Der Kreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) streitet mit den Krankenkassen über die Kosten des Rettungsdienstes. Dabei geht es vor allem um die Zahlung von Wechselschichtzulagen für die Jahre 2007 bis 2009. Die Krankenkassen lehnen die Zahlung von Wechselschichtzulagen an Mitarbeiter des Rettungsdienstes generell ab, da sie dies für unwirtschaftlich halten. Sie prüfen daher, ob sie gegen die Gebührensatzung des Rettungsdienstes von 2010 wegen der Beträge für die Wechselschichtzulage Klage einreichen, wie die Märkische Allgmeine in ihrer Online-Ausgabe berichtet.
Der Kreis sowie die Ruppiner Kliniken indes verweisen darauf, dass Wechselschichten geleistet wurden und daher bezahlt werden müssten; das hätten mehrere Gerichte - darunter das Bundesarbeitsgericht - entschieden.
Quelle: http://www.maerkischeallgemein…rankenkassen-Politik.html