Minden: Gebührenbescheid für Feuerwehreinsatz vor dem Verwaltungsgericht

  • Nachdem er auf der Autobahn 44 bei Büren in einem Baustellenbereich mit niedriger Geschwindigkeit einen Lastwagen gestreift und sich dabei leicht an der Hand verletzt hatte, rief ein 36-jähriger Motorradfahrer aus Remscheid über eine Notrufsäule einen Abschleppwagen, da er aufgrund der Handverletzung sein Motorrad nicht mehr fahren konnte. Seine unbeschädigte Maschine stellte er auf dem Pannenstreifen ab. Eine eingetroffene Polizeistreife forderte für den Transport des 36-Jährigen einen Rettungswagen an. Kurz darauf traf jedoch auch ein Tanklöschfahrzeug sowie ein Rüstwagen inklusive zehn Mann der Freiwilligen Feuerwehr Büren ein. Diese befand sich gerade bei einem Einsatz auf der Gegenfahrbahn, wo jedoch nicht alle Einsatzfahrzeuge benötigt wurden. Da einer der Feuerwehrleute auf der Anfahrt den an einer Böschung sitzenden Motorradfahrer gesehen hatte, wurden die beiden Fahrzeuge vom Einsatzleiter nach Rücksprache mit der Leitstelle kurzerhand zu dem Motorradfahrer entsandt.


    Für diesen Einsatz der Feuerwehr erhob die Stadt Büren einen Gebührenbescheid in Höhe von 368 Euro, den der 36-Jährig zahlen sollte. Dagegen zog dieser vor das Verwaltungsgericht. Zwar sei es üblich und zweckmäßig, dass die Feuerwehr bei Unfällen auf der Autobahn zur Absicherung hinzugezogen wird, so das Gericht, allerdings sah es in diesem Fall eine Ausnahmesituation, da der Motorradfahrer lediglich leicht verletzt war und die Unfallstelle an einer gut einsehbaren Stelle lag, an der zudem - bedingt durch die Baustelle - nur sehr langsam gefahren wurde. Nachdem der Anwalt des 36-Jährigen einen Vergleich abgelehnt hatte, musste die Stadt Büren ihren Gebührenbescheid zurückziehen. (AZ: 12 K 519/09 - III)


    Quelle: http://mt-online.de/lokales/re…Einsatz_nicht_zahlen.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich darf hierzu mal einen Kommentar zitieren:

    Zitat

    Ich finde dieses "Machtwort" gut und richtig. Es bleibt nur zu hoffen, daß dieses Urteil unter den Wehrführern dazu führt, die Alarm- und Aurückeordnungen ihrer Städte und Gemeinden kritisch zu hinterfragen. Ich möchte auf keinen Fall negativ kritisieren, daß beim Einsatz des Rettungsdienstes ein Großfahrzeug der Feuerwehr zur Absicherung ausrückt. Im Gegenteil. Diese Regelung ist lobenswert! Daß sich da der Verkehr staute, konnte bei Alarm niemand wissen. Das Argument fand ich unzutreffend. Aber es reicht EIN Großfahrzeug in Truppstärke (3 Leute). Muß zu jedem Mülleimerbrand oder zu jeder verschloßenen Wohnungstür immer in Zugstärke ausgerückt werden? Dort wo sich hauptamtliche und freiwillige Feuerwehren Ausrückbereiche teilen (meist Ortsteile größerer Städte), rückt oftmals die hauptamtliche Wache aus UND zusätzlich der zuständige freiwillige Löschzug. Dies ist eine Verschwendung von Ressourcen, die Geld kostet (Lohnausfallkosten, Aufwandentschädigung, usw.). Ganz zu schweigen von der Gefährdung des Verkehrs, wenn bis zu 7 Großfahrzeuge mit Alarm auf der Straße unterwegs sind, um z. T. nur kleine Einsätze abzuarbeiten.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Wo bei es auch einen Unterschied macht, was ausrückt und was die Stadt/Gemeinde dann tatsächlich abrechnet.


    Nicht im verlinktem Text, aber in einer anderen Quelle ist zu lesen, daß der Richter in seiner Urteilsbegründung genau DAS auch sagt. Sprich: es ist der Feuerwehr grundsätzlich freigestellt, was geschickt, bzw. alarmiert wird. Wenn der Einsatz kostenpflichtig ist, dann aber bitte mit Maß im Hinblick auf die Bedarfsgerechtigkeit.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Ich kenne das eher so, dass mehrere Fahrzeuge nach AAO an der Einsatzstelle sind, die Rechnung dann aber nur für ein Fahrzeug geschrieben wird, weil die vorgefundene Lage anders war als die erste Meldung.