Doch, das frage ich mich ernsthaft. Wenn ein Ausschuss, dessen ausdrückliche Befähigung darin besteht, ein Gesetz zu formulieren, welcher der aktuellen Mehrheitsmeinung und -Ansicht entspricht, dann sollte man auch den Mut und die Kraft dazu haben, dieses Gesetz gegen anderweitige Einflussnahme zu formulieren und anschließend auch durchzusetzen. Das hinterher in Begründungen nachzuholen, weil man es sich zuvor nicht getraut hat, empfinde ich als feige.
Dass "meine" Verbände, ich bin weder in der BAND, der DGAI und durch die BÄK nur indirekt gezwungenermaßen verteten, versucht haben, anderweitig Einfluss zu nehmen, ist doch wenig überraschend. Aber allen Verbänden steht keine gesetzgeberische Funktion zu, auch wenn immer wieder Lobbygruppen wohl ganze Gesetze formulieren.
Eine Gesetzesbegründung erscheint gleichzeitig mit dem Gesetz. Es war schon immer so, dass nicht jeder Einzelaspekt (und die Analgesie ist irgendwie ja ein Einzelaspekt) in dem Gesetzeswortlaut Platz findet, sondern in Begründungen, Intentionen. Deswegen finden die vor Gericht auch einen entsprechenden Stellenwert und Beachtung.
Achtung Witzig: Sonst wäre das deutsche Gesetz ja unnötig aufgeblasen.