RettAss (D) = dipl. RettSan (CH)?

  • Hallo liebes Forum,


    ich weiß, dass ich meine Rettungsassistenten-Ausbildung als gleichwertig in der Schweiz anrechnen lassen kann. Allerdings würde mich noch interessieren, was ich dazu machen muss und ob ich noch irgendwelche Fortbildungen besuchen muss, da die Ausbildung in der Schweiz ja quasi auf der Ebene der verschiedenen Befugnissen aufgrund Modulausbildungen besteht.


    Wer kennt sich aus, wer hat diese Umwandlung schon hinter sich gebracht und wer kann mir helfen?

  • KAI, da ich dir vor geraumer zeit die vakante stelle mittgeteilt habe mit der entsprechender adresse und ansprchpartner, erstaunt mich deine anfrage hier im forum...
    kann mir nicht vorstellen das frau n..... dir dies nicht erklärt haben sollte, umsomehr du ja nicht der erste bist der in besagtem rettungsdienst als rettungsassistenten eingestellt würde !
    mfg

  • Hallo, um die Anerkennung als dipl. Rettungssanitäter SRK zu erhalten musst du Rettungsassistent mit Staatsexamen sein, ein übergeleiteter RA (520 h-Ausbildung) wird meines Wissens nicht anerkannt.
    Die Anerkennung erfolgt auf Antrag als Einzelfallprüfung durch das Schweizerische Rote Kreuz. Die Kosten kannst du direkt bei Berufsbildung SRK in Wabern erfragen http://www.srk.ch .
    Der Antrag selber kostet eine Gebühr, und - falls positv beschieden - die Zertifizierung extra. Vor wenigen Jahren hat dies etwa 450 SFr gekostet, wie hoch die Kosten jetzt sind, weiss ich nicht.
    Meines Wissens wird zu dem Antrag ein Lebenslauf, sowie eine Darlegung des Ausbildungsinhalt und eine Kopie von Zeugnis und Abschlussurkunde verlangt. Ausserdem möchte man ein Jahr praktische Erfahrung in verantwortlicher Position in der Notfallrettung nachgewiesen haben.
    Danach besteht die Möglichkeit, dass man als dipl. RS SRK anerkannt wird. Die Kompetenzen werden jedoch nicht durch das SRK festgelegt, sondern durch den ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes (Spritzenschein).

  • Hi,
    noch ne kurze Nachfrage meinerseits:


    Wenn man die Anerkennung (RS-SRK) dann hat, ist die dann irgendwie befristet?
    Hab mal von nem Kollegen gehört, der sich die österreichische Entsprechung anerkennen lassen wollte, dass dort neben einer nicht unerheblichen Gebühr auch regelmäßige "Auffrischungen" der Anerkennung bzw. tatsächliche Tätigkeit im österreichischen RD gefordert werden...
    Weiss da jemand was genaueres?


    Danke, Jörg

  • Hallo Leuts


    Also die Anerkennung zum RS-SRK zu bekommen ist wahrlich nicht sehr schwer. Teuer, aber nicht schwer. Logischerweise verlangt das SRK wie auch die entsprechenden Kantonsbehörden ein Staatsexamen zum Rettungsassistenten.
    Wie bei uns der RD als Ländersache gehandhabt wird, bzw. auf Komunaler Ebene geregelt ist, ist er dort Kantonsangelegenheit, kmit ein paar Kantonsübergreifenden Regelungen. Meines Wissens nach muss man in der Schweiz eine jährliche Rezertifizierung nachweisen. Dort obliegt die Anerkennung gleichwertioger Nachweise dem ärztlichen Leiter-RD.


    Soweit meine Informationen zu dem Thema... Und natüröich ohne Gewähr..


    So long


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Informationen zur Anerkennung sind unter folgender Adresse zu finden:
    http://www.redcross.ch/activities/health/hocc/d02a02a-de.php


    Nachtrag: im alten Forum gab es diesbezüglich einen interessanten Thread:
    http://forum.myphorum.de/read.php?f=9223&i=5414&t=5414

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Der dipl. RS SRK ist keine befristetet Angelegenheit, sondern ein Berufsdiplom und damit zeitlich unbegrenzt gültig. Man soll/kann/muss 40 Stunden im Jahr Fortbildung nachweisen.
    Anders ist es mit den zugewiesenen Kompetenzen. Diese obliegen dem ärztlichem Leiter und dieser kann diese Kompetenzen jährlich prüfen, also wie bei der Notkompetenz in D !