Zitat113. Deutscher Ärztetag beendet: Zusammenfassung III
Rettungsdienst und Notfallmedizin im SGB V verankern
Der Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport muss vom Gesetzgeber endlich eigenständig im SGB V verankert werden. Außerdem sollte er als Teil der Krankenbehandlung nach §27 SGB V anerkannt werden, forderten die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetags in Dresden. Als präklinisches System mit seinen rund neun Millionen Einsätzen müsse der Rettungsdienst - bislang geregelt in eigenständigen Rettungsdienst-Gesetzen der Bundesländer - endlich eine gesetzlich klare Verzahnung mit dem Bundesrecht erfahren. Der GKV entstünden keine Mehrkosten, sondern möglicherweise sogar Einsparungen, da damit ein "falscher Anreiz abgeschafft" sowie "der Kompetenz und den Leistungsmöglichkeiten eines notarztgestützten Rettungsdienstes Rechnung getragen" werde. Den Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport als einer der besten der Welt auch künftig unter den Bereich "Fahrkosten" bzw. "Versorgung mit Krankentransportleistungen" im SGB V zu führen, bedeute, "die sich seit Jahren vollzogene Entwicklung der vorklinischen und insbesondere der Notfallmedizin weiterhin sträflich zu ignorieren", monierte der 113. Deutsche Ärztetag.
Quelle: 113. Deutscher Ärztetag