Nachdem er auf der Autobahn 44 bei Büren in einem Baustellenbereich mit niedriger Geschwindigkeit einen Lastwagen gestreift und sich dabei leicht an der Hand verletzt hatte, rief ein 36-jähriger Motorradfahrer aus Remscheid über eine Notrufsäule einen Abschleppwagen, da er aufgrund der Handverletzung sein Motorrad nicht mehr fahren konnte. Seine unbeschädigte Maschine stellte er auf dem Pannenstreifen ab. Eine eingetroffene Polizeistreife forderte für den Transport des 36-Jährigen einen Rettungswagen an. Kurz darauf traf jedoch auch ein Tanklöschfahrzeug sowie ein Rüstwagen inklusive zehn Mann der Freiwilligen Feuerwehr Büren ein. Diese befand sich gerade bei einem Einsatz auf der Gegenfahrbahn, wo jedoch nicht alle Einsatzfahrzeuge benötigt wurden. Da einer der Feuerwehrleute auf der Anfahrt den an einer Böschung sitzenden Motorradfahrer gesehen hatte, wurden die beiden Fahrzeuge vom Einsatzleiter nach Rücksprache mit der Leitstelle kurzerhand zu dem Motorradfahrer entsandt.
Für diesen Einsatz der Feuerwehr erhob die Stadt Büren einen Gebührenbescheid in Höhe von 368 Euro, den der 36-Jährig zahlen sollte. Dagegen zog dieser vor das Verwaltungsgericht. Zwar sei es üblich und zweckmäßig, dass die Feuerwehr bei Unfällen auf der Autobahn zur Absicherung hinzugezogen wird, so das Gericht, allerdings sah es in diesem Fall eine Ausnahmesituation, da der Motorradfahrer lediglich leicht verletzt war und die Unfallstelle an einer gut einsehbaren Stelle lag, an der zudem - bedingt durch die Baustelle - nur sehr langsam gefahren wurde. Nachdem der Anwalt des 36-Jährigen einen Vergleich abgelehnt hatte, musste die Stadt Büren ihren Gebührenbescheid zurückziehen. (AZ: 12 K 519/09 - III)
Quelle: http://mt-online.de/lokales/re…Einsatz_nicht_zahlen.html