RA nach Zivi - Halbjahresvertrag?

  • Hi,


    ich habe während meines Zivildienstes rund 980 Stunden (zu sicher 90% RTW) gesammelt und mache nun meinen RA. Wenn ich nun einen Halbjahresvertrag annehmen würde, müsste ich dann für dieses halbe Jahr ein Praktikumsheft führen und ein Abschlussgespräch ablegen. Habe ich das soweit richtig verstanden?
    Meine Zivi-Wache war eine Lehrrettungswache; muss die "neue" dann ebenfalls LRW sein? Und wie wird das mit dem Abschlussgespräch gehandhabt? Wäre halt blöd, wenn ich dann kein Gespräch führen kann weil der Wachenleiter kein Bock drauf hat das zu organisieren. Und muss ich zwingend mit einem LRA fahren? Bin ich als Zivi ja auch nicht.
    Das alles läuft im schönen RLP ab (Schule, Wohnort, beide Wachen).


    Würde mich sehr über Erklärungen freuen.


    grüße,
    Kepper

  • Du kannst Dir die 980 Stunden anrechnen lassen, ergo musst Du noch 620 machen.
    Zu Deinen restlichen Fragen muss ich Dich fragen, ob Du Deine RA-Ausbildung überhaupt schon angefangen hast, denn wenn ja, müsstet Du all Deine Fragen selbst beantworten können. Falls nicht:


    • selbstverständlich musst Du ein Praktikumsheft führen,
    • selbstverständlich musst Du ein Abschlussgespräch machen,
    • selbstverständlich musst Du Dein Anerkennungspraktikum auf einer Lehrrettungswache machen,
    • selbstverstädnlich musst Du nicht ausschließlich mit einem LRA fahren, Du brauchst aber einen als festen Anspreechpartner und Ausbildungsleiter, der dann auch mit Dir zum Abschlussgespräch kommt,
    • wenn Dein Wachleiter (bzw. LRA) "keinen Bock hat" Dein Abschlussgespräch zu organisieren, dann verdient die Wache den Titel LRW nicht. Wie kommst Du überhaupt darauf, dass das so sein könnte?
  • Ich habe das Angebot, nach meinem Examen einen RS-Vertrag für 6 Monate zu bekommen. Daher könnte es ja sein, dass ich weder einen zuständigen LRA noch ein Abschlussgespräch bekomme, da ich ja nicht unbedingt als "Azubi" dort bin.
    Ich werde das alles zwar haarklein mit dem Chef besprechen, sobald dieser aus dem Urlaub kommt; trotzdem wollte ich mich nunmal vorher informieren. Danke trotzdem für die Antwort.

  • Laut Schulleitung wird weder ein Praktikumsheft noch ein Abschlussgespräch benötigt. Es muss anscheinend nichtmal eine Lehrrettungswache sein.


    Nachtrag: Ich habe gerade beim zuständigen Landesamt angerufen. Man benötigt KEINE Lehrrettungswache, KEIN Abschlussgespräch, KEIN Praktikumsheft. Eine Bescheinigung der Wachenleitung über die gefahrenen Stunden (min. 980 RTW/NAW) reicht aus.


    Das gilt natürlich nur für RLP!

    Einmal editiert, zuletzt von kepper ()

  • Diese Aussage gilt aber nur für die Stunden vor dem RA-Kurs. Oder?
    Danach gelten die sicher die üblichen Bedingungen wie Lehrrettungswache, Berichtsheft, Abschlussgespräch. Nur eben, daß die Stundenzahl entsprechend verkürzt wird.

  • Zu Deinen restlichen Fragen muss ich Dich fragen, ob Du Deine RA-Ausbildung überhaupt schon angefangen hast, denn wenn ja, müsstet Du all Deine Fragen selbst beantworten können.


    Zwei Ratschläge: Erstens, wissen, wovon man spricht, zweitens, das Wort "selbstverständlich" nicht im Zusammenhang mit Rechtsvorschriften verwenden.


    @Fragesteller: Wir haben das Thema schon diskutiert, ich glaube, im Rechtsboard findet sich dazu etwas. Ansonsten müsstest Du Dich mal durchsuchen.

  • RLP hin oder her, laut RettAssG musst Du 1600 Stunden absolviert haben, bevor Du Dich RettAss schimpfen darfst. Es mag ausreichend sein, wenn davon 980 in der Notfallrettung absolviert worden sind, es fehlen aber immer noch 620 Stunden.


    @schmunzel: Ich weiß ja nicht wie es bei Dir war, aber in meinem Kurs wurde gleich zu Beginn darauf eingegangen, was man zu erfüllen hat, um RA zu werden und was die Wache/n zu erfüllen hat/haben, auf der man seine Stunden ableistet.


    blackylein: So kenne ich das (aus NRW) aktuell auch. Entweder hast Du 1600 Std. VOR dem RA absolviert, dann bist Du fein raus, ODER du musst den Rest davon auf ner LRW machen, mit LRA, Praktikumsheft und Abschlussgespräch. Wobei gerade ein Praktikumsheft für einen selbst nicht verkehrt ist, da man sich so seine Einsätze nochmal vor Augen halten muss. Und gerade für den unerfahrenen "Rechtssitzer" und "hintenmitfahrer" ist das nicht unbedingt kontraproduktiv.

  • in meinem Kurs wurde gleich zu Beginn darauf eingegangen, was man zu erfüllen hat, um RA zu werden und was die Wache/n zu erfüllen hat/haben, auf der man seine Stunden ableistet.


