Gerichtsverwertbare Fortbildungen

  • Hallo,


    vielleicht eine etwas seltsame Frage, aber ich habe da nun wirklich darüber nachgedacht und weiß keine Antwort. Es werden ja nicht nur von verschiedenen Gesetzen sonder auch von Chefs's Fortbildungsstunden gefordert. Diese muss ich nun ja Nachweisen, was auch kein Problem ist wenn ich die FoBis meines Arbeitgebers besuche, mich in FoBis von Ärzten reinsetze welche durch die BÄK akkreditiert sind oder online welche machen. Aber wenn jetzt jemand nicht an solchen FoBis teilnimmt und sich stattdessen durch ein Forum oder Selbststudium weiterbildet ist dies ja sicherlich nicht verkehrt, aber schwer zu belegen.


    Das eine Ebene höher ist eben, wenn ich etwas im Einsatz (angeblich) falsch gemacht habe und es zu einem Prozess kommt (in einem Bundesland mit Fortbildungspflicht) welche Nachweise werden dort anerkannt?


    [Hoffe ihr vertseht die Frage]


  • Das eine Ebene höher ist eben, wenn ich etwas im Einsatz (angeblich) falsch gemacht habe und es zu einem Prozess kommt (in einem Bundesland mit Fortbildungspflicht) welche Nachweise werden dort anerkannt?


    [Hoffe ihr vertseht die Frage]


    Ich verstehe sie nicht ganz.
    Nur ein logischer Gedanke meinerseits:
    Du machst etwas falsch und es entsteht ein Schaden. Dann wirst du dich unabhängig von einer Fortbildung straf- und/oder zivilrechtlich mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen.
    In erster Linie wird dann die Frage zu beantworten sein, in wie weit du nach dem "Stand der Technik" gehandelt hast. (Leitlinien, Vorgaben der BG etc...)
    Hast du nach diesen Vorgaben gehandelt erübrigt sich die Frage nach Fortbildungen.


    Hast du nicht nach selbigen gehandelt hast du diese entweder wissentlich (war immer auf Fobi) oder unwissentlich (war nie auf Fobi) mißachtet.


    Nun wär doch die interessantere Frage:
    Was ist schlimmer?

  • Hallo,


    zu dem Thema Fortbildung (in BW) meine Gedanken hierzu:


    Gemäß dem Rettungsdienstgesetz BW in der aktuellen Fassung hat nach §9 Abs. 3 "Das im Rettungsdienst eingesetzte Personal jährlich an einer aufgabenbezogenen Fortbildung im Umfang von 30 Stunden teilzunehmen". "Der Unternehmer handelt ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des RDG BW über die Besetzung von Fahrzeugen zuwiderhandeltâ" (§33 Punkt 3 Abs. a).



    Heißt für mich, dass der Unternehmer (Vorstand bzw. im Auftrag dessen der KGF bzw. RDL) dafür Sorge zu tragen hat, dass jeder Mitarbeiter der auf einem Rettungsmittel eingesetzt wird, seine 30 Stunden Fortbildung nachweisen kann. Allein von dem her bin ich der Meinung, ich muss meine Fortbildung nachweisen können. Und ich kann schwer nachweisen, dass ich daheim ein Fachbuch gelesen habe.


    Was allerdings interessant wäre zu wissen, ob mein Arbeitgeber mir meine 30 Stunden Fortbildung/Jahr ermöglichen muss, oder ob er einfach "sagen kann" er will die Nachweise sehen und fertig.


    Ein Patientenschaden hat in meinen Augen wenig damit zu tun, ob ich persönlich eine Fortbildung oder nicht besucht habe. Interessanter wird es eben bei der Frage, warum der Unternehmer mich ohne Fortbildung auf einen RTW lässt.


    Grüße

  • Wenn es aufgrund einer Sachlage zu einem Prozess kommt muss das nicht immer heißen das man auch tatsächlich was falsch gemacht hat. Wenn nun der Richter sich ein Bild von der Situation aber auch von mir als RettAss macht, dann wird er ja sicher wissen wollen ob ich alles getan habe was ich nach RDG hätte tun müssen. Dh er will nun sicher einen Nachweis über die geleisteten Fortbildungsstunden. Wenn ich diese nicht erbringen kann, wird er mir evtl mangelnde Eignung vorwerfen, da ich mich nicht an die Gesetze halte aber Gleichzeitig dies oder jenes getan habe. Soweit ist das ja alles glaub ich logisch, nur gibt es Leute die ihre FoBis mit Kaffetrinken und schlafen über sich ergehen lassen, während andere sich mit Fachliteratur o.ä. Fortbilden.


    Ich hoffe die Frage ist nun klarer.

  • Wenn ich diese nicht erbringen kann, wird er mir evtl mangelnde Eignung vorwerfen, da ich mich nicht an die Gesetze halte aber Gleichzeitig dies oder jenes getan habe.


    Ne, wird nicht klarer. Die 30 Stunden Fortbildung müssen dieses Thema einerseits nicht zwangsläufig berührt haben. Und die Frage der Unzuverlässigkeit bezieht sich normalerweise auf Wiederholungstäter.