Wieder ein NEF- Unfall


  • Nach ersten Nachrichten aus dem innerbetrieblichen Buschfunk geht es dem RettAss, der das NEF fuhr, den Umständen entsprechend gut.
    Ich hab heute nachmittag Bilder vom NEF (MB C-Klasse) gesehen und kann nur sagen: Schwein gehabt. Der Volvo fuhr wohl, so meine Kenntnis, mit ca. 70 km/h in die Beifahrerseite des NEF. Das rechte Vorderrad lag auf der Straße, das Federbein ist sauber am Domlager abgeschert und die gesamte Fahrzeugfront zerschmettert. Durch die Wucht ist der Benz aus den Federn gehoben worden und drehte sich einmal um die Hochachse. Ich frag mich, was wohl passiert wäre, wenn es "nur" ein Passat o.ä. gewesen wäre.
    Und so hart es klingt, auf einmal macht für mich die Marotte "NEF fährt mit Alarm voraus" wieder Sinn, denn ansonsten hätte es vielleicht den RTW erwischt. Aber das ist wieder Güterabwägung im Nachhinein, ein NEF ist kein Kugelfang...

    Einmal editiert, zuletzt von Winnie ()

  • Hallo Winnie!
    War es ein NEF "deiner" HilfOrg?
    Das Beispiel zeigt mal wieder wie schnell es doch gehen kann das man nach einer Schicht nicht mehr heim kommt!
    Aber auf der anderen Seit, wäre der Unfall passiert wenn der NEF Fahrer an der Kreuzung kurz etwas langsamer gefahren wäre,geschaut hätte, und dann wieder Stoff gegeben hätte? ?(

  • Der Unfall wäre, so wie er mir dargelegt wurde, vermeidbar gewesen. Laut UDS rollte der Kollege minimal und war gerade wieder am Beschleunigen.
    Der (grünhabende) Querverkehr ist an dieser Stelle dreispurig, eine Spur nach links (die Richtung, aus der das NEF kam), Mitte geradeaus und rechts geradeaus/Rechtsabbieger. Links und in der Mitte stand alles. Es hat den Volvofahrer also anscheinend kein Stück gewundert, daß links von ihm alles stand, obwohl die Ampel grün war, so daß er auf die Kreuzung zuheizte.
    Natürlich, ein erhöhtes Grundrisiko ist bei Einsatzfahrten grundaätzlich dabei. Ich kenne den Kollegen, ein unnötiges Risiko geht er nicht ein, er ist kein Heizer. Der Unfallgegner hingegen sollte sich aber vielleicht mal nachschulen lassen. Was im Pressebericht nämlich nicht steht, ist der Fakt, daß der Volvo von einem froschgrünen Abschlepper an den Haken genommen wurde. Es handelte sich nämlich um ein Zivil-Kfz der Polizei. Und gerade die sollten eine gewisse Sensibilität bei merkwürdigen Verkehrssituationen haben.

  • Zitat

    Original von Ranger
    Ich will kein Kleingeist sein!
    Aber der Titel dieses Threads ist denkbar unpassend!


    Entschuldigung, ich hab es geändert. Es kommt halt in der Schriftform nicht so rüber, wie es verbal ausdrückbar ist.

  • Tja, das ist halt der Nachteil, dieser anscheinend doch recht verbreiteten Unsitte, ein NEF als "Straßenräumer" vorweg fahren zu lassen ! :(


    lg
    Sven

  • Zitat

    Original von Sven
    Tja, das ist halt der Nachteil, dieser anscheinend doch recht verbreiteten Unsitte, ein NEF als "Straßenräumer" vorweg fahren zu lassen ! :(


    lg
    Sven


    Was heißt da Nachteil?
    Ich muss da Winnie schon recht geben-"besser" das Nef als der Rtw!

  • Man kann es halt so oder so sehen und hinterher läßt sich immer vortrefflich drüber dikutieren.
    Ohne Frage ist es von rechtlicher Seite überhaupt nicht abgesichert, das NEF mit SoSi voraus fahren zu lassen. Im Gegenteil, im Prinzip ist es schon eine OWi, wenn nicht sogar Straftat. Fakt ist aber, daß wenn das NEF, wie in diesem Falle vielleicht den Unfall, den der mit 4 Personen besetzte RTW gahabt hätte, auf sich genommen hat. Da kommt wieder diese Spock- Logik zum Tragen, wo das Wohl vieler über dem Wohl Einzelner steht.
    Was man aber in die Betrachtung dann mit einbeziehen muß, ist die Tatsache, daß nicht zwei Einsatzfahrzeuge das gleiche Risiko je zur Hälfte tragen, sondern das doppelte Risiko auf der Straße ist.
    Es geht halt immer alles gut, bis was passiert.
    Ich bin auf jeden Fall gespannt, welche NAchwirkungen der Unfall nach sich zieht, ich erwarte jedenfalls eine neue Dienstanweisung, die das Vorausfahren verbietet.

  • @ Andi & Ranger


    Die Funktion eines NEF ist in der Regel in der Beauftragung durch den Träger des RD klar geregelt/definiert !
    Mit welcher Begründung, bitteschön, fährt ein NEF, welches in diesem Moment nicht nach Vorgabe besetzt ist mit SoSi vor dem RTW her...weil`s bequem ist für den RTW Fahrer !
    Die einzigste Indikation ist wirklich die Überbringung von Kreuzblut vorab, aber da fährt das NEF doch erheblich früher ab als der RTW !


