Neue Regelung im Kreis Warendorf: bald keine Ehrenamtliche im Rettungsdienst mehr ?

  • Hi,


    als studentische Aushilfe kann ich zu diesem Nebenkriegsschauplatz etwas beitragen: Es steht in den Vertragsbedigungen der jeweiligen Krankenkasse. Allerdings ist eine pauschale von X Stunden pro Woche so nicht gänzlich richtig: Es ist abhängig vom Semester / vorlesungsfreier Zeit. In der vorlesungsfreien Zeit wird dem Studenten zugestanden, dass er erheblich mehr arbeiten darf. Den genauen Vertrag habe ich initial mit meinem Arbeitgeber gemeinsam überprüft und die Arbeitsbedingungen entsprechend anpassen können.


    Die Nachzahlungen können aber viel einfachere Gründe haben. Die meisten Studenten beziehen Bafög und haben hier Grenzen innerhalb der sie hinzuverdienen können ohne Abzüge in Kauf zu nehmen. Diese sind deutlich enger gesteckt und stellen somit den engeren Rahmen dar, mit Ausnahme von Studenten die in einzelnen Monaten extrem viel arbeiten, denn für das Bafög wird im Jahresdurchschnitt gemittelt und bzgl der Krankenkassen gilt die Arbeitszeit pro Monat. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen sind ebenfalls zu beachten, die werden jedoch nicht verletzt, sofern man die Krankenkassenregelungen einhält.


    Das ich als stud. Aushilfe nicht unbedingt begeistert von Ehrenamtlern im "hauptamtlichen" Bereich bin, dürfte ersichtlich sein, so stellt sich doch für die meisten Firmen am ehesten die Frage "EAler oder Aushilfe" denn "EAler oder Hauptamtlicher". Ich bin auf diese Arbeitsplätze akut angewiesen und auf dem ohnehin eher dünnen Markt natürlich nicht von Gratisarbeitern begeistert. Beim KatS / SEG sehe ich das anders, ich kann mir kaum vorstellen, dass dies ohne Ehrenamt zu bewältigen wäre und bin in dem Bereich auch selbst tätig. Bei uns ist es allerdings auch so, dass im Rettungsdienst und Krankentransport fast nur bezahlte Aushilfen eingesetzt werden. Das hat sich ob des hohen Bedarfs der Firmen hier auch als wesentlich praktikabler herausgestellt.


    Ich bitte um Entschuldigung für das OffTopic ;-)


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Es gibt eher eine Begrenzung von Seiten des Finanzamtes, die indirekt mit einschließt ob man Student mit Nebenjob oder Arbeitnehmer, der nebenbei studiert, ist.


    http://www.karriere.de/bildung…-muessen-sie-achten-6622/


    Es gibt die unterschiedlichsten Grenzen. Du spielst wohl auf den Steuerfreibetrag an, unter dessen Grenze keine Lohnsteuuern anfallen. So wenig kann man mit viel Pech aber auch als "richtiger" auf einer halben Stelle Arbeitnehmer einfahren.


    Die Sache mit der Krankenversicherung ist etwas kompliziert: Grundsätzlich kann in den Semesterferien unbegrenzt gearbeitet werden, damit kann also bereits 3-4 Monate im Jahr zeitlich unbegrenzt Geld verdient werden, ohne dass die KV zulangt. Im Semester gibt es eine 20-Stunden-Regelung, die allerdings nur für "normale" Arbeitszeiten gilt. Die für uns als RDler entscheidenden Dienste bestehen ja auch aus Nacht- und Wochenendarbeit, hier wird die starre 20-Stunden-Grenze nicht angelegt. Insofern ist es durchaus möglich, neben den 20-30 Semesterwochenstunden auch noch 20-48 Stunden zu arbeiten, ohne dass die KV deshalb Beiträge erhebt. Das Bachelor-Mastersystem mit seinen vielen Prüfungsleistungen kommt dem Nachweis des Vollzeitstudiums ziemlich entgegen, da man mit den Prüfungsleistungen ja das erfolgreiche Vollzeitstudium nachweisen kann. Insofern kann der Vermutung, dass die Arbeitsleistung im Vordergrund gestanden hat, widerlegt werden. Da die 48-h-Regelung lediglich für abhängige Beschäftigungsverhältnisse git, kann ein Student also durchaus eine 70-Stunden-Woche haben, ohne dass dies irgendwen interessiert.

