Ist die Gabe von Medikamenten durch nichtärztliches Assistenzpersonal im Rettungsdienst eine Kompetenzüberschreitung oder ist die Nichtverabreichung eine unterlassene Hilfeleistung? Da diese Fragen seit langem rechtlich und medizinisch umstritten sind, handeln Rettungsassistenten und Notärzte täglich in einer Grauzone. Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn) und die Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Mainz fordern gemeinsam mit Vertretern der medizinischen Fachgesellschaften, Juristen und Pharmazeuten Klarheit. Im Rahmen eines Expertentreffens haben sie nun in Mainz einen Entwurf für eine bundesweite Initiative erarbeitet, die einer größeren Handlungssicherheit und einer besseren Patientenversorgung dienen soll.
Ausführliche, gemeinsame Pressemitteilung: http://www.agswn.de/downloads/…ungsassistenten_final.pdf