beides mal: nein.