  • Es steht in den Vertragsbedigungen der jeweiligen Krankenkasse.


    Ne, die Beurteilung Student oder Arbeitnehmer ist keine Sache, die allein die KV interessiert. Deshalb gibt es dazu auch ein gemeinsames Papier von KV, RV und AA: http://www.aok-business.de/run…ds_20040727-StudPrakt.pdf - die haben sich mal darauf geeinigt, wie sie die Leute SGB-konform einstufen. Die 20-Stunden-Regel ist übrigens eine richterrechtliche Konkretisierung des SGB durch das BSG, welches auch die Aufweichung bei Wochenend- und Nachtarbeit vorgenommen hat.

  • In dem mir bekannten Fall wurde von Seiten der KV in Frage gestellt, dass jemand tagsüber Medizin studiert (mit ordentlichen Präsenzzeiten) und Nachts im RD arbeitet (nicht ruht).


    Allerdings hat der Knabe es auch etwas übertrieben, hatte ein Jahres-Brutto von knapp 20.000 Euro. Da er auch noch Kindergeld kassierte und nichts von der Obergrenze des Dazuverdienens zu selbigem wußte, durfte er das auch noch zurückzahlen.


    Nach diesem Präzedensfall wurde man beim Einsatz der Studis etwas zurückhaltender.


  • Mindestens 50 % aller ehrenamtlichen Mitarbeiter im Rettungsdienst, mit denen ich zusammenarbeite, haben die GLEICHE Qualifikation wie die hauptamtlichen Kollegen, die Mehrzahl dieser hat sogar weitaus höhere rettungsdienstliche Qualifikationen. Viele haben diese aus Interesse gemacht und teilweise aus eigenener Tasche bezahlt. Da rechnet sich bei der Auswandsentschädigung, selbst auf Lebenszeit gerechnet, gar nichts mehr.


    Qualifikation sicher, HA haben aber mehr Routine. Aufpassen muss man bei dem Verhältnis EA zu (bezahlten) Aushilfen. Hier kenne ich viele EA die die Aushilfen in die Tasche stecken.


    Zur Finazierung
    Keiner hat die EA gezwungen die Ausbildung selber zu zahlen. Dumm natürlich wenn man bei der Finanzierung der Ausbildung darauf gebaut hat, dass das Hobby mittelfristig nichts kostet.


    Lösung:
    Die Hiorg zahlt die Kosten für Aus- und Fortbildung.
    Die EA machen das für einen Kostenersatz


    Ich mache das übrigens seit > 20 Jahren.
    Und die Hiorg hat natürlich an der ein oder anderen Stelle auch was von meiner beruflichen Qualifikation als Ingenieur. Im Vordergrund steht das aber nicht.

  • Qualifikation sicher, HA haben aber mehr Routine. Aufpassen muss man bei dem Verhältnis EA zu (bezahlten) Aushilfen. Hier kenne ich viele EA die die Aushilfen in die Tasche stecken.


    Das hängt vom Einzelfall ab, sowohl bei dem Ehrenamtlichen als auch bei dem Hauptamtlichen. Und die Aussage mit den Aushilfen kann ich absolut nicht nachvollziehen. Nach meinem Erleben haben die Aushilfen deutlich mehr Routine als die reinen EA.


    Wer als Aushilfe (400-Euro) arbeitet, reißt durchaus die ein oder andere Schicht im Monat ab. Ein derart hohes Engagement habe ich bislang nur von jenen Ehrenamtlern erlebt, die ihre 1600 Stunden für den RettAss "ehrenamtlich" neben einem Hauptjob abfahren...