    Mag ja sein, hat aber mit dem Thema nichts zu tun.

  • Diese Aussage gilt aber nur für die Stunden vor dem RA-Kurs. Oder?
    Danach gelten die sicher die üblichen Bedingungen wie Lehrrettungswache, Berichtsheft, Abschlussgespräch. Nur eben, daß die Stundenzahl entsprechend verkürzt wird.


    Nein. Ich habe meine Situation konkret geschildert und nochmals klar gemacht, dass sich die Frage auf die Stunden NACH dem RA-Examen bezieht. Ich würde ein Missverständniss also sicher ausschließen.


  • Ich würde ein Missverständniss also sicher ausschließen.


    Ich würde von einem Missverständnis ausgehen. Die fehlenden 620 Stunden hast du als normaler RAiP abzuleisten, sprich: Lehrrettungswache, Fortbildungsnachweise (die Hälfte der 50 Fortbildungsstd.), Abschlussgespräch und Berichtsheft.



    Deine "Fall" (Zivistunden) wurde hier schonmal besprochen: Anrechnung von praktischen Stunden


    Grundsätzlich diskutiert wurde die Anerkennung von Stunden hier: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Anrechnung von als RS geleisteten Stunden

  • Gut, dann sage ich es noch einmal etwas deutlicher: Was Du geschrieben hast, war als Ratschlag nutzlos, denn es war jedenfalls voreilig und wahrscheinlich - bezogen auf die Situation des Fragestellers - falsch. Und deshalb ist völlig egal, was man Dir in Deinem Kurs erzählt hat.

  • Davon bin ich - und wenn ich mir das weiter oben so durchlese auch andere - noch nicht überzeugt. Was die 980 geleisteten schon angeht: stimme ich zu, bei den 620 verbliebenen (und RLP kann sich nicht so ohne weiteres über das RettAssG hinweg setzen und das fordert nunmal insgesamt mindestens 1.600 Stunden) bin ich immer noch der Meinung, dass alles was ich geschrieben habe zutreffend ist.

  • bin ich immer noch der Meinung, dass alles was ich geschrieben habe zutreffend ist.


    Ich nicht, denn


    • selbstverständlich musst Du ein Praktikumsheft führen,
    • selbstverständlich musst Du ein Abschlussgespräch machen,
    • selbstverständlich musst Du Dein Anerkennungspraktikum auf einer Lehrrettungswache machen,
    • selbstverstädnlich musst Du nicht ausschließlich mit einem LRA fahren, Du brauchst aber einen als festen Anspreechpartner und Ausbildungsleiter, der dann auch mit Dir zum Abschlussgespräch kommt,
    • wenn Dein Wachleiter (bzw. LRA) "keinen Bock hat" Dein Abschlussgespräch zu organisieren, dann verdient die Wache den Titel LRW nicht. Wie kommst Du überhaupt darauf, dass das so sein könnte?


    ist alles in dieser Pauschalität falsch. Ob diese Pflichten bestehen, hängen davon ab, in welcher Weise der Fragesteller seine Ausbildung aufgebaut hat. Die Begründung dazu ergibt sich aus den weiter oben verlinkten Threads.


  • Die Links beziehen sich leider auf die Stunden als Zivi. Dass mir diese anerkannt werden ist nicht das Problem. Hier geht es konkret um die Stunden nach dem RA-Examen.
    Und das Landesamt hat sich ja bei mir recht klar ausgedrückt. Aber um das abschließend zu klären: Ruf doch einfach mal dort an, dann kannst du ein Missverständnis ausschließen. Nummer und Ansprechpartner kann ich dir gerne per PM mitteilen.
    Entweder ich werde dann über meinen Irrtum aufgeklärt oder du lernst was dazu.... so oder so kein schlechter Ausgang ;)

  • Und das Landesamt hat sich ja bei mir recht klar ausgedrückt.


    Da in Deinem Profil steht, dass Du bereits Rettungssanitäter bist, nehme ich an, dass Du eine verkürzte AUsbildung anstrebst. Dann dürfte das Landesamt richtig liegen.

  • Da in Deinem Profil steht, dass Du bereits Rettungssanitäter bist, nehme ich an, dass Du eine verkürzte AUsbildung anstrebst. Dann dürfte das Landesamt richtig liegen.

    Heißt das, wenn ich nur noch 500h für den RettAss brauche, weil ich schon 900 h auf Rettungsmitteln vor dem RA-Kurs abgeleistet habe, brauch ich keine LRW und kein Abschlussgespräch mehr? Ich versteh das ganze nicht mehr.

  • Heißt das, wenn ich nur noch 500h für den RettAss brauche, weil ich schon 900 h auf Rettungsmitteln vor dem RA-Kurs abgeleistet habe, brauch ich keine LRW und kein Abschlussgespräch mehr? Ich versteh das ganze nicht mehr.


    Es gibt 2 Konstellationen:
    1: Kepper fährt als RS seine fehlenden Stunden ein und macht danach seinen RA-Kurs. Keine Auflagen.
    2: er macht seinen RA-Kurs und fährt anschließend seine fehlenden Stunden ein, dann ist jede Std ab dem Examen wie ein normaler RAiP nötig: LRW, LRA, Berichtsheft etc.


    Ich hab Kepper so verstanden, daß Möglichkeit 2 geplant ist. Schmunzel scheint Möglichkeit 1 zu betrachten.