    Und auch nach Auf- / Übernahme des NF Pat. besteht für das NEF keine Indikation sich mit SoSi hinter den mit SoSi fahrenden RTW zu hängen, warum auch, die originäre Aufgabe den NA an die Einsatzstelle zu bringen, ist ja erledigt !
    Und für den Bereich der Stadtrettung wie z.B. Hannover kann so ein Verhalten ja nun schon gar nicht gelten, da hat`s ja fast an jeder dritten Ecke `n Krankenhaus (und kommt mir jetzt bitte nicht mit Stadtteil-/Bezirksaufteilung) !


    lg
    Sven

  • HAH!!!


    Ich kenne das mit dem NEF als Strassenräumer auch so; ich weiss, dass das kontrovers diskutiert wird...aber der Hammer ist: Hier in Hamburg fährt das BF-NEF ´HINTER dem RTW mit SR her....
    DAS ist der allergrösste Schwachsinn....


    Christian

  • Das ist bei uns absolut Verboten.
    Das NEF hat seine berechtigung mit SR zu fahren in dem Moment verloren wo der Doc an der Einsatzstelle ist.
    Ausnahmen sind hier wohl wenn zB Blut vorweg ins KH gebracht werden muss.
    Wird sich auch dran gehalten.

  • Mal darüber nachgedacht, dass ein RTW wesentlich größer als eine MB C-Klasse
    ist und somit auch wesentlich besser gesehen wird - gerade bei mehreren Fahrbahnen
    besteht die große Gefahr, dass ein PKW-NEF von bereits stehenden PKWs verdeckt
    wird, ein RTW durch seine Höhe aber immer noch sichtbar ist, lediglich von LKWs und
    Bussen verdeckt werden könnte.


    Von daher finde ich es bei der leidigen NEF-ohne-Arzt-mit-SR-Debatte, in der es hoffentlich
    bald mal eine definitive rechtliche Aussage geben wird, gar nicht so verkehrt, wenn das
    NEF, wenn es denn schon mit SR fährt, hinter dem RTW fährt.
    Der Insasse im NEF ist wesentlich besser gecshützt als ide Insassen im RTW, wenn es
    dann wirklich mal zum Unfall kommt, und der NEF-Fahrer kann ja gemäß der erhöhten
    Gefahrensituation sene Fahrweise anpassen und muss ja nicht wie ein Wilder hinten am
    RTW kleben.


    Edit:
    Bei uns im Kreis bleibt das NEF immer beim RTW/NA, fährt also auch mit SR entweder
    hinterher oder sogar vorweg, in Flensburg ist es ebenso. Im Kreis Nordfriesland gibt
    es die Dienstanweisung, dass das NEF immer ohne SR dem RTW folgt.

  • Hallo zusammen!


    Jetzt möchte ich meinen Senf auch mal dazu abgeben. Wir retten in einem der größten Landkreise / Region in Niedersachsen. Allein nur unsere Stadt mit 36 Ortsteilen hat 357qKm plus 3 andere Städte die wir mit dem Nef versorgen. Da geht es nicht anders, als dass das NEF mit SR den RTW begleitet weil es schon fast die Regel ist, dass man unterwegs umsteigen muss, um zu einen anderen Einsatz zu fahren.


    Eine rechtliche Regelung wird es nicht so schnell geben, da es auf den Einzalfall ankommt. Es gibt genügend Urteile in dem es verboten wurde und ebenso viel wo es gestattet wurde und keine rechtlichen konsequenzen hatte. Viele Richter sehen das NEf mit dem RTW als eine Einheit. Auf dem NEF sind besondere Ausrüstung/ Medi`s usw. die nach QM nicht auf dem RTW mitgeführt werden. Man kann nicht alles vor Ort auf den RTW schmeißen, weil es dort nicht vernünftig gegen umher fliegen gesichert werden kann. Unser GF vertritt die Meinung, dass das NEF bei dem Notarzt verbleibt!


    MfG
    Jürgen

  • Hallo! *zu meinem ersten Beitrag aushol*


    Meines Erachtens ist die Farge, ob das NEF mit SoSi begleiten darf klar geregelt.


    In §35StVO Sonderrechte steht:


    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


    Und ich denke nicht, dass eines dieser Kriterien erfüllt ist um eine Sondersignalfahrt zu rechtfertigen. (Von wenigen Ausnahmen wie der Bluttransport mal abgesehen)


    Gruss
    Christian


  • Dem schließe ich mich voll an.


    Außerdem hat der stets gut informierte tansamalaja bereits erwähnt, daß in unserem Kreis die Fahrt des NEF mit SR nach Übergabe des NA per Dienstanweisung verboten wurde. Es besteht natürlich die Möglichkeit der Ausnahme, sofern eine zwingende Notwendigkeit der SR für das NEF gegeben ist. Diese muss dann selbstverständlich dokumentiert werden. Die Wahrscheinlichkeit ist hier aber extrem gering.


    Auch ohne ein Rechtsexperte zu sein, halte ich persönlich den Einsatz des NEF als "Räumfahrzeug" für einen sehr bedenklichen Eingriff in den Straßenverkehr. Und diese sind bekanntlich der Polizei vorbehalten.


  • Und eine Anmerkung noch zu der "besser das NEF als der RTW"-Geschichte...
    Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass viele Verkehrsteilnehmer gar nicht daran denken, dass ein zweites Einsatzfahrzeug folgen könnte.
    Wenn das NEF durch die Gasse oder über die Kreuzung ist, wird der dahinter fahrende RTW gerne mal "übersehen".
    So hätte auch im geschilderten Fall der Unfall sehr wohl den RTW betreffen können, wenn nämlich der kreuzende Fahrer das NEF durchlässt und dann in die Kreuzung einfährt...

  • Ich sehe es hier in HH sehr oft, wenn zwei oder mehr Fzg. im Verband fahren, das noch nicht mal beide das Horn anhaben; d.h. das kleine NEF fährt dem RTW ohne Horn hinterher.....
    auch sehr